Änderung der Beteiligungsverhältnis (Vermietung und Verpachtung)

  • Hallo,


    ich und meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet) besitzen seit 11/2012 zu gleichen teilen ein Zweifamilienhaus wovon ein Teil vermietet ist. Somit erstellen wir järlich die entsprechende Feststellungserklärung. Das Beteiligungsverhältnis ist bisher immer 1/1.


    Für das letzte Jahr 2014 möchten wir gerne die Beteiligungsverhältnise ändern. Auf 100/. Also ich 100 Sie 0. Wie ich das im Programm mache ist mir klar, aber ist das aus Steuerecht überhgaupt möglich bzw. muss ich etwas beachten oder dem FA gegenüber begründen oder nachweisen?


    Besten Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerrecht ist kein wünsch Dir was. Du hast die Einkünfte entsprechend der Beteiligungsverhältnisse bzw. der vertraglichen Vereinbarungen der GbR aufzuteilen.

  • Ich habe auch nichts von "wünsch Dir was" geschrieben.


    Meine Frage ist doch gewesen ob und wie bzw. wo (mit der Feststellungerklärung oder einem extra Formular/Vertrag) ich die Beteiligungsverhältnisse anpassen kann oder wie Du es schreibst die Vereinbarungen der GbR anpassen kann.
    Oder muss ich eine Veränderung der Beteiligung vorher bzw. im laufenden Steuerjahr bekanntgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Oder muss ich eine Veränderung der Beteiligung vorher bzw. im laufenden Steuerjahr bekanntgeben.

    Habt Ihr denn einen Übertragungs-/Kauf-/Schenkungsvertrag geschlossen? Ansonsten s.o., da keine willkürliche Aufteilung zulässig ist.

  • Nein, das haben wir nicht gemacht. Wir haben weder beim FA was bekannt gegeben noch etwas schriftlich festgehalten. Darüber haben wir schlicht nicht nachegdacht bzw. es nicht gewusst.


    Letztendlich haben sich die Verhältnisse aber nunmal verschoben, das war uns klar und haben wir auch rüber gesprochen, nur halt eben mündlich.


    Die Frage ist jetzt mehr, was hätten wir machen müssen. Bzw. was müssen wir noch machen damit es für das jetzige bzw. kommende Jahr stimmt.

    • Offizieller Beitrag

    Letztendlich haben sich die Verhältnisse aber nunmal verschoben, das war uns klar und haben wir auch rüber gesprochen, nur halt eben mündlich.

    Das bedarf in Deutschland bei Grundstücken zwingend eines notariell beurkundeten Vertrags.


    Mir ist allerdings nicht klar, wie sich Besitzverhältnisse einfach so verschieben sollten. Ich würde mal schnellsten Kontakt mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufnehmen.

  • Die Verschiebung ist über einen Zuwendungsnießbrauch möglich, der jedoch notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden muss. Der Nießbrauch ist dann ertragsteuerrechtlich erst nach Eintragung im Grundbuch gültig und kann daher auch nicht rückwirkend vereinbart werden.


    Ein Steuerberater berät dich hierzu gerne. Ohne Steuerberater sollte dies auch nicht durchgeführt werden, da ein Nießbrauch weitreichende steuerliche Auswirkungen haben kann.