Softwarekauf aus dem Ausland. Wie verbuchen?

  • Hallo,


    ich habe eine Software über 1500 Euro aus dem Ausland (Dänemark) gekauft.
    Durch Angabe der USt.-Id wurden entsprechend kene VAT angerechnet.


    Wie ist diese im SRK03 zu verbuchen?


    Es handelt sich hierbei um Standardsoftware, wie MS-Office.


    Bin mir nicht sicher, ob ich sie als GWG buchen kann, oder ob hier das Konto 27 (EDV-Software) richtig wäre, oder ein ganz anderes, da sie aus dem Ausland bezogen wurde.


    Wäre für jeden Tip dankbar.


    Viele Grüße
    Marcus

  • Es handelt sich hierbei um Standardsoftware, wie MS-Office.
    Bin mir nicht sicher, ob ich sie als GWG buchen kann, oder ob hier das Konto 27 (EDV-Software) richtig wäre, oder ein ganz anderes, da sie aus dem Ausland bezogen wurde.


    Standardsoftware wird zwar als GWG fingiert, allerdings nur bis zu einem Nettowert von Euro 410,00. Daher kommt kein GWG in Frage.
    Da es sich um Standardsoftware und nicht um eine individuelle Software handelt, würde ich die Kosten in den Aufwand (Kto. 4964 bei SKR03) buchen und nicht aktivieren.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist eine zeitlich unbefristete Lizenz.

    Konto 4964 "Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)"

    Da es sich um Standardsoftware und nicht um eine individuelle Software handelt, würde ich die Kosten in den Aufwand (Kto. 4964 bei SKR03) buchen und nicht aktivieren.


    Wo ist Konto 4964 (Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten)?


    welches Konto für Softwareeinkäufe

  • Hallo,


    bei 1.500€ für eine zeitlich unbegrenzte Lizenz sehe ich keine Möglichkeit, alles in den Aufwand zu buchen. 0027 ist m. E. nach die richtige Zuordnung, AfA-Dauer drei Jahre.


    Gruß nesciens

  • Hallo,


    bei 1.500€ für eine zeitlich unbegrenzte Lizenz sehe ich keine Möglichkeit, alles in den Aufwand zu buchen. 0027 ist m. E. nach die richtige Zuordnung, AfA-Dauer drei Jahre.


    Gruß nesciens


    Würde ich auch so machen. Dann aber nicht die manuelle Buchung der USt vergessen! Und die USt-VA kontrollieren, ob da alles richtig ist, vor allem die Bezugsgröße.

    Viele Grüße
    Miracleine
    -----------------------


    Meine Buchhaltung: MeinBüro Plus, EÜR, IST-Versteuerung, SKR03, Rechnungsstellung übers Shop-System, Steuererklärung mit SteuerSparbuch

  • Würde ich auch so machen. Dann aber nicht die manuelle Buchung der USt vergessen! Und die USt-VA kontrollieren, ob da alles richtig ist, vor allem die Bezugsgröße.


    Ich muss meine Aussage revidieren. Die USt-VA muss nicht manuell korrigiert werden, wenn man es andersherum bucht. Das habe ich mir in folgendem Thread erarbeitet:
    Innergemeinschaftlicher Erwerb eines Bürocontainers aus Polen, Buchung als Anlagegut


    Ich würde wie folgt buchen:
    3125 (Leistung ausl. Untern.) an 1200 1500,- EUR
    1577 an 1787 285,- EUR
    027 an 3426 (Umbuchung AV ausl. Untern.)1500,- EUR (Dieses Konto musst Du Dir noch von 3125 kopieren und die Steuerschlüssel rausnehmen, damit es nicht in der USt-VA auftaucht)


    Dann musst Du auch nicht die USt-VA korrigieren.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Hallo,vielen Dank an alle.


    Ich habe es jetzt auf die 3123 (Allg. Leistungen aus innergem. Unternehmen, 19% USt / 19% VSt.)gebucht.
    Die Rechnung kam aus Dänemark und nicht aus den USA (obwohl da geordert....) und war als Reverse Charge deklariert.
    Da die IHK Frankfurt eine Software ohne Datenträger als Dienstleistung klassifiziert ist das wohl hoffentlich auch so in Ordnung...


    Viele Grüße
    Marcus