Hallo,
durch eine vorweggenommene Erbfolge in Form einer Schenkung wurde mir ein Einzelunternehmen übertragen. Die Schenkung erfolgte unentgeltlich.
Nun möchte ich das Anlagevermögen aus der Schenkung in meine bestehende EÜR einbuchen.
Ist folgendes Vorgehen richtig?
1) Saldovortrag erstellen
(Soll) 1371 Verrechungskonto an (Haben) 9000 Saldovorträge Sachkonten
2) Wirtschaftsgüter im Anlagevermögen erfassen
(Soll) 320 PKW an (Haben) 1371 Verrechnungskonto
Kann mir hier jemand bitte helfen?
Vielen Dank vorab!