Entfernungspauschale wird in Erstattung nicht berücksichtigt?

  • Guten Abend :) Mein Problem ist folgendes: Ich habe gerade meine Steuererklärung mit Wiso erstellt und die von Wiso angegebene voraussichtliche Erstattung ist viel geringer als schon alleine der Betrag, der bei der Entfernungspauschale berechnet wurde. Habe ich einen Fehler gemacht, oder ist das ein Fehler im Programm? Dankeschön!

    • Offizieller Beitrag

    Werbungskosten sind nicht mit dem Erstattungsbetrag gleichzusetzen. Du zahlst ja auch nicht 100% Steuern. Maßgeblich ist Dein Einkommensteuersatz laut Steuertabelle. Abgesehen davon ist ja auch der bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Arbeitnehmerpauschbetrag zu beachten.

  • Hm, das verstehe ich nicht. Ich bin Neuling in Sachen Steuern und Steuererklärung, deshalb frage ich. Also ist das alles richtig so, wie es ist, und diese Pauschale bedeutet nicht gleich, dass ich diese am Ende auch ausgezahlt bekomme?

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du Dir denn überhaupt einmal die Steuerberechnung sowie die entsprechenden Programmerläuterungen dazu angeschaut? Da ist eigentlich alles ersichtlich.


    Ansonsten vielleicht auch einfach mal die erweiterte Forumssuche verwenden, da dieser weit verbreitete Irrtum schon des Öfteren aufgeklärt werden musste.


    Vor allem bei künftigen Posts auch dazu schreiben, um welches Steuerjahr es geht und welche Programmversion genutzt wird. Das kann für ein technisches Problem durchaus wichtig sein.

    • Offizieller Beitrag

    Also ist das alles richtig so, wie es ist, und diese Pauschale bedeutet nicht gleich, dass ich diese am Ende auch ausgezahlt bekomme?

    So ist es. Man bekommt diese Pauschalen nicht 1:1 ausgezahlt, sondern diese mindern wie die Werbungskosten allgemein das zu versteuernde Einkommen.

  • Genau, die einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. In die Lohnsteuer fließt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag mit ein. Hat man nun aber mehr Werbungskosten (Werbungskosten > Arbeitnehmer-Pauschbetrag), dann reduzieren diese zusätzlichen Werbungskosten (Werbungskosten minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag) um diesen Anteil das jährliche Einkommen. Dann kommen noch die Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen hinzu, die ebenfalls dein Einkommen mindern. Gegebenenfalls sind noch weitere Pauschbeträge oder Abzüge vorhanden, die dein Einkommen reduzieren.


    Mit der Einkommensteuererklärung wird ein Jahr abschließend abgerechnet. Denn hier gibst du alles an, was dein tatsächliches Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes beeinflusst. Und von diesem "zu versteuerndem Einkommen" wird dann die Einkommensteuer berechnet. Dann wird von dieser Einkommensteuer die bereits gezahlten Lohnsteuerbeträge abgezogen und heraus kommt entweder eine Nachzahlung oder Erstattung.