Studentische Aushilfe / Hilfskraft

  • Hallo,


    ich habe eine Frage wie ich die Steuererklärung in der Software ausfülle, vielleicht erst einmal meine Ausgangssituation:


    - Ich bin Student, bekomme kein Bafög und kein Kindergeld mehr.
    - Ich bin privat krankenversichert, wird komplett von meinen Eltern verwaltet und gezahlt, bin aber wegen meines Alters nicht mehr in der Familienversicherung enthalten.
    - Ich arbeite als Redaktionshilfe bei einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt
    - Ich zahle an Abgaben nur die 9,45% (Arbeitnehmeranteil) zur Sozialversicherung


    Da ich in diesem Jahr (2014) den Freibetrag überschreiten werden, habe ich bereits im letzten Monat (November 2014) marginal Lohnsteuer gezahlt. In diesem Monat werde ich wahrscheinlich dann nochmal Steuern zahlen. Mein Vorhaben war mir diese Lohnsteuer wegen meiner Studienkosten wieder zurück zu holen.


    Ich habe mit der Software jetzt mal rumgespielt, da ich meine Lohnsteuerabrechnung ja noch nicht habe. Dabei gab es einige Probleme beim Ausfüllen.


    Wie gebe ich denn die Berufsgruppe (Student?) und die private Krankenversicherung an? Und wie muss ich die private KK angeben wenn meine Eltern die bezahlt haben? Wenn ich Angestellter als Berufsgruppe nehme, kommt direkt die Meldung, dass ich nichts an die gesetzliche KK gezahlt habe. Wenn ich Minijob nehme, steht da, dass ich dafür zuviel verdient habe, außerdem ist es ja auch kein Minijob (> 450€).


    Ich bin dankbar für jede Hilfe.


    Gruß


    paelzersebbi

  • Hallo paelzersebbi,


    1. Auf dem Mantelbogen auf der allerersten Seite der Steuererklärung gibst du an, welche Tätigkeit du im Jahr 2014 ausgeübt hast. In deinem Fall trägst du Redaktionshilfe ein. Als Berufsgruppe bitte Angestellter wählen und die Hinweis-Meldung übergehen. Du wurdest als Student korrekt nur Rentenversicherungspflichtig abgerechnet.


    2. Die von deinen Eltern gezahlten privaten Krankenversicherungsbeiträge dürfen auch in deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dies geschieht in der Anlage Vorsorge auf Seite 2 ganz oben. (Die Gefahr, dass deine Eltern die Kosten selbst als Sonderausgabe geltend machen, scheidet in deinem Fall ja aus, da die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen).