Umschulung mit Übernahme

  • Hallo,


    ich habe bis zum 31.07.14 eine Umschulung gemacht.


    In der Zeit von 01.01.14 bis zum 31.07.14 erhielt ich von meinem Arbeitgeber 400€ Brutto, und vom Arbeitsamt ALG1 in Höhe von ca. 650€.


    In dieser Zeit war ich nicht Lohnsteuerpflichtig.


    Seid 01.08.14 wurde ich fest übernommen, und erhalte seitdem anständiges Gehalt.


    So die Fakten.



    In der Lohnsteuerbescheinigung sind eben auch diese jeweiligen 400€ Brutto enthalten, auf die ich keine Lohnsteuer gezahlt habe.
    Wenn ich nun die Lohnsteuerbescheinigung ins Programm eingebe, müsste ich 1600€ nachzahlen. Aber dass kann doch nicht sein, wenn ich gerade einmal 4 Monate Lohnsteuerpflichtig war.


    Beim Arbeitslosengeld schimpft dass Programm, da ich ja eine Überschneidung mit Gehalt und ALG habe.


    Wie muss ich die Gesamten Daten nun ins Programm eingeben, ohne dass das Programm schimpft. Und ich keine horrenden Summen nachzahlen muss.



    Mfg


    m.kanbach

  • Die Nachzahlung könnte sich u.a. auch aufgrund des Bezugs von ALG I ergeben, da dies dem Progressionsvorbehalt unterliegt und somit zu einem höheren Steuertarif führt, was der Arbeitgeber jedoch bei der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt.


    Dass die monatlichen Euro 400,00 wohl "lohnsteuerfrei" ausgezahlt wurden, liegt vermutlich daran, dass Sie auf Lohnsteuerklasse I oder IV laufen. Dann ist der Lohn zwar lohnsteuerpflichtig, aufgrund der geringen Einkünfte fällt beim laufenden Bezug jedoch tatsächlich keine Lohnsteuer an. Hat der Arbeitgeber aber nicht auf Basis einer pauschal vom Arbeitgeber besteuerten Minijob-Beschäftigung abgerechnet, gehören die Euro 400,00 auch zum Steuerbrutto, auf das später Einkommensteuer anfällt.


    Arbeitgeber rechnen gerne Minijobs auf LSt-Karte ab und kein seltener Fall, da dies die pauschale Lohnsteuer (die nur der Arbeitgeber tragen müsste) entfallen lässt. Für den Arbeitnehmer ist dies auf LSt-Klasse I oft egal (z. B. bei Studenten).

  • Genau, die 400,00 sind so eine Art Ausbildungsvergütung, wo ich wegen dem geringem Wert keine Lohnsteuer zahlen musste. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch Steuerklasse IV. Seid August bin ich nun 3, muss ich diese Änderung auch irgendwo mit angeben?

    • Offizieller Beitrag

    Bei Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte spielt es keine Rolle, für welcher Art nichtselbständige Tätigkeit dessen Zahlung erfolgt. Du gibst im Programm die zuletzt bescheinigte Lohnsteuerklasse des Jahres an.

  • Genau, die 400,00 sind so eine Art Ausbildungsvergütung, wo ich wegen dem geringem Wert keine Lohnsteuer zahlen musste. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch Steuerklasse IV. Seid August bin ich nun 3, muss ich diese Änderung auch irgendwo mit angeben?


    Eben, also war die Vergütung nicht lohnsteuerfrei, sondern lohnsteuerpflichtig. Jedoch ist nach Hochrechnung des monatlichen Gehalts auf ein Jahresgehalt eine Summe unterhalb des Grundfreibetrags zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag herausbekommen. Die Lohnsteuerbescheinigung dürfte demnach plausibel erscheinen.


    Gib einfach die Lohnsteuerklasse ein, die zum 31.12.2014 gültig war.