ALG1 und AUS

  • Hallo,


    ich habe im Jahr 2014 für 4 Monate ALG1 bezogen, daher bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, richtig?



    Weitere 8 Monate hatte ich Einkünfte in UK, dort versteuert. Sowohl ALG1 als auch die ausländischen Einkünfte unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt, da ich aber keine weiteren Einkünfte hatte, sprich auch keine Steuern in D gezahlt habe, sollte die Einkommensteuer ja weiterhin bei 0 liegen. Richtig?


    Danke für eure Infos!

    • Offizieller Beitrag

    ich habe im Jahr 2014 für 4 Monate ALG1 bezogen, daher bin ich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, richtig?

    Nur, wenn im kj. steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde: § 46 EStG - Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit


    Weitere 8 Monate hatte ich Einkünfte in UK, dort versteuert. Sowohl ALG1 als auch die ausländischen Einkünfte unterliegen ja dem Progressionsvorbehalt, da ich aber keine weiteren Einkünfte hatte, sprich auch keine Steuern in D gezahlt habe, sollte die Einkommensteuer ja weiterhin bei 0 liegen. Richtig?

    Sollte so sein.