Klein-Gewerbe und PKW-Anhängerkauf

  • Hallo,
    meine Frau hat ein Gewerbe als Kleinunternehmer. Der Umsatz wird im Jahr max. 2000 € betragen. Sie macht das als Hausfrau und Mutter als so eine Art Nebengewerbe als Gartenhilfe für einige Leute nach Bedarf. Da immer viel Grünschnitt anfällt soll für das Gewerbe ein ordentlicher PKW-Anhänger angeschafft werden. Preis ca. 2.500,-- brutto.


    Wir haben folgende Fragen:
    1. Kann die Anhängerrechnung als Ausgabe mit einem mal als Betriebsausgabe angegeben werden? Oder muss das Teil abgeschrieben werden?
    2. Kann die 1% Regelung für die pauschale private Nutzung angewandt werden?
    3. Jetzt kann es ja sein, dass der Gewinn nicht ausreicht, um die Abschreibung und andere kleine Betriebsausgaben zu decken. Und das über Jahre. Wird das Finanzamt diesen Verlust aktzeptieren?


    Bis auf kleine Gerätschaften ist der PKW-Anhänger die einzige große (und laufende) Betriebsausgabe. Alle anderen Kosten (PKW als Zugmaschine, Büro, usw.) werden von uns nicht geltend gemacht.


    Vielen Dank


  • 1.....
    2......
    3......


    1.) Anlagegut -> jährliche AfA ca. € 190,-- 11 Jahre lang
    2.) Ich würde überhaupt keine Privatnutzung ansetzen.
    3.) ?? warum sollten € 190,-- Abschreibung Jährlich durch Betriebsgewinn gedeckt werden? wenns nicht reicht, hat das Gewerbe eben Verlust gemacht.


    Gruß


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    • Offizieller Beitrag

    Ich würde überhaupt keine Privatnutzung ansetzen.

    Und mit welcher Begründung? ?(


    Der Umsatz wird im Jahr max. 2000 € betragen. Sie macht das als Hausfrau und Mutter als so eine Art Nebengewerbe als Gartenhilfe für einige Leute nach Bedarf.

    Bei diesem Umsatz führt schon die geringste private Mitbenutzung zu einem erheblichen Privatanteil. Zumal die Anhängerkuppling am Privat-Kfz ja wahrscheinlich auch vorher schon aus gutem Grund vorhanden war.

  • Und mit welcher Begründung?


    Weil Privat eben kein Anhänger gebraucht wird. Egal ob Anhängerkupplung vorhanden.
    Es werden am Kfz.-Markt auch Fahrzeuge angeboten welche eben über eine AHK verfügen. (also ist das kein Argument Privatfahrzeug hat AHK folglich werden mit dem Anhänger auch private Transporte erledigt.
    Ich habe einen LKW mit Schlafkoje und brauch überhaupt keine Privatnutzung anzusetzen obwohl ich diesen auch zum Einkaufen nutzen könnte.
    Ebenso verhält es sich für als LKW zugelassene Fensterlose "Werkstattwagen"


    Gruß


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    • Offizieller Beitrag

    Weil Privat eben kein Anhänger gebraucht wird.

    Wer sagt denn das? Der TE hat sich diesbezühlich in seinem Startpost auf jeden Fall nicht geäußert. Und sobald da ein eigener Garten vorhanden ist, sieht die Rechnung angesichts der geringen Ausgangsleistungen schon ganz anders aus. Mal abgesehen von Urlaubs-/Freizeitfahrten etc. .


    Ohne jegliche Infos zur privaten Mitveranlassung wäre ich also mal sehr zurückhaltend bei solchen Aussagen. Zumal der TE ja auch schon fragt:

    Kann die 1% Regelung für die pauschale private Nutzung angewandt werden?

    Er scheint also wohl selber schon von einer privaten Mitveranlassung auszugehen, da er auf die Anwendung der Vereinfachgsregelung hofft, die für diesen Fall ja leider nicht greift. Ansonsten hätte der TE m.E. deutlich geschrieben, dass eine private Mitbenutzung nicht erfolgt. Also einfach mal auf Antwort warten.

  • Also einfach mal auf Antwort warten.


    Siehst Du...er hat auch nichts von eigenem Garten geschrieben, wo er diesen evtl. nutzen könnte/möchte.
    Und sollte @Bruchstein mit dem Anhänger 1 x im Jahr seine Biertische in den Schrebergarten transportieren, scheint die priv. Nutzung immer noch unter 50%.
    Somit wäre die Fahrtenbuchvariante immer noch günstiger als die 1% Methode


    <<Signatur durch Moderation entfernt>>

    • Offizieller Beitrag

    Siehst Du...er hat auch nichts von eigenem Garten geschrieben, wo er diesen evtl. nutzen könnte/möchte.

    Aber er geht in seiner Formulierung von einer notwendigen Versteuerung einer privaten Mitbenutzung aus. Warum wohl?


    Somit wäre die Fahrtenbuchvariante immer noch günstiger als die 1% Methode

    Käme eine 1%-Regelung bei einem alleine aktivierten Anhänger überhaupt in Betracht? Da hätte ich so meine ernsten Zweifel.

  • Aber er geht in seiner Formulierung von einer notwendigen Versteuerung einer privaten Mitbenutzung aus. Warum wohl?


    Vllt. weil @Bruchstein davon ausgeht dass, wenn er Anschaffungen steuerlich geltend machen möchte, er automatisch auch irgendwas Privat zu verrechnen habe. (Auch wenn er ihn gar nicht privat nutzt/nutzen möchte
    Wäre es nicht dringlicher abzuklären ob der Anhänger gebraucht oder neu ist, und warum er keine Kosten für die "Zugmaschine u. Büro" geltend macht.


    Gruß
    Ps. Ich habe auch Geräte u. Maschinen welche Privat zu nutzen wären (und ab und an auch privat genutzt oder sogar unentgeltlich verliehen werden ). Aber bisher hat noch kein Finanzbeamter wegen fehlenden Erlösen aus "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt. nachgefragt. Kto. 8920


    Edit:

    Zitat

    Käme eine 1%-Regelung bei einem alleine aktivierten Anhänger überhaupt in Betracht? Da hätte ich so meine ernsten Zweifel.


    Ein PKW-Anhänger ist nicht selbständig nutzbar, weil er ein Zugfahrzeug benötigt. Diese Wirtschaftsgüter sind aber wirtschaftlich eigenständig und können somit entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Ebenso wie Drucker, wenn er faxen und kopieren kann.


    <<Signatur durch Moderation entfernt>>

  • Ps. Ich habe auch Geräte u. Maschinen welche Privat zu nutzen wären (und ab und an auch privat genutzt oder sogar unentgeltlich verliehen werden ). Aber bisher hat noch kein Finanzbeamter wegen fehlenden Erlösen aus "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt. nachgefragt. Kto. 8920


    Unabhängig von einer Frage des FA (hast halt bisher Glück gehabt) bist du verpflichtet, Privatnutzung als Entnahme zu buchen.


    Edit:
    Käme eine 1%-Regelung bei einem alleine aktivierten Anhänger überhaupt in Betracht? Da hätte ich so meine ernsten Zweifel.


    Ein PKW-Anhänger ist nicht selbständig nutzbar, weil er ein Zugfahrzeug benötigt. Diese Wirtschaftsgüter sind aber wirtschaftlich eigenständig und können somit entsprechend der AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Ebenso wie Drucker, wenn er faxen und kopieren kann.


    Und was hat das mit der 1%-Methode zu tun? Hier geht nur dei tatsächliche Nutzung ...

    • Offizieller Beitrag

    Aber bisher hat noch kein Finanzbeamter wegen fehlenden Erlösen aus "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19% USt. nachgefragt.

    Hast vielleicht auch etwas mehr als 2.000€ Einnahmen im Kalenderjahr. Je geringer der Umsatz, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Fa mal etwas genauer auf die Betriebsausgaben schaut. Mal ganz abgesehen von einkommensteuerlicher Liebhaberei, die hier, entgegen wattenfalls Meinung, auf Dauer durchaus eine Rolle spielen könnte.


    Unabhängig von einer Frage des FA (hast halt bisher Glück gehabt) bist du verpflichtet, Privatnutzung als Entnahme zu buchen.

    Mein Reden. Danke.


    Hier geht nur die tatsächliche Nutzung ...

    Ganz meine Meinung.

  • Danke für die Diskusion.
    Der Anhänger soll für das Gewerbe neu angeschafft werden.
    Nach Möglichkeit sollen die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Währe schön und wie wir finden auch gerecht, muss aber nicht sein wenn es zu absurt wird.
    Eine gelengentliche Nutzung (ja, Haus und Garten sind vorhanden) sollte möglich sein. Gerne auch mit Fahrtenbuch wenn die 1% Regelung nicht möglich ist.


    Und ja, das Gewerbe ist klein und wurde gegründet um der Schwarzarbeit aus dem Wege zu gehen. Denn für Nachbarschaftshilfe ist es dann doch wieder zu groß.
    Die geringen Umsätze sind auch dauerhaft so gewollt damit meine Frau in der GKV Familienversichert bleibt (max. ca. 380 € mtl. bei max. 36 Std/Woche.)
    Aber auch an diese Grenze kommen wir nicht ran.


    Ganz bewusst verzichten wir auf weitere Abschreibungsmöglichkeiten wie Auto und Brüro. Denn im Gegensatz zum Anhänger sind diese tatsächlich überwiegend privat genutzt. Lediglich Handwerkszeug/Kleingeräte (unter 400,--) werden durch eine Rechnung als Ausgabe belegt.


    Frage:
    - Kann man nun so eine Anschaffung auch bei den gringen Umsätzen geltend machen oder nicht? Unabhängig von einer privaten Nutzung.
    - In welcher Form kann der Anhänger privat genutzt werden? Oder geht das gar nicht?

  • Frage:
    - Kann man nun so eine Anschaffung auch bei den gringen Umsätzen geltend machen oder nicht? Unabhängig von einer privaten Nutzung.
    - In welcher Form kann der Anhänger privat genutzt werden? Oder geht das gar nicht?


    1.) Ja. Wie Du schon eingangs erwähnt hast, hat Deine Frau ein Klein-Gewerbe angemeldet, mit der Absicht auf Dauer Gewinne zu erzielen. Auch wenn einmal Verlustperioden vorkommen.
    2.) Privat wäre der Anhänger z.B. nutzbar für Transport der Biertischgarnitur in den Schrebergarten, ;) Brennholztransport für den heimischen Ofen, er könnte auch an Freunde für Umzugstransporte ausgeliehen werden.


    Bei dem Eigenanteil für evtl. Privatnutzung bleibe ICH bei meiner Eingangsantwort. Über 3,5t wird das Gespann nicht haben, so dass ein Kontrollgerät zur Dokumentation nötig wäre, und wie die anderen User/ Moderatoren verfahren würden, hat sich bisher noch nicht endgültig herauskristallisiert. (Ich nehme an, die werfen auch für jeden Privatausdruck vom Geschäftsfarblaser 20 Cent in die Abschreibungskasse) </Ironie off>


    <<Signatur durch Moderation entfernt>>

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bruchstein,


    um keine Probleme mit der Finanzverwaltung zu riskieren, würde ich Dir raten, Dich an der von nesciens und mir angerissenen Linie zu orientieren.


    Mit Sicherheit werden die steuerlichen Verluste die erste Zeit problemlos anerkannt. Meistens nur unter der Einschränkung einer punktuellen Vorläufigkeit nach !§ 165 Absatz 1 AO, da in diesen regelmäßig die Erzielung eines Totalgewinns/-übeschusses auf eine längere Zeit abzuwarten bleibt. Spätestens dann fangt Ihr an zu diskutieren. Gerade Deine Begründungen zur Beibehaltung der Familienversicherung lassen schon auf eine mangelnde Überschusserzielungsabsicht, und somit eine sogenannte einkommensteuerliche Liebhaberei, zu. Das soll Dich nicht abhalten, diese Verluste steuerlich geltend zu machen. Es dient nur dazu, Dich auf mögliche zukünftige Probleme aufmerksam zu machen.


    Hinsichtlich der von nesciens und mir beschriebenen Erafssung der Eigennutzung hast Du diese ggf. anhand geegneter Aufzeichnungen glaubhaft zu machen. Die wahrscheinlichste Lösung zur Problemvermeidung ist in solchen Fällen immer eine Aufteilung 50:50, bei der man dem Bearbeiter meist schon jede Lust am weiteren Aufgreifen dieses Themas nimmt.


    Ich möchte Dich bitten, Dich nicht an wattenfalls Äußerungen zu halten. Er muss die Rückfragen und Erörterungen des FAs und etaige Steueränderungen für Dich nicht bearbeiten und den Ärger mitmachen. Da er aktuell mehrfach anderer Meinung als die überwiegende Zahl der Steuerexperten dieses Forums war und ich einen Thread, nach Austausch aller Argumente und ausufernder Diskussion, geschlossen habe, meint er wohl hier einen weiteren Schauplatz aufmachen zu müssen. Seine Steuerkenntnisse bzw. seine gezogenen Schlussfolgerungen sind allerdings vielfach diskussionswürdig und zweifelhaft. Hier gehen sie insbesondere zu Deinen Lasten, was mir sehr Leid tut.


    Ich hoffe, Du ziehst die richtigen Schlüsse.


    Gruß
    miwe4

  • Hallo


    Ich lasse mich mal steuerlich beraten.
    In einem kurzen Vorgespräch kam schon heraus das es kein Problem ist den
    Anhänger geltend zu machen. Dabei spielt es auch keine Rolle wie der
    Anschaffungswert zum zu erwartenden Umsatz ist.


    Auch der gezielt geringe Umsatz sollte kein Problem darstellen.
    Insbesondere wenn er wie von mir dargestellt begründet wird.


    Eine private Nutzung würde man nicht angeben. Wenn man ihn mal privat nutzt das währe das halt so.
    Für einen kleinen PKW-Anhänger wird kein Fahrtenbuch verlangt.


    Das schlimmste was passieren kann ist, dass man das Gewerbe als Hobby einstuft.


    Nun wenn das mein zukünftiger Steuerberater so sagt dann ist das OK für mich.
    Letztendlich werden wir das aber noch im Detail besprechen.


    Danke für Eure Meinungen!
    Das war interessant.