Hallo Alle,
ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen, die sich mir jedes Jahr aufs Neue stellen:
1. Ist es eigentlich egal, in welcher Reihenfolge EÜR und Umsatzsteuererklärung abgegeben werden?
2. Darf bei einer Umsatzsteuererklärung Ende Januar die noch ausstehende Umsatzsteuervoranmeldung für das Q4 (fällig 10.2.) weglassen, da erledigt?
Vielen Dank,
Arnold_M