Reihenfolge Abgabe ans Finanzamt

  • Hallo Alle,


    ich habe mal ein paar grundsätzliche Fragen, die sich mir jedes Jahr aufs Neue stellen:
    1. Ist es eigentlich egal, in welcher Reihenfolge EÜR und Umsatzsteuererklärung abgegeben werden?
    2. Darf bei einer Umsatzsteuererklärung Ende Januar die noch ausstehende Umsatzsteuervoranmeldung für das Q4 (fällig 10.2.) weglassen, da erledigt?


    Vielen Dank,
    Arnold_M

  • Hallo Arnold_M,


    1. die Reihenfolge ist gleichgültig.
    2. nein, in die Jahresumsatzsteuereklärung gehören alle Vorgänge des Jahres 2014, gleichgültig, in welcher Voranmeldung diese erklärt wurden. Dies musst du dann allerdings bei der Erklärung berücksichtigen. Es handelt sich ja nach deiner Erläuterung nicht um eine Zahlung im Jahr 2014 (sondern erst im Jahr 2015).


    nesciens

  • Hallo nesciens,


    danke für die Antworten. Beim Lesen der Anworten habe ich gemerkt, dass ich die Frage 2 nicht gut formuliert hatte, sorry dafür. Was ich eigentlich wissen wollte, ist folgendes: Wenn ich jetzt (heute) schon die Umsatzsteuererklärung 2014 abgebe, muss ich dann trotzdem noch in den nächsten Tagen die Umsatzsteuervoranmeldung für das letzte Quartal 2014 abgeben, oder entfällt dann die Pflicht zur Abgabe?


    Nochmals danke,
    Arnold_M

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt (heute) schon die Umsatzsteuererklärung 2014 abgebe, muss ich dann trotzdem noch in den nächsten Tagen die Umsatzsteuervoranmeldung für das letzte Quartal 2014 abgeben, oder entfällt dann die Pflicht zur Abgabe?

    2. nein,

    Das sehe ich übrigens ebenso.


    Was hindert eigentlich daran, das IV. Quartal zu versenden und dann die Jahreserklärung nachzuschießen? Die Zahlen sind dann doch offensichtlich vorhanden und abgeschlossen.


    Und eine Überschuss-/Gewinnauswirkung kann sich durch die ggf. zwingende Anwendung der 10-Tage-Regelung des § 11 EStG eben auch noch ergeben.