Innergemeinschaftlicher Erwerb eines Bürocontainers aus Polen, Buchung als Anlagegut


  • Hallo Häschen,


    so hatte ich es erst auch gebucht. Das war auch der Tipp vom Support.


    Aaaaber, dann stimmt die USt-VA nicht. Wenn ich die USt nur über eine manuelle Buchung mache, taucht das Anlagegut nicht im Feld 52 in der USt-VA als Bezugsgröße auf. Das muss dann da manuell korrigiert werden. Hat man mehrere Käufe übers Jahr, dann ist das eine latente Fehlerquelle. Von der USt-Erklärung, wo man dann alle manuellen Buchungen aus den verschiedenen USt-VAs zusammenfassen muss, ganz zu schweigen.


    Oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?

    Viele Grüße
    Miracleine
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    Meine Buchhaltung: MeinBüro Plus, EÜR, IST-Versteuerung, SKR03, Rechnungsstellung übers Shop-System, Steuererklärung mit SteuerSparbuch

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    taucht das Anlagegut nicht im Feld 52 in der USt-VA als Bezugsgröße auf


    Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei, aber für mich ist der Kauf eines Bürocontainers aus Polen keine Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers, sondern eine innergemeinschaftliche Erwerb.



    Aber ganz ehrlich?
    Ich würde es trotzdem in allen Fällen manuell im Formular anpassen.


    Es sind einfach keine Waren und es gehört nicht auf ein Wareneingangskonto.


    Wenn du dir einfach einen Notizzettel nimmst, und darauf am Ende des Voranmeldezeitraums alles von Hand addierst und in einer Summe überträgst, dann ist das Fehlerpotential nicht höher als sich hier schon in einem 3-seitigen Themenstrang ansammelt.
    Und wie oft kauft man sich schon ein Anlagegut aus dem Gemeinschaftsgebiet?

  • Ok, also manuell. ;) Hoch lebe die Listensammelei. ;) Nein, im Ernst. Wenn man ein paar mehr Leistungen innergemeinschaftlich erwirbt und womöglich monatliche USt-VAs machen muss, dann muss man am Jahresende ganz schön aufpassen, damit die USt-Erklärung passt. Schließlich gibt es nicht nur in diesem Bereich Ausnahmen, die notiert werden müssen. Das gilt ja auch noch für ganz andere Geschäftsbereiche. Insofern bin ich froh um alles, was mir irgendeine Software automatisch abnimmt.


    Kaufen, naja, nicht so selten. Wir hatten da schon einige Käufe, gerade bei Software.


    Natürlich gehört der Bürocontainer nicht in Leistungen, entschuldige. Bei mir war es ein Softwaredownload. Und der ist eben schon eine sonstige Leistung und keine gegenständliche Ware.

    Viele Grüße
    Miracleine
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    • Offizieller Beitrag

    Hmmm, ich stehe absolut darauf, alles am PC zu machen- aber zuweilen bringt ein Zettel die beste Übersicht- aber das ist ja nur meine persönliche Meinung, musst du nicht genauso machen! ;)

  • Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei, aber für mich ist der Kauf eines Bürocontainers aus Polen keine Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers, sondern eine innergemeinschaftliche Erwerb.


    "fette hervorhebung und rote Schriftart durch mich"


    oha und von was schreiben wir hier die ganze Zeit?
    " der ThreadStarter hat einen Container in Polen erworben. Kto 3425 EG Erwerb 19% USt-VSt
    oooch ich jongliere eben mit Zettelchen rum, aber den Poster wattenfall sperr ich mal für seine Klugschei**erei
    hauptsache ich habe @miwe mal unterstützt.
    "


    Wisst ihr eigentlich was ihr in eurer Jagd nach "Erstbeantworter-Ersthelfer" so von euch gebt?
    UStG


    Zitat

    (1) Ein innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt liegt vor, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Ein Gegenstand gelangt bei einer Lieferung an den Abnehmer (Erwerber) aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in die in
    Abs. 3 bezeichneten Gebiete, auch wenn der Lieferer den Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt hat,


    Erklär mal dem Fragensteller Deine Ansicht, wenn der Finanzer sagt: "soooo nicht"
    Ich, ja ICH bin der Meinung, dass Deine Buchungen *kacke* sind: (Bilder meiner Testbuchung mit Deinen Buchungssätzen lassen sich trotz Hinweis immer noch nicht hochladen) und ich bin es leid auf freie Uploader hochzuladen.
    Probier Deinen Mist mit einem (Demomandanten) selbst aus. Du "Zettelwirtschafter"


    Und ja...auch von diesem Posting werde ich einen Screen machen, um Zitatänderungen der Moderation daran, beim Sitebetreiber nachweisen zu können.
    servus ....


    Ps. @carservice, @miracleine handhabt es wie ihr möchtet.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Zur Sache ist hier alles gesagt; zugegebenermaßen noch nicht von jedem...
    Aber da hier die Gemüter ein wenig hochkochen, halte ich es für angebracht, diesen Thread zu schließen. Der Threadstarter möge mir verzeihen.


    Wenn zur Sache noch Fragen offen sind, stehen Dir miwe oder häschen sicherlich weiterhin gerne hilfreich zur Seite; sofern es im Rahmen eines Forums möglich ist.