Fahrtkosten zur Weiterbildungsstätte

  • Nochmals hallo alle miteinander,


    ich bin mir bei einem Punkt meiner Steuererklärung noch unsicher und habe daher hier nach vergleichbaren Fällen gesucht... Das Thema hier konnte mir eine der zwei Fragen beantworten, jedoch bin ich mir bei der Summe meiner Fahrtkosten unsicher!


    Ich besuche an zwei Tagen der Woche eine Weiterbildungsstätte in Frankfurt und fahre die Strecke mit dem PKW und gelegentlich mit der Bahn... Ich habe nun wie in den Infos rechts angegeben [...Bei "Entfernung" ist die einfache Strecke anzugeben. ...] Habe ich nun die einfache Strecke Angegeben also:

    • Zeile1 Hinweg am Freitag
    • Zeile2 Rückweg am Freitag
    • Zeile3 Hinweg am Samstag
    • Zeile4 Rückweg am Samstag

    • Ist dies so richtig? Da meiners Erachtens die Kosten dafür etwas explodieren für nur 21Wochen!
    • Wie hinterlege ich dafür meine Tankquittungen bzw. muss ich dafür welche überhaupt hinterlegen oder reicht ein Anwesenheitsnachweiß und eine Streckenbeschreibung?

    Kurze Nebeninfo:
    Die Weiterbildung hat erst begonnen, daher war ich im Jahr 2013 nur 21Wochen dort.

    • Je Woche musste ich Freitags vom Arbeitsplatz aus nach Frankfurt fahren und auf dem Heimweg nach Hause
    • und Samstags von Daheim nach Frankfurt und wieder zurück.

    Gruß Chris

  • Hallo Chris,


    im Prinzip richtig. Hast du wirklich noch einen Mitfahrer dabei? Sonst muss diese Spalte freibleiben, denn dann ist der Kilometersatz auch nur 60 Cents und nicht 64, wie in deinem Screenshot.
    Tankquittungen benötigst du nicht - der Kilometersatz deckt diese Kosten ab. Du solltest die Fahrten in den vorgesehen Tabellen eingeben, da unterschiedliche Kilometer - WISO Steuersparbuch bietet dier unter den Fortbildungskosten - Fahrtkosten die Tabellen "zwischen Wohnort und Fortbildungsort" und "zwischen Tätigkeitsstätte und Fortbildungsort" ja schon an. Hier kannst du die Fahrten dann genauer eingeben, wobei du die Möglichkeit der "gefahrenen Kilometer" nutzen solltest, da du nur Hinfahrten zwischen Tätigkeitsstätte und Fortbildungsort hast (unter Spalten auswählen). Dort wird auch keine Spalte für Mitfahrer eingeblendet, die zu irrtümlichen Angaben führt.
    Einen Nachweis musst du nicht unbedingt beifügen - im Finanzamt wird mittels Routenplaner überprüft, ob deine Angaben stimmen. Falls du einen Umweg fährst, solltest du dies allerdings begründen, da die Überprüfung anhand des kürzesten Weges erfolgt. Weitere Begründungen sind ja schon in den allgemeinen Angaben erfolgt.


    nesciens



    nesciens