Hallo Ihr Lieben,
ich habe lange überlegt, ob ich meine Frage hier stellen soll. Aber da mir zur Zeit kein Steuerberater zur Verfügung steht und ich meine Buchhaltung selbst mache, bleibt mir gar nix anderes übrig. Ich hoffe jemand hier kann mir helfen. Und bitte watscht mich nicht ab, dass ich wegen diesen blöden Fahrtkosten anfange. Ich habe bereits jede Menge Beiträge hier und sonst so im Netz gelesen, aber ich blicke einfach nicht durch.
Also hier kurz zum Verständnis:
Baugewerbe, gegründet 2012 als Nebengewerbe. Im April 2014 in Hauptgewerbe geändert. Bis einschl. 2013 habe ich die im Fahrtenbuch aufgeführten geschäftlich gefahrenen KM mit 0,30 € / KM als Betriebsausgabe verbucht. 2014 wurde der Betrieb aber ausgeweitet. Daher nun mein Problem
Der im Baugewerbe genutzte PkW (VW Caddy, EZ: 2007) ist in meinem Privatbesitz. Ich bin auch die Gewerbeinhaberin. Da das Auto nun seit 2014 extrem viel geschäftlich benutzt wird, habe ich Zweifel, dass ich immer noch die 30 Ct anrechnen kann.
Fahrtenbuch wurde auch in 2014 minutiös geführt.
gesamt gefahrenen KM: 63415 km
Geschäftlich 77 % (48829 km)
Meine tatsächlichen KfZ-Kosten für dieses Auto betrugen im Jahr 2014: 5.381,09 €
Dieser für die KM recht niedrige Betrag ergibt sich aus der Tatsache, dass keine größeren Rep. anfielen und es sich um ein Erdgas-Auto handelt.
Muss ich die 1 % Regel zur Anwendung bringen? Muss ich den Wagen als Betriebsfahrzeug führen oder kann er weiterhin Privatfahrzeug bleiben?
Oder kann ich weiterhin jeden gewerblich gefahren KM mit 0,30 € anrechnen? bei den 48829 km käme ich auf 14.648,70 €
Wenn ich die Nutzungsart ändern muss, wie mache ich das in meiner EÜR (nutze SteuerSparbuch)?
Ich sage an dieser Stelle schon mal ganz herzlichen Dank an all diejenigen, die sich die Mühe gemacht haben, bis hier her zu lesen und freue mich auf die Antwort von jemandem, der mir das für meine Fall erklären kann. Danke schön!
lg