Methode zur Ermittlung der Kfz-Kosten als Betriebsausgabe in der EÜR

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich habe lange überlegt, ob ich meine Frage hier stellen soll. Aber da mir zur Zeit kein Steuerberater zur Verfügung steht und ich meine Buchhaltung selbst mache, bleibt mir gar nix anderes übrig. Ich hoffe jemand hier kann mir helfen. Und bitte watscht mich nicht ab, dass ich wegen diesen blöden Fahrtkosten anfange. Ich habe bereits jede Menge Beiträge hier und sonst so im Netz gelesen, aber ich blicke einfach nicht durch.


    Also hier kurz zum Verständnis:
    Baugewerbe, gegründet 2012 als Nebengewerbe. Im April 2014 in Hauptgewerbe geändert. Bis einschl. 2013 habe ich die im Fahrtenbuch aufgeführten geschäftlich gefahrenen KM mit 0,30 € / KM als Betriebsausgabe verbucht. 2014 wurde der Betrieb aber ausgeweitet. Daher nun mein Problem


    Der im Baugewerbe genutzte PkW (VW Caddy, EZ: 2007) ist in meinem Privatbesitz. Ich bin auch die Gewerbeinhaberin. Da das Auto nun seit 2014 extrem viel geschäftlich benutzt wird, habe ich Zweifel, dass ich immer noch die 30 Ct anrechnen kann.


    Fahrtenbuch wurde auch in 2014 minutiös geführt.
    gesamt gefahrenen KM: 63415 km
    Geschäftlich 77 % (48829 km)


    Meine tatsächlichen KfZ-Kosten für dieses Auto betrugen im Jahr 2014: 5.381,09 €
    Dieser für die KM recht niedrige Betrag ergibt sich aus der Tatsache, dass keine größeren Rep. anfielen und es sich um ein Erdgas-Auto handelt.


    Muss ich die 1 % Regel zur Anwendung bringen? Muss ich den Wagen als Betriebsfahrzeug führen oder kann er weiterhin Privatfahrzeug bleiben?
    Oder kann ich weiterhin jeden gewerblich gefahren KM mit 0,30 € anrechnen? bei den 48829 km käme ich auf 14.648,70 € :S


    Wenn ich die Nutzungsart ändern muss, wie mache ich das in meiner EÜR (nutze SteuerSparbuch)?


    Ich sage an dieser Stelle schon mal ganz herzlichen Dank an all diejenigen, die sich die Mühe gemacht haben, bis hier her zu lesen und freue mich auf die Antwort von jemandem, der mir das für meine Fall erklären kann. Danke schön! :thumbsup:


    lg

  • Fahrtenbuch wurde auch in 2014 minutiös geführt.
    Geschäftlich 77 % (48829 km)


    Hallo nanova15,


    Der betriebliche Nutzungsumfang entscheidet, ob der Pkw als Betriebs- oder Privatvermögen zu behandeln ist.
    Bei 77% ist davon auszugehen dass der PKW als "Betriebsvermögen" zu behandeln ist.
    Bei unter 10% betrieblicher Nutzung würde er zum Privatvermögen gehören.


    Für die 1% Privatnutzungsregelung wird der Neupreis, mal angenommen ca. 25.000,-- zugrunde gelegt. Auch wenn das Teil jetzt nur noch einen Wert von ca. 5.500,-- haben mag.
    Folglich würde bei der 1% Regelung NP=25.000,-- x 12 Monate = 300.000,-- x 1% = 3.000,-- Eigennutzungsanteil.
    Hinzu kämen, wenn der Betrieb nicht gleich Wohnsitz ist, Fahrten zur Betriebsstätte mit 0,03% vom Neupreis je Km hinzu.
    Das zusammen erhöht den Betriebsgewinn um den entsprechenden Betrag.


    Bei der Fahrenbuchmethode würde es in etwa so aussehen:
    Geschäftlich 77%
    d.h. Privatanteil 23% von (Brutto?) Kfz-Kosten 5.381,-- = 1.237,-- (Brutto) welche den Gewinn erhöhen.


    Meiner Ansicht nach hat Deine "minutiöse" Fahrtenbuchmethode den zusätzlichen Vorteil, dass gleich die "Verpflegungspauschalen Unternehmer" ersichtlich sind.
    Also fällt die Entscheidung doch leicht oder?!


    Zum selbst nachlesen findest Du hier eine Broschüre der IHK-Ostwestfalen, welche die Ertrags-u.umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugkosten nochmal genau erklärt.


    Gruß

  • Hallo wattenfall,


    vielen lieben Dank für deine Antwort. Werde das Selbststudium der empfohlene Broschüre durchführen...


    Buchungstechnisch habe ich bisher in meiner EÜR noch nichts verbucht. Wie gehe ich da bei der Fahrtenbuchmethode vor?
    Muss ich jetzt jede Ausgabe (Tanken, Vers. Steuer, Kundendienst...) als Betriebsausgabe verbuchen und dann zum Jahresende den prozentsatz der privaten Nutzung als "Ertrag" wieder gut schreiben?

  • Muss ich jetzt jede Ausgabe (Tanken, Vers. Steuer, Kundendienst...) als Betriebsausgabe verbuchen und dann zum Jahresende den prozentsatz der privaten Nutzung als "Ertrag" wieder gut schreiben?... (nutze SteuerSparbuch)


    So schauts aus.


    Den Kontenrahmen von Steuersparbuch-EÜR kennst Du ja.
    Am Jahresende die Salden von den einzelnen Konten nehmen und als Sachbezüge = (Erlös/Ertragskonto) gegen Privatkonto buchen. Machst Du bei den anteiligen Telefonkosten ja auch.
    Hier ist allerdings zu beachten, dass Versicherung u. Steuer ohne MwSt. gebucht werden.
    Jetzt wo Deine Firma wächst, schau Dir doch mal "WISO mein Büro" an. Gibt es auch als Testversion.

  • Hallo,
    wie sehen die Buchungen genau aus.


    Habe bei mir wie folgt gebucht:
    Fahrten Wohnung Arbeitsstätte (Betrieb):
    1880 unentgelt. Wertabgaben im Soll und 4679 Fahrten Wohn-Arb. (nicht absetzbar) im Haben.
    Private TEl. Nutzung:
    8922 (Private TEl. Nutzung 19 %) gg. 1880 im Haben
    Privatnutzung PKW
    1880 Soll gg. 8924 (Privatnutzung Firmen-PKW)Haben
    Ist dies richtig??
    Bei der WISO EKST.nach Import der EÜR meckert das Programm bei "Eingaben prüfen", ich dürfte keine Minuseingaben machen.


    MFG
    Harald

  • Hallo Harald Hermann,


    du musst die Fahrten als Erträge buchen, nicht als Aufwendungen, sofern es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt (siehe Erläuterungen von Wattenfall oben). D.h. die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte sind in der Klasse 8 zu erfassen (analog der Summe aus der 1%-Regelung). Der entsprechende Aufwand ist doch abgegolten durch die Erfassung aller Pkw-Kosten in der EÜR.
    Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt. Dann sind die Telefon- und Pkw-Nutzung Aufwand und müssen dann gegen die entsprenden Aufwandskonten gebucht werden.
    In der Aufstellung oben ist ein Mix - das macht keinen Sinn.
    Vergleiche auch einmal die anderen Diskussionen zu diesem Thema im Forum - über die Suchfunktion kommt man sehr einfach an die entsprechenden Themen. Stichworte: Fehler, Elster, EÜR oder Fahrtkosten. Mit einem Mix wird die Anzahl der angezeigten Themen stärker eingegrenzt und passgenauer.


    nesciens