Buchung von Gutscheinen - welches Feld EÜR?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon wieder eine Frage. :|


    Ich breche mir gerade einen ab bei der Verbuchung von Gutscheinen. Ich weiß, es gibt hier diverse Threads dazu. Die habe ich auch brav studiert, aber ich kapiers einfach nicht. :S


    Ich weiß, dass ich die Gutscheine ohne USt verbuche. Das haben wir vor einiger Zeit auch im Shop so umgesetzt. Die Rechnungen im Shopsystem bei Ausgabe sind somit korrekt.


    Ich weiß aber nicht, auf welches Konto ich den Erlös buche. Ich hatte es zunächst auf Verbindlichkeiten gebucht (gem. Google), habe hier aber gerade gelernt, dass das falsch ist. Ich würde wohl einfach auf Erlöse 0% USt buchen. Dann habe ich einen Erlös in der EUR, führe aber noch nicht die USt ab.


    Aber wie dann weiter? Wenn der Gutschein eingelöst wird, habe ich ja keinen Zahlungseingang, dem ich die Buchung zuordnen kann. Buche ich das dann auf dem Verrechnungskonto? Könnte ich dann bei Einlösung nicht einfach auf dem Verrechnungskonto buchen: Erlöse 19% USt an Erlöse 0% USt? Dann wäre die zweite Buchung EÜR-neutral, würde aber UST 19% auslösen.


    Oder läuft bei diesem Vorgehen auch schon wieder etwas falsch? Ich habe nämlich so langsam keine Lust mehr, ständig die Buchungssätze neu zu machen, auch wenn es nicht viele sind.

    Viele Grüße
    Miracleine
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    Meine Buchhaltung: MeinBüro Plus, EÜR, IST-Versteuerung, SKR03, Rechnungsstellung übers Shop-System, Steuererklärung mit SteuerSparbuch

    Einmal editiert, zuletzt von miracleine ()

  • Ja, so würde ich das auch machen: erst auf dem Verrechnungskonto eine Ausgabe buchen (Erlöse 0%) und damit den ursprünglichen Zahlungseingang vom Gutscheinkauf auflösen, anschließend dann eine Einnahme als Zahlung vom Kunden (Erlöse 19%) der Bestellung zuordnen.

  • Wobei ich mich gerade frage, ob ich es überhaupt auf dem Verrechnungskonto machen muss. Kann ich das nicht sogar über eine manuelle Buchung noch einfacher erledigen? Erlöse 19% an Erlöse 0%?

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Wenn der Gutschein eingelöst wird, habe ich ja keinen Zahlungseingang, dem ich die Buchung zuordnen kann.


    Hallo miracleine,
    so "trifft" man sich wieder.
    Die Ausgabe eines Gutscheins gegen einen Geldbetrag ist umsatzsteuerlich eigentlich noch kein Leistungstausch, daher auch schwer zu buchen.


    Buchung 1.) Wenn der Gutschein ausgegeben wird, entsteht mit der Zahlung an die Kasse gleichzeitig die "Verbindlichkeit" eine/die Ware zu liefern..... ohne USt.
    Buchung 2.) ...wenn der Gutschein eingelöst wird, sind das Erlöse 19% und die Verbindlichkeit besteht nicht mehr


    Ich denke Du hast die Buchungssätze verstanden ;)

  • Ja, habe ich. ;)


    Spricht denn etwas gegen die manuelle Buchung des zweiten Vorgangs, also wenn mit dem Gutschein bezahlt wird?


    Für Dich zur Info: Bei EÜR ist es keine Verbindlichkeit! Das habe ich in dem anderen Thread gelernt. :) Eine Verbindlichkeit gibt es nur bei Bilanzierern. Den Erlös muss ich trotzdem versteuern, auch wenn noch keine USt anfällt.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Eine Verbindlichkeit gibt es nur bei Bilanzierern


    Hallo miracleine,
    Mag ich mich vllt. falsch ausgedrückt haben.
    Anders: Wenn ich für die Ausgabe eines Gutscheins kassiert habe, ist das keine eigenständige Leistung, da lediglich der Tausch von Bargeld in ein anderes Zahlungsmittel erfolgt. Die ausgegebenen Gutscheine werden nicht geliefert,(Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leisting) sondern stellen lediglich eine Beweisurkunde, d. h. eine Quittung über die geleistete Zahlung des Kunden dar. Also fällt keine USt. dafür an. Ich buche die Ausgabe des Gutscheins auf einen "Merkposten" (und schon bin ich wieder bei "Verbindlichkeit")


    Also ich habe SKR 03 das Konto 1600 kopiert und als 1604 (Verbindlichkeit Gutscheine) abgespeichert.
    Geht jetzt ein Gutschein raus, wird Kasse 1000 an 1604 (Verb. Gutscheine) gebucht. (es fällt keine USt. an)
    Es wurde zwar ein Geldzufluss gebucht, was aber kein Gewinn ist, weil ja noch eine Verbindlichkeit besteht.
    Wird der Gutschein eingelöst, wird 1604 an 8400 19% USt. Erlöse gebucht.
    Der "Merkposten" 1604 wird aufgelöst und und es entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn.


    Einfach mal im Testmandanten durchspielen.


    Gruß

  • Hallo Wattenfall,


    ich hatte Dich schon verstanden, aber die Quintessenz der anderen Threads war eben trotzdem anders. So wie Du es machst, habe ich es in 2014 bisher auch gemacht. Häschens Aussage war aber relativ eindeutig, dass das so falsch sei.


    Die USt fällt aufgrund der noch nicht eigenständigen Leistung nicht an. Soweit gehen wir konform.


    Es entsteht jedoch ein Gewinn (wenn ich EÜR mache, nicht als Bilanzierer!), auch wenn es keine eigenständige Leistung ist, weil ich ja eine Einnahme habe. Diesen muss ich versteuern. Daher ja mein Ansatz:
    1000 an Erlöse 0% (Bei Kauf des Gutscheins) zugeordnet zum Zahlungseingang
    Erlöse 0% an Erlöse 19% (Bei Einlösung des Gutscheins) als manuelle Buchung.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Es entsteht jedoch ein Gewinn ..wenn ich EÜR mache---weil ich ja eine Einnahme habe. Diesen muss ich versteuern.


    Irgendwo hier im Forum gelesen:

    Zitat

    Eine EÜR kennt keine Forderungen und Verbindlichkeiten.
    Wenn Geld fließt, muss auch gebucht werden.


    Angenommen Du verkaufst 100 Gutscheine zu 50,-- Euro aber keiner wird bis zum 15.1. des folgenden Jahres eingelöst, dann hast Du 5.000,-- steuerbarer Gewinn?!! Führst also EK-Steuer ab und zusätzlich höhere Vorauszahlungen für das Folgejahr. Gutscheine behalten nach BGB §§ 195 199 3 Jahre ihre Gültigkeit
    (Es sei denn, Du hast auch schon die Waren für die Gutscheine eingekauft, welche den Gewinn widerum um diesen Wert abzügl. Geldzufluss Vorsteuer mindern würden.)
    Da finde ich die Methode mit dem "Merkkonto" - besser.


    Es ist doch noch nicht bekannt, ob der Gutschein überhaupt einlöst wird, welche Ware zu welchem Steuersatz eingekauft werden muss.
    Und erst wenn das alles (Ust.= Geldabfluss, VSt.=Geldzufluss, Wareneinkauf=Geldabfluss) erledigt ist, wird daraus ein Steuerpflichtiger Gewinn
    Durch die Buchung Merkkonto 1604 an Erlöse 19% oder 7%
    So ließe sich auch eine Teileinlösung des Gutscheins oder eine Zuzahlung leichter buchen.


    Wo finde ich die Lösung von @häschen ? Link?


    Gruß

  • hallo zusammen,


    bei der Ergebnisermittlung nach $ 4 Abs. 3 EStG gilt nun einmal das strenge Einnahmen-Ausgabenprinzip (analog zu der Einkkommensteuererklärung bei nichtselbständiger Tätigkeit!). Hier sind Einnahmen dann zu versteuern, wenn sie als Geldzufluss in den Einflussbereich des Steuerpflichtigen gelangen. Ausnahmen hiervon sind nur regelmäßige Zahlungen (wie Mieten etc.), die innerhalb eines 10-Tage-Zeitraums um das Jahresende erfolgen. Wurde hier im Forum schon mehrmals und ausgiebig besprochen, u.a. von häschen (Moderatorin Forum Büro), miwe4 etc.
    Für Rechnungsabgrenzungen und ähnliche Abschlussbuchungen, die bei Bilanzierung Pflicht sind, ist bei einer EÜR kein Raum. miracleine hat daher Recht.


    Gruß nesciens

    • Offizieller Beitrag


    Da finde ich die Methode mit dem "Merkkonto" - besser.


    Es geht hier um sachliche Richtigkeit. In der EÜR ist das eine Einnahme. Im Gegenzug dazu bist Du dem Kunden gegenüber natürlich verpflichtet, aber das kennt die EÜR eben mal nicht. Das ist einer der Gründe, warum es nicht für jeden sinnvoll ist eine "einfache" EÜR zu machen. Manchmal wäre man mit einer Bilanzierung besser dran.


    Es ist doch noch nicht bekannt, ob der Gutschein überhaupt einlöst wird, welche Ware zu welchem Steuersatz eingekauft werden muss.
    Und erst wenn das alles (Ust.= Geldabfluss, VSt.=Geldzufluss, Wareneinkauf=Geldabfluss) erledigt ist, wird daraus ein Steuerpflichtiger Gewinn
    Durch die Buchung Merkkonto 1604 an Erlöse 19% oder 7%


    Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung definiert sich "Gewinn" nicht dadurch, was in Zukunft passiert oder was voriges Jahr war. Kommt Geld mehr Geld rein als rausgeht, hast Du einen Überschuss. Das ist für das Finanzamt dann ein Gewinn.



    Wenn Du Gutscheine ausgibst, dann kassierst Du dafür Geld. Also bezahlt jemand etwas, was erst in Zukunft (vielleicht!) gekauft wird. Also hast Du doch eigentlich eine Anzahlung erhalten, oder nicht?
    Warum nimmst Du nicht einfach das Konto "erhaltene Anzahlungen" her? Dürfte als Kontonummer um die 1710 sein (im SKR03).

  • Moin,
    das ganze Dilemma mit den Gutscheinen besteht ja nur, weil die EuGH Entscheidung aus 2010, dass Gutscheine immer der Mehrwertsteuer unterliegen, immer noch nicht in deutsches Recht umgesetzt worden ist.
    Es muss unterschieden werden zwischen Umsatzsteuer und Betriebsgewinn. Für Gutscheine, die nicht zweckgebunden an z.B. eine bestimmte Ware ausgestellt sind, fällt in D keine Umsatzsteuer an, die Zahlung muss aber so gebucht werden, dass sich der Gewinn bei EÜR erhöht.
    Es wäre in MB alles sehr einfach, wenn man einen Artikel "Gutschein" anlegen könnte mit einem passenden Konto O% Umsatzsteuer. Dies ist aber leider nicht möglich, ebenso lässt sich dieser Artikel nicht dem Konto Anzahlungen oder einem Verrechnungskonto zuordnen.
    Schwierig wird es nämlich dann, wenn z.B. in einem Onlineshop Artikel und Gutscheine in einer Bestellung gekauft werden. Dies lässt sich m.M. nicht wirklich in MB ohne große "Verrenkungen" abbilden.

    • Offizieller Beitrag

    Wo finde ich die Lösung von häschen ? Link?

    Erweiterte Forumssuche!?


    u.a.:
    Gutscheine in EÜR richtig verbuchen
    Gutscheine als Artikel
    Wg Gutschein - Rechnung über 0 Euro kann nicht auf vollständig bezahlt gesetzt werden



    Es ist doch noch nicht bekannt, ob der Gutschein überhaupt einlöst wird, welche Ware zu welchem Steuersatz eingekauft werden muss.

    § 17 UStG


  • Aber um nicht wieder eine Grundsatzdiskussion zu führen. Ich möchte jetzt den Erlös mit EKSt versteuern ohne USt beim Gutschein.


    Daher nun kurz und knapp meine Frage: Spricht etwas gegen folgende Buchung?
    Erlöse 0% an Bank (bei Verkauf des Gutscheins)
    Erlöse 19% an Erlöse 0% (bei Einlösung des Gutscheins)

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Erlöse 0% an Bank (bei Verkauf des Gutscheins)
    Erlöse 19% an Erlöse 0% (bei Einlösung des Gutscheins)


    welches Erlösekonto 0% an Bank
    Und lassen sich Erlösekonten so gegeneinander Buchen?
    Wo bleibt der Geld-zufluss, wenn Erlöse 0% AN Bank gebucht wird (oder meintest du umgekehrt?)


    Die deutsche Handwerkszeitung hatte sich auch mal mit der Verbuchung von Gutscheinen beschäftigt.


    Zitat

    Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung: Bei der Einnahmen-Überschussrechnung ist der Verkauf des Gutscheins bei Erhalt der Zahlung als Einnahme aufzuzeichnen.


    Nun sind wir genauso weit wie bisher.

  • Danke für den Link. Da ist das ja alles noch mal genau so zusammen gefasst. Prima.


    Ja, ich meine die Buchungen natürlich andersherum. Sorry. Mir schwirrt gerade der Kopf bei den verschiedenen Problemen.


    Welches Erlöskonto 0% weiß ich nicht. Aber da sollte sich ja ein anderes Erlöskonto kopieren lassen. Wenn man den Steuersatz dann auf 0% senkt, ist es nur noch eine Frage der Benennung. Muss man natürlich mit der Zuordnung zur USt-VA vorsichtig sein, aber das sollte sich ja einordnen lassen.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Ich komme mit diesen Gutscheinen einfach nicht weiter.


    Wie erstelle ich korrekt ein steuerfreies Erlöskonto für den Verkauf von Gutscheinen?


    Wenn ich einfach das normale Erlöskonto nehme und kopiere, stimmen die Zuweisungen nicht. Ich nehme zwar die Positionen der USt-VA raus da der Erlös aus Gutscheinen dort nicht auftauchen darf, aber irgendwie muss es ja in die EÜR rein. Nur an welche Position???? Ein USt-pflichtiger Erlös ist es nicht. Ein USt-freier Erlös im Sinne des USt-Gesetzes aber auch nicht. Es ist ja nur nicht sofort zu besteuern, aber nicht generell USt-frei.


    Zu Hülfe. Wie muss das umsatzsteuerfreie Erlöskonto in den Details aussehen? Die einschlägigen Threads haben mir da leider nicht weiter geholfen.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • Moin moin,
    diese Frage ist aber immer noch ungeklärt:


    Moin Miracleine,
    daran scheitert es wohl, einen Gutschein einfach zu verbuchen. Auch wenn Du ein Erlöskonto richtig erstellt hast, wo willst Du das zuordnen? Oder gibt es bei Dir nur Fälle, in denen Waren in Höhe des Gutscheinwertes gekauft werden? In der Regel sieht es doch so aus, dass Kunden Waren o.ä. bestellen und bei dieser Bestellung den Gutschein in Abzug bringen. Hast Du Dich mal an den Support gewandt, um dort mal zu erfahren, warum man keine umsatzsteuerfreies Erlöskonto einen Artikel Gutschein zuordnen kann.
    Ich habe es für mich so gelöst, dass ich Gutscheine gleich der Umsatzsteuer unterwerfe, wie es auch der EuGH beschlossen hat, obwohl mir bekannt ist, dass die deutschen Finanzbehörden das noch anders sehen.
    Ich habe ja diesbezüglich auch einen Verbesserungsvorschlag gemacht, der aber noch unbeantwortet ist.

  • Ich glaube das Buchen ist gar nicht so das Problem. Und wenn nur ein Teil der Rechnung mit Gutschein bezahlt wird, mache ich halt eine Splittbuchung. So ganz verstehe ich das Problem dabei noch nicht. :/ Ich kann doch die Felder in EÜR und USt-VA manuell im Konto einstellen.


    Die Frage ist ja aber grundsätzlich, wo in der EÜR die Umsätze auftauchen müssen, damit es rechtlich korrekt ist. Ich finde nämlich in der EÜR kein Feld, wo das für mich sinnvoll hinpassen würde. Aber irgendwo muss es ja hingehören.

    Viele Grüße
    Miracleine
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  • So ganz verstehe ich das Problem dabei noch nicht.


    Es wäre am einfachsten, wenn man einem Artikel das richtige Erlöskonto zuordnen könnte und dann von MB automatisch die entsprechenden Felder der EÜR befüllt.


    wo in der EÜR die Umsätze auftauchen müssen


    Mir würde da nur die Zeile 12 einfallen, aber vielleicht äußern sich ja mal unsere Steuerexperten dazu.