Sammelkonto Forderungen (1400) für Debitoren - was ist mit Forderungen gegen verbundene Unternehmen?

  • Hallo zusammen,


    ich würde gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, einen Teil meiner Debitoren so anzulegen, dass diejenigen, die gleichzeitig verbundene Unternehmen sind, nicht auf das Sammelkonto 1400 sondern in ein Konto Forderungen gegen verbundene Unternehmen gebucht werden.
    Ich kann ja am Ende einer Periode keine Umbuchung von 1400 auf Verb. gg. verb. Unternehmen vornehmen, weil 1400 als Sammelkonto nicht direkt gebucht werden kann.


    Danke für Eure Hilfe,
    Allegra

    • Offizieller Beitrag

    Nein.
    Eine Forderung gegen ein verbundenes Unternehmen resultiert ja nicht zwangsläufig aus Warenlieferungen, sondern oft auch aus Krediten/Darlehen.
    Wenn Du aus einer Forderung a.L.L. eine Forderung gg verbundene Unternehmen machen möchtest, musst Du über ein Verrechnungskonto umbuchen.

  • Hallo,


    ein praktischer Buchungsvorschlag:
    zwei zusätzliche Konten anlegen (z.B. 1409 als Unterkonto zu 1400, allerdings als "reines" Forderungskonto ohne KK) und z. B. 1410 Forderungen an verb. Unternehmen (ebenfalls als "reines" Forderungskonto ohne KK).
    Dann kann bei jeder Buchung eine (allerdings zusätzliche) Buchung erfolgen per 1410 an 1409, so dass bei Zahlung zunächst das Kontokorrent wie üblich ausgeglichen werden kann, in Auswertungen aber wegen der Saldierung 1400 mit 1409 die Forderung unter 1410 ausgewiesen wird. Bei Zahlung muss natürlich dann wieder umgekehrt gebucht werden 1409 an 1410.


    Nicht gerade schön, aber zumindest hätte man einen Überblick.


    babuschka