Großreparatur Rücklagen Verteilung auf WEG-Eigentümer

  • Nach einer Großreparatur wurde ein Teil der Kosten aus der Instandhaltungsrücklage beglichen. Wie können diese Rücklagen in der Hausabrechnung den Wohnungseigentümern zugeordnet werden?
    Wiso Hausverwalter 2015. Vielen Dank für Infos ?(

  • Wiso sollte eine Auflösung von Rücklagen den einzelnen Wohnungseigentümer zugerechnet werden? Die Rücklage gehört der WEG und nicht dem einzelnen Eigentümer. Auflösung verringert einfach die Summe.


    -Hi

  • Das Problem ist, dass der Betrag in der Hausabrechnung aufgeführt ist und auf die Eigentümer umgelegt wird, was natürlich nicht sein sollte. Nur der eventuelle Restbetrag, der die Rücklagenübertragung übersteigt muss umgelegt werden. Ich hoffe, ich habe mich richtig ausgedrückt.
    Beispeil: Rechnungsbetrag 20.000,00, Rücklagen 18.000,00. Die gesamten 20.000,00 werden umgelegt und nicht nur 2.000,00 (nach Miteigentumsanteilen).

  • Assistenten, Rücklage erfassen, Art der Rücklage: #auswählen#, Buchungsart: Entnahme (Umbuchung aufs Hauskonto)
    Rücklagenkonto: betreffendes Konto auswählen
    Bankkonto: betreffendes Konto auswählen


    Buchungsdatum: eingeben
    Betrag: eingeben, bei deinem Beispiel hier €18.000,-


    Nun werden die €18.000,- den Miteigentümern bei der Abrechnung nach MEA gutgeschrieben und ist in der Jahresabrechnunng auf der 1. Seite ausgewiesen.

  • Hallo,


    Wiso sollte eine Auflösung von Rücklagen den einzelnen Wohnungseigentümer zugerechnet werden? Die Rücklage gehört der WEG und nicht dem einzelnen Eigentümer. Auflösung verringert einfach die Summe.


    -Hi


    die Rücklagen müssen sehr wohl den Eigentümern zugerechnet werden, denn Sie gehören den Eigentümern und nicht der WEG! In jeder Abrechnung erscheint der entsprechende Anteil. Deshalb ist die Vorgehensweise von FB900 richtig, um die Zuordnung über die MEA zu gewährleisten.


    nesciens