Mein Büro Nachbuchung für 2014

  • Wollte jetzt für 2014 eine bezahlte Rechnung nachbuchen.Der Erlös erscheint aber im jetzt im Januar 2015!!!Wie bring ich den Zahlungseingang in 2014 unter?Kann mir jemand helfen?
    Gruß mit der Hoffnung auf Hilfe
    Habernis


    Danke an Alle,habe den Weg zum Unbuchen gefunden!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du deinen Jahresabschluss für 2014 noch nicht gemacht hast, ist es doch kein Problem, in dem Zeitraum noch eine Rechnung zu buchen? Wo ist das Problem?


    Wie lautet das Rechnungsdatum? Wann wurde die Rechnung bezahlt?

  • Wollte jetzt für 2014 eine bezahlte Rechnung nachbuchen.Der Erlös erscheint aber im jetzt im Januar 2015!!!Wie bring ich den Zahlungseingang in 2014 unter?Kann mir jemand helfen?
    Gruß mit der Hoffnung auf Hilfe
    Habernis


    Hallo,


    machst du eine EÜR oder bist du Bilanzierer? Entsprechend wird der Zahlungseingang anders behandelt


    Gruß babuschka

    • Offizieller Beitrag

    Der Erlös erscheint aber im jetzt im Januar 2015!!!


    Das Buchungsdatum kannst du jederzeit selbst in der Maske einstellen. Technisch kein Problem. Geht also!

  • Hallo,


    machst du eine EÜR oder bist du Bilanzierer? Entsprechend wird der Zahlungseingang anders behandelt


    Gruß babuschka


    Hallo Babuschka,


    das würde mich als Bilanzierer mal interessieren, wie ich die Anfang Januar bezahlte Rechnung ins Vorjahr bekomme ist klar, aber wie bekomme ich die UST aufs Jahr 2015?
    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin zwar nicht babuschka, aber ich antworte trotzdem, allerdings allgemein und nicht nach Programmbedienung, da MB nicht für bilanzierende Unternehmer geeignet ist und an dieser Stelle das Hinzufügen einzelner Konten erfordern würde.


    Unterschieden werden muss hier nach Rechnungsdatum. Liegt das im Dezember, dann wird die komplette Rechnung bereits im Dezember gegen Verbindlichkeiten gebucht und zwar mit Vorsteuerabzug.


    Buchungssatz:
    Sachkonto und Vorsteuer an Kreditor


    Liegt Das Rechnungsdatum im Januar, der Leistungsbezug aber im Dezember, dann werden Aufwand und Vorsteuer getrennt verbucht:
    Sachkonto an Kreditor (Nettobetrag)
    Vorsteuer im Folgejahr abzugsfähig (1548) an Kreditor (Vorsteuerbetrag)

  • moin häschen,


    ähm, ganz sicher "von wegen die Rechnungsdatumse"? Ich würde eher sagen: Leistung altes Jahr, Rg.datum neues ->Verbindlichkeiten. Und wenn Leistung und Datum im alten Jahr sind, ganz normal auf's Sachkonto...
    Korrigiere mich, wenn ich irre :)


    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde eher sagen: Leistung altes Jahr, Rg.datum neues ->Verbindlichkeiten


    Ja, klingt doch super- wenn ich gegen den Kreditoren buche, dann habe ich eine Verbindlichkeit eingestellt. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]


    Dem Grunde nach entsteht einem Bilanzierer bereits eine Verbindlichkeit bei Leistungserhalt, nicht erst bei Rechnungstellung. Gäbe es keine Umsatzsteuer (ein Träumchen), dann würde man beide Rechnungen gleich behandeln: Sachkonto an Verbindlichkeiten (oder eben Kreditor, was ein personenbezogenes Verbindlichkeitskonto ist). Einzig die Vorsteuer muss man abgrenzen nach bereits abzugsfähig (Rechnungserhalt im Voranmeldezeitraum 12/14) und noch nicht abzugsfähig (Rechnungserhalt erst in 1/15)

  • Moin häschen,
    nu' bin ich verwirrt... mit der Vorsteuer is klar, aber wie grenze ich denn dann zeitlich richtig ab, bei der Buchung über Kreditoren? Meinte natürlich auch sonstige Verbindlichkeiten...
    Bitte um Erhellung 8)


    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Zur Klarstellung: wir reden hier über Bilanzierung. Hier wird nicht nach Zahlungsfluss gebucht, sondern nach dem jeweiligen Zeitpunkt der wirtschaftlichen Entstehung des Aufwandes. Der Zahlungszeitpunkt ist bei der Bilanzierung irrelevant, einzig das Datum der Leistungserbringung (für die Feststellung der wirtschaftlichen Entstehung) und der Rechnungstellung (für den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs) sind beachtlich.



    Bei jeder Buchung, in der Vorsteuer enthalten ist und die als Verbindlichkeit erfasst wird, sieht der Buchungssatz im Grunde so aus (bspw. Telefonrechnung über 59,50 Euro brutto):


    4920 Telefon (50,00)
    1576 Vorsteuer (9,50) an 1600 Verbindlichkeiten aLuL 59,50


    Dabei gehört das Vorsteuerkonto (anders als in der EÜR!) nicht in den Aufwand sondern stellt eine Forderung gegen das Finanzamt dar, die mit der Anmeldung der Umsatzsteuervoranmeldung 12/2014 eingefordert/verrechnet wird und über das Konto 1780 (Zahlung der Umsatzsteuer) demnach ausgeglichen. 1576 wird in die nächste Voranmeldung eingesteuert.


    Ist das Rechnungsdatum der Telefonrechnung (in der alle Telefonate aus dem Dezember abgerechnet werden) im Januar, dann darf die Vorsteuer noch nicht im Dezember abgezogen werden, weil im Dezember die Rechnung noch nicht vorlag (§15 UStG (1) Nr.1 UStG: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt).
    Da aber der Bruttobetrag geschuldet wird, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des Bruttobetrags entstanden, gleichzeitig entsteht dabei eine Forderung in Höhe der Vorsteuer, die aber NICHT in die Dezembervoranmeldung bzw. Jahreserklärung 2014 einfließen darf. Dafür nimmt man anstelle des 1576 ein anderes Konto: 1548 und bucht per 31.12.2014 wie folgt:


    4920 Telefon (50,00)
    1548 Vorsteuer im Folgejahr abzugsfähig (9,50) an 1600 Verbindlichkeiten (59,50)


    Der Betrag wird auf 1548 als EB-Wert ins Folgejahr übertragen, am Tag des Rechnungsdatums bucht man dann noch:


    1576 an 1548




    Färdsch.




    Hell geworden?

  • Hallo Häschen,
    ich habs zwar auch schon taghell, aber wenn Du mir mit einfachen Worten schreiben könntest?


    Sachlage:Eine von mit im Dezember 2014 gestellte Rechnung mit Zahlungseingang im Januar 2015
    Frage 1: der Rechnungsbetrag geht als Umsatz ins Jahr 2014 und die UST ins Jahr 2015, ist das richtig?
    (wird vom Steuerberater jdenfalls so gemacht)
    Frage 2: diese Splittung bekomme ich mit MB nicht hin,richtig?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Uwe I.,


    Na, wenn du als Bilanzierer mit diesem Programm arbeitest, dann gehe ich davon aus, dass der Abschluss vom Steuerberater erstellt wird.


    Doch, kannst du.
    Kopiere das Konto 1360, nenne das neue Konto 1548 "Vorsteuer im Folgejahr abzugsfähig". Stell das Konto sichtbar.
    Stell das Konto 1576 sichtbar.
    Buche die Rechnung wir immer als Eingangsrechnung mit dem Datum 31.12.2014 in den Dezember 2014. Buche als manuelle Buchung den Vorsteuerbetrag von 1576 (Haben) auf 1548 (Soll).


    Denk dran, im Januar eine umgekehrte Buchung zu erstellen, damit die Vorsteuer in die Voranmeldung einfließt.


    taghell


    Freut mich!

  • Hallo Uwe I.,


    Na, wenn du als Bilanzierer mit diesem Programm arbeitest, dann gehe ich davon aus, dass der Abschluss vom Steuerberater erstellt wird.

    Hallo Häschen,
    Du hattest mal erwähnt, dass man für den STB lieber Datev aus dem Finanzmodul nutzen sollte und nicht den Listenexport.
    Aus welchem Grund bitte ?
    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich das?


    Ich kann noch nicht erinnern.
    Ich spiele alles ein, ASCII, Excel, egal.


    Hatte das einen bestimmten Zusammenhang?

  • Sorry, X/


    das war heiko66 zum Thema, "WISO für GmbH?".


    Er schrieb: "Als ich den mal benutzt habe, um meinem Steuerbüro Daten zu übermitteln...
    Besser das DATEV-Modul dazukaufen, dann klappt's auch mit dem Steuerbüro - nicht nur "Im Prinzip", sondern tatsächlich."


    Ja ist es denn besser dieses Modul zu benutzen, oder reicht die Exportfunktion aus MB für die Erstellung einer Bilanz?
    Worin besteht denn der Unterschied?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Also ich meine, mit einem Datev-Export bist du ein besserer Freund deines Steuerberaters, eine GDPdU- Datei ist aber zweifellos möglich.
    Klar ist: einen ASCII-Import (GDPdU) muss immer bearbeitet werden, ich weiß nicht, wie sehr dein Steuerberater auf Zack ist. ICH verarbeite alles [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]

  • Hallo Häschen,


    ich sehe schon, du bist sehr kompetent :)
    Ich bin auch neu und habe gerade dieses Problem, dass im Januar Beträge von meinem Konto abgebucht werden, die für das Vorjahr (also 2014) anfallen. Eigentlich wird dies doch als antizipativer PRAP behandelt und auf sonstige Verbindlichkeiten gebucht. Aber dieses Konto konnte ich bei Wiso nicht finden. Kann ich denn einfach das Datum manuell noch ändern, so dass die Zahlung fiktiv im Dezember noch erfolgte?
    (Genauso das Spielchen mit Zahlungen, die im Januar eingehen, aber noch zum Dezember zugerechnet werden müssten)


    Vielleicht kannst du mir auch erklären, wieso mein Steuerberater die noch nicht bezahlten Rechnungen von mir und meiner Kunden im Dezember gleich möchte. Was verbucht er da? Denn es können sich ja, durch Skontoabzug oder ähnliches, die Beträge noch ändern.


    Ganz liebe Grüße :)

  • Moin Caraxx,
    vielleicht gibst Du noch ein paar Zusatzinfos:
    Bist Du Bilanzierer oder EÜR?
    Hast Du Ist- oder Sollversteuerung?
    Verbindlichkeiten werden in der Regel bei EÜR nicht gebucht. Es ist aber möglich, dass Dein Steuerberater die ER haben möchte, weil er daraus bei Erhalt die Vorsteuer geltend macht.

    wieso mein Steuerberater die noch nicht bezahlten Rechnungen von mir und meiner Kunden im Dezember gleich möchte


    Warum fragst Du nicht Deinen Steuerberater, ich vermute bei aller geschätzten Fachkenntnis von Häschen, dass Sie ohne ihre Kristallkugel kaum wissen kann, war er da verbucht...