falsche Umlage in der Gleitzone, Beitragsnachweis lässt sich nicht drucken

  • Hallo,
    habe so eben festgestellt, dass im Lohnkonto des Arbeitnehmers der Bruttolohn für die U1 und U2 herangezogen wurde und nicht der ermäßigte, so wie für die übrige SV auch. Hab die Beitragssätze manuell eingetragen, da der Abruf zur AOK Plus nicht geht.
    Außerdem kann ich den Beitragsnachweis nicht drucken.
    Wer kann mir helfen?
    Danke schonmal
    das Blümchen

  • Moin Blümchen,


    zur Berechnung der Umlage: kann es sein, dass unter den Stammdaten des Mitarbeiters unter Lohnarbrechnungsdaten ->Abrechnungsvorgaben unter dem Reiter SV-Angaben ganz unter angehakt ist: Verzicht auf Gleitzonenregelung in der RV? Dann würde lt. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?templateID=vollbild&xid=2085182 die Berechnung ja korrekt erfolgen..
    Bezgl. des Druckerproblems: Hast Du da evtl. eine Fehlermeldung?


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • erstmal danke und achso...
    Ja der MA hat bei der RV auf die Gleitzone verzichtet. Deshalb nimmt der also den vollen Lohn bei der Umlage?
    und das zweite
    unter Ausgeben/Auswertung bei den Beitragsnachweisen-- da gibts gar keine, sondern nur Erstattungsanträge. Seltsame Sache. Hab das heute per hand alles ausgerechnet und gezwungener maßen über sv.net weggeschickt.

  • Hallo kblume
    den Weg zu Fuß habe ich heute auch gewählt. Gut das man bei SV.Net nicht mal einen Schlüssel kaufen muss.
    Bei einem Vollzeit Mitarbeiter kein Problem.
    Undurchschaubar wird es für mich nur bei der Teilzeitbeschäftigung in der Gleitzone (450,01 - 850,00 €)
    Kann zufällig jemand was zu dem Faktor 0,7585 sagen; wird der auf alle SV Beiträge gerechnet?
    KV RV AV PV U1 U2 und InsoGeld
    Schöne Grüße
    E-Alf

  • Hallo maulwurf23
    Danke für den Hinweis.
    Ich habe versucht, in einer Excel Tabelle den Beitragsnachweis zu rekonstruieren. Beim Vollzeitmitarbeiter klappt das auch super.
    Nur die Rückrechnung einer Teilzeitbeschäftigten in der Gleitzone ergibt keine logik. (bei den Beitragssätzen in Prozent)
    Darum war meine Frage ob das jemand erklären kann, bei welchen Versicherungen der Faktor angewendet wird.
    Diesen Zirkus der Zwickmühlen zwischen den gesetzlichen Verpflichtungen (Fristen) und den Updates der Software Hersteller versuche ich damit zu entfliehen.
    Wenn es nur "Formeln" sind, oder es Tabellen gibt, bei denen man durch Querverweise die Beitragsnachweise auch berechnen kann, dann mache ich mir
    lieber einmal die Arbeit und habe dann gewißheit, ich kann die Fristen einhalten.
    Über den in meinen Augen völligen Unsinn den der Gesetzgeber uns Handwerkern aufzwängt, jeden Monat quasi zwei mal zu berechnen damit die GKV ihre Meldungen
    schon bekommen, ob wohl die Abrechnungszeiträume noch nicht mal vorbei sind, regt sich ja sonst niemand auf.
    Schöne Grüße
    E-Alf

  • Moin E-Alf,
    tja, wer möchte schon ernsthaft über den Sinn und/oder Unsinn mancher Verwaltungsvorschriften sinnieren, is' eben so :saint:
    Und nachzuvollziehen, was ein Programm so rechnet, kann zwecks Verständnis ja auch nicht schaden (wenn's auch nicht jeden interessiert..)
    Aber zum Thema: da die Beiträge abhängig vom Einkommen in der Höhe von x bis y % berechnet werden, ist es ja nicht so einfach prozentual nachzurechnen. Im Netz gibt es einige Gleitzonenrechner, vielleicht helfen Dir die..


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo E-Alf und Maulwurf,
    ich prüfe die ersten Beitragsnachweise auch immer mit dem Gleitzonenrechner der jeweiligen KK. So bin ich hinter die Abweichungen der KV gekommen, die sich im Zusatzbeitrag begründeten.


    Aber wie kriege ich nun die Beitragsnachweise gedruckt? Weiß das jemand?


    LG