Ist das Instandhaltung, Zugang oder getrennt abschreiben: neue Bodenmatten bei abgenutzten alten?

  • Hallo,


    in unseren Trainingsräumen (Aikido) sind die alten Trainingsmatten (6 Jahre Abschreibung) teilweise abgenutzt und müssen gegen einige neue ausgetauscht werden. Wisst ihr ob das ein Zugang zum bestehenden Posten (Abschreibungsende 2015) oder eher Instandhaltung ist, oder muss ich komplett neuen Posten erstellen und neu abschreiben?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wenn jede Matte ein einzelnes Wirtschaftsgut ist: die Trainingsmatten, die abgenutzt sind, scheiden aus dem Anlagevermögen aus, der Erlös (falls die bei ebay noch jemand kauft) ist als Erlös aus dem Verkauf von Anlagevermögen zu buchen, der Restbuchwert wird auf 0 Euro abgeschrieben. Die Neuanschaffung wird neu abgeschrieben.


    Wird der Bodenbelag als gesamtes Wirtschaftsgut behandelt: dann gilt m.E. der teilweise Austausch als Reparatur.

  • Vielen Dank @häschen für die Antwort.


    Kann ich das frei entscheiden? Oder nach welchen Kriterien richtet sich das?


    Der damalige Steuerberater hat die alten Matten einfach in einem Inventarposten als "Tatami-Matten (Fussboden)" eingestellt, linear über 6 Jahre zur Abschreibung. Die Tatami-Matten einzeln sind ja nicht interessant, es geht ja um den Boden auf dem trainiert wird, dieser ist ja das eigentliche "Gut". Einige Matten sind sogar speziell zugeschnitten, damit es in den Grundriss reinpasst. Einzelne Matten machen für das Training wenig Sinn. Allerdings könnten die Matten theoretisch natürlich auch rausgenommen werden und wo anders genutzt.


    Der ursprüngliche Posten (ich meine damit die Menge aller mit einer Bestellung gelieferten Matten) wurde als Gesamtheit "Tatami-Matten (Fussboden)" unter 0410 (skr03) eingestellt, linear zur Abschreibung über 6 Jahre des Gesamtwertes aller Matten auf der Trainingsfläche.


    Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das können Sie nicht selbst entscheiden.


    Sofern es sich bei dem Mattenboden um ein einzelnes Wirtschaftsgut handelt, ist der teilweise Ersatz einzelner Matten m.E. eine Reparatur.