AFA bei Immobilien

  • Moin
    ich bin mit Kasse und EÜR gerade in Einarbeitung. Ich habe alle Anschaffungskosten zum Kaufpreis der Immobilie , minus Grundstücksanteil unter AFA /Anlagevermögen gebucht.
    Wenn ich im nachhinein im Bereich der Anschaffungskosten was buchen möchte , ist der AFA Betrag dann nochmals von mir /extern / neu zu berechnen ? ?(
    Oder gibt es die Möglichkeit einen Eintrag zu machen.


    Es wär für mich zum Nachträglichem Prüfen der Posten zum Vorteil.


    Vielen Dank für die Tipps / Anregungen


    MFG


    :)

  • Hallo waterman,


    die Frage ist nicht ganz klar, da die Ursprungsbuchungen hier nicht eindeutig erklärt wurden. Ich kenne EÜR und Kasse nicht, nur den größeren "Bruder" Mein Büro, aber ich will versuchen, ein paar Hinweise zu geben.
    a) der Kauf muss gebucht werden auf Anlagevermögen - Grundstücke (Grundstücksanteil) und Anlagevermögen - Gebäude (Gebäudeanteil). Parallel dazu muss dann im Bereich Anlagevermögen (sofern es diesen in EÜR und Kasse gibt) ein Vermögensgegenstand "Gebäude" angelegt werden (Grundstück wird nicht gehen, da nicht abnutzbar). Aus diesem Anlagegut wird dann die jährliche AfA (= Absetzung für Abnutzung) ermittelt und in die Buchhaltung übergeben.
    In die darf kein Kaufpreis gebucht werden.


    nesciens