PV-ANLAGE - EÜR und Abschreibungen ? WISO Steuer-Sparbuch 2015

  • Hallo zusammen.
    Ich habe Anfang Januar 2015 eine PV-Anlage auf mein Dach bekommen.
    Ich nutze sowohl selber direkt, und ich verkaufe den übrigen Strom an den Energieversorger.


    Direkt am Tage der Installation bin ich zum Finanzamt gefahren und habe dort die Anlage angemeldet.


    Für die Anlage selber habe ich vom Finanzamt eine EXTRA Lohnsteuernummer bekommen. Diese gilt wohl nur für die Solaranlage und nicht für meine Steuererklärung als Angestellter.
    Jetzt habe ich Wiso Steuersparbuch 2015 auf meinem Rechner und möchte gerne damit meine EÜR für die Photovoltaikanlage erstellen.
    Bei Art des Unternehmens habe ich Einzelgewerbetreibender genommen.
    Ich habe bei der Anmeldung angegeben das ich nicht die Kleinunternehmerregel haben will.
    Somit kann ich ja die Vorsteuer aus der Rechnung des Installationsunternehmens welche mir die Anlage installiert hat angeben in der EÜR.
    Monatliche Abschläge die ich vom Energieversorger erhalte muss ich ja somit auch angeben.


    Meine Frage nun:
    Wie sieht es mit Abschreibungen aus ?
    Ich lese immer und immer wieder was davon das man etwas abschreiben kann aber ich verstehe einfach nicht wie, wo, was, wer, warum.
    Sind diese Abschreibungen für meine Private Steuererklärung da ich Geld in etwas anderes investiert habe oder darf ich diese Abschreibungen nur über diese EXTRA Steuernummer machen ?


    Wenn ich bei Wiso Steuer-Sparbuch 2015 in der suche nach abschreibung suche finde ich Anlagevermögen, Wirschaftgut, Betriebsausgaben, Anlagevermögen und Verzeichniss der Wirtschaftsgüter.
    Aber wo genau muss ich da jetzt was abschreiben ?
    Bzw. ist das überhaubt für die EÜR von bedeutung ? Oder muss ich diese erst bei der Steuererklärung am nächsten Jahresanfang angeben ?


    Sorry für den vielen Text aber ich hoffe trotzdem das mich jemand versteht ?
    Danke im voraus
    einfach112


    Nachtrag....
    Wie erstelle ich eigentlich genau den Buchungssatz ?
    Ich habe insgesammt 3 mal an die Installationsfirma überwiesen.
    2 mal am 28.12.2014 und 1 mal am 14.01.2015
    Kann ich einfach die gesammtsumme am 14.01.2015 eingeben ?
    Und welche Konten kommen für den Kauf in Frage ? gehört es in Betriebliche Aufwendungen ?

  • Moin ...


    Mit welcher Begründung hat man Dir denn eine zweite Steuernummer gegeben...
    Hier eine kleine Zusammenfassung zu diesem Thema und dazu der Link von Miwe ...


    http://www.wiso-software.de/fo…?postID=193931#post193931
    http://www.wiso-software.de/fo…?postID=223243#post223243
    http://www.wiso-software.de/fo…?postID=214121#post214121


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuddel1 ()

    • Offizieller Beitrag

    Mit welcher Begründung hat man Dir denn eine zweite Steuernummer gegeben...

    Er braucht alleine schon deshalb eine zusätzliche (zweite) Steuernummer, weil er noch ein anderes Unternehmen hat. Es sind also zwei EÜRs zu erstellen. Für USt-Zwecke wird er wahrscheinlich die bisherige Steuernummer behalten haben und es müssen dort die beiden EÜRs in den USt-VAs bzw. der USt-Jahreserklärung dann zusammengefasst werden.

  • Aha ... ja richtig ...


    Dann muss er halt die " PV - EÜR " nach den genannten Vorgaben erstellen !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

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