Guten Abend,
habe vom Finanzamt eine Mahnung erhalten über Umsatzsteuer incl. Mahngebühren, da diese verspätet abgegeben wurde.
Wie verbuche ich dies, wenn überhaupt?
Besten Dank vorab.
MfG
Harald Hermann
Guten Abend,
habe vom Finanzamt eine Mahnung erhalten über Umsatzsteuer incl. Mahngebühren, da diese verspätet abgegeben wurde.
Wie verbuche ich dies, wenn überhaupt?
Besten Dank vorab.
MfG
Harald Hermann
Hallo Harald
"kostet" einen freundlichen Telefonanruf beim Finanzamt - wenn es nicht ständig vorkommt! Damit hast Du das Problem der Buchungs Zuordnung gelöst.
Bei uns ist das auch schon mal vorgekommen, weil der PC probleme gemacht hatte.
Einfach anrufen und darum bitten die Mahngebühren zu erlassen. Die Steuern müssen natürlich trotzdem bezahlt werden.
MfG E-Alf
Hallo E-Alf,
verbuche daher nur die Mahngebühren, die zu zahlende Vorsteuer auf
Grund der Schätzung nicht? Stehe hier ein wenig auf der Leitung..
Nochmal hallo
NEIN - andersrum ! Nur die Steuer muss verbucht werden, wenn Du beim Finanzamt diplomatisch bist! Dann können sie Dir die Mahngebühr erlassen. (es sei den, Du bist Wiederholungstäter und immer verspätet)
Grüßle E-Alf
Danke für die Hilfe und schönen Abend.
Ich habe aus der Themenüberschrift Vorsteuerschätzung mal Umsatzsteuerschätzung, da ich mir ersteres nicht vorstellen kann. Un Ihr solltet einmal die Begrifflichkeiten klären. Es gibt Verspätungszuschläge wegen nicht- oder verspätet abgegebener Steueranmeldungen und es gibt Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung. Und es gibt Mahungen bzw. Zahlungserinnerungen. Also erst einmal klären, um was es überhaupt geht.
Die Konten sollten sich übrigens aus jedem Kontenrahmen ergeben.