Unterstützung studierender Kinder

  • Können, oder besser, wie können, Unterhaltszahlungen (Übernahme Mietkosten, Beitrag zum Lebensunterhalt) an studierende Kinder, die zwar Kindergeld, aber kein BAFöG, bekommen steuerlich von den Eltern geltend gemacht werden?
    das ist ja wohl nicht unter dem Begriff "Unterstützung Bedürftiger"zu sehen?
    sind solche Kosten schon mit dem Kinderfreibetrag abgedeckt?
    herzlichen Dank für die Information

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde bereits vielfach im Forum beantwortet. Das ist mit den kindbezogenen Freibeträgen/ bzw. Kindergeld abgegolten. Ggf. bei auswärtiger Unterbringung noch Freibetrag gemäß § 33a Absatz 2 EStG.


    Ggf. sollte der Sohn die Abgabe einer eigenen Einkommensteuererklärung überdenken. Wurde auch schon mehrfach im Forum erläutert.

  • Unterstützung studierender Kinder


    Zwei meiner Kinder studieren, davon einer im Ausland und der andere auch in einer anderen Stadt. Beide bekommen einen gewissen Betrag an Bafög und Kindergeld. Kann ich Kosten für Miete, Unterhalt, Studiengebühren etc. steuerlich absetzen? Wenn ja, läuft das unter "Unterstützung Bedürftiger"? Vielen Dank für eine Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Unterstützung studierender Kinder


    Zwei meiner Kinder studieren, davon einer im Ausland und der andere auch in einer anderen Stadt. Beide bekommen einen gewissen Betrag an Bafög und Kindergeld. Kann ich Kosten für Miete, Unterhalt, Studiengebühren etc. steuerlich absetzen? Wenn ja, läuft das unter "Unterstützung Bedürftiger"? Vielen Dank für eine Antwort

    Du stellst im Prinzip dieselbe Frage wie der Themenstarter. Deine Frage wurde oben #2 bereits beantwortet.


    Ansonsten hilft Dir aber auch ein Steuerprogramm, gleich welchen Anbieters, durch solche Sachen durch. ;)