Gutschrift für Vertriebsprovision ausstellen

  • Hallo,


    ich nutze seit diesem Jahr MeinBüro für die Buchhaltung, nachdem OpenSource dann doch zu viel Arbeit wurde. Nun muss ich leider mit den Einschränkungen leben. Eine davon ist das Ausstellen und Buchen von Gutschriften, in meinem Fall für Provisionen für ein Empfehlungs- und Vermittlungsprogramm. MeinBüro kann ja nur Gutschriften für zuvor erstellte Rechnungen erstellen. Wie gehe ich aber mit meinen Gutschriften um? Ausgaben auf dem Konto kann ich ja als Verkaufsprovision verbuchen, aber ich muss ja auch einen Beleg dazu erstellen.


    Gruß,


    VertriebsBüro

    • Offizieller Beitrag

    Das hast Du richtig erkannt. Das geht nicht anders als einen Beleg, von wo auch erstellt unter Dokumente zur Ausgabe zu hinterlegen.


    Vielleicht mißbrauchst Du den Vorgang Angebote um dort Deine Gutschriften für Vertriebsprovisionen optisch einzustellen. Anpassungen über den Vorlagen Designer oder unter meinem Profil eine Vorlage mit änderbarem Titel.


    Aber wie gesagt damit wird eine Grenze des Programmes Mein Büro überschritten.

    ***edit 2020.12***:

    Gutschriften zur Abrechnung von Provisionen - WISO MeinBüro - Buhl Software Forum

  • Hallo,


    das ist sehr schade. Vielleicht nimmt sich Buhl ja des Themas an. Ist für mich ein riesiges Handycap, da ich neben meiner Artikelbepreisung schon das zweite Thema außerhalb von MeinBüro bewältigen muss.
    Kann ich auch ohne Vorlagendesigner den Text in einem Angebot ändern? Könnte ich nicht auch eine Rechnung mit negativer Summe erstellen? Keine Ahnung, wie man das dann vernünftig zu Papier bekommt.


    Gruß,
    VertriebsBüro

    • Offizieller Beitrag

    Optisch geht das schon, z. B. mit einem Rabatt über 100 %, bzw. einen Gesamtrabatt über 100 % und der richtigen Rechnungsvorlage. Ich würde da aber vorsichtig sein, es bringt deine Buchhaltung durcheinander, so dass dir keine korrekten Daten für die EÜR zur Verfügung stehen. Wichtig ist es ja sicher auch, diese Beträge korrekt zu verrechnen.

  • @VertriebsBuero


    besteht die Möglichkeit, dass du dir eine Rechnung des Empfängers der Gutschrift ausstellen lässt? Somit könntest du diese unter den ER verbuchen.
    Hatte das selbst schon auf die Weise gelöst. Leider umständlich, aber so stimmt die Buchhaltung.

    SKR04, UG, Bilanzierung, IST-Versteuerung


    Software: WISO Mein Büro 2015, Lohn & Gehalt 2015, Mein Geld 2015

  • Lieber Buhl,


    es würde mich ebenfalls freuen, wenn wir für Verkaufsprovisionen in Zukunft Gutschrifte ausstellen können.


    Zur Zeit lassen wir von unseren Partnern eine Rechnung ausstellen über die Höhe der Provision, wie von Hall beschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    zwar lässt sich im Prinzip auch direkt ohne vorhandene Rechnung eine Gutschrift erstellen, indem man eine neue Rechnung öffnet und als Vorlage "Standardvorlage Gutschrift" auswählt. Dafür ist die Funktion allerdings nicht gedacht. Zudem kann nicht gewährleistet werden, dass der Ausdruck oder die daraus vom Programm erstellten Buchungen korrekt sind.


    Eine tatsächliche Provisionsverwaltung, wie sie hier ja im Grunde angesprochen wird, ist bei uns schon mehrfach diskutiert, aber bisher immer verworfen worden. Mir liegen auch keine anderweitigen Informationen neueren Datums vor.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Zusammen,


    ich hatte das gleiche Problem mit Gutschriften/Provisionen. Ich habe ganz einfach für die Gutschriften/Provisionen verschiedene Artikel Angelegt und den Listenpreis mit ein Negativen Betrag eingegeben. Es funktioniert! Man muss jedoch vorher einen neuen Textlayout als "Gutschrift" anlegen. Unter Stammdaten-->Textbausteine kann man den inhalt für die Gutschrift erstellen und bei der Rechnungserstellung diesen Layout in der Seitenansicht auswählen.
    Auch bei der Auszahlung des Betrages über die Banking Funktion wird die Zuordnung "Zahlung an Kunde" richtig verbucht.


    Gruß


    I. ARI

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt es sich um eine Gutschriftsrechnung: Der Kleinunternehmer stellt Dir eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
    Da die maßgebenden Steuersätze angegeben werden müssen, ist auch ein Hinweis auf Steuerbefreiungen zu liefern.
    Hier würde ich auf Deiner Gutschriftsrechnung ohne USt den Vermerk auf die Kleinunternehmerregelung anbringen und zusätzlich die Steuernummer des Kleinunternehmer angeben.

  • Hallo zusammen.


    Das Thema ist zwar schon etwas älter aber ich habe in Zukunft das selbe Problem. Jetzt hab ich mir ein paar Gedanken gemacht und wollte nachfragen ob das funktioniert odere nicht.


    Eine Gutschrift für Vertriebsprovision kommt ja erst zustande wenn auch eine Rechnung gestellt wurde.
    Als Beispiel:
    Mein Vertriebspartner verkauft für mich Kalender in Berlin an Geschäft xy. Ich stelle eine Rechnung über die Kalender (10 Stück) an das Geschäft xy. Nach einer Woche bezahlt das Geschäft die Rechnung (100EUR netto). Jetzt kann ich meinem Vertriebspartener die Provison zahlen (30% vom netto).
    Ich Rufe also die Rechung auf und gehe auf Storno Gutschrift erstellen. Es erscheint ja dann Gutschrift zur Rechung 123. Jetzt ändere ich die Adresse vom Geschäft xy in die meines Vertriebspartners ab und ändere den Preis und die Bezeichnung von
    10x | Kalender | 10EUR
    zu
    -10x | 30 % Provison für Kalender á 10 EUR | 3EUR
    Gesamtsumme 30EUR netto
    Diese überweise ich dann an mein Vertriebspartner und sobald diese auf meinem Konto erscheint verbuche ich sie über Zahlung an Kunden.
    Somit müsste doch auch alles in der EÜR und Kalkulation funktionieren?????
    Oder würde ich damit einen riesen Schnitzer machen?


    Ich freu mich über Antworten.
    Lg
    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Hallo hans22,
    der Weg ist leider falsch. Lediglich bilanzmässig stimmt dein Gewinn.


    Aber es heisst Einnahme und Ausgabe müsen in der EÜR gegenüberstehen. Und das Geschäft zahlt nun mal Dir 100 € und nicht 70 €. Die Provisionszahlung wird nirgends in der EÜR auftauchen.


    Es sind 2 Geschäftsvorgänge mit 2 unterschiedlichen Kontenzuordnungen. Du machst daraus einen und unterschlägst den anderen.
    Daher mußt Du die Provisionszahlung als Ausgabe separat aufführen. Lege dazu vll eine Eingangsrechnung an.

  • Ok vielen Dank für die schnelle Antwort. Dachte mir schön das das schöner klingt als es eigentlich ist. :)


    Noch ist es ja bei mir nicht soweit. Dauert bestimmt noch 2-3 Monate. Vielleicht hat ja "Mein Büro" bis dahin nachgelegt. Falls nicht würde ich noch mal persönlich auf dich zurück kommen. Falls du mir da noch einmal helfen könntest wenn das ok ist?


    Bis dahin erstmal gute Nacht. Und Danke noch einmal.