Quittungsbelege eines Handwerkers mit Beträgen unter 150 €

  • Auf Quittungen unter 150 € gelten nicht die gleichen Austellungsansprüche wie für Rechnungen ab 150 €. Wie verhält es sich bei haushaltsnahen Dienstleistungen mit dem Hinweis:


    Als Privatperson sind Sie gemäß § 14b Abs. 1 UStG verpflichtet, diese Rechnung mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.


    Muss das gemäss Ausstellung von Rechnungen auch auf Quittungen unter 150 € stehen?