Auf Quittungen unter 150 € gelten nicht die gleichen Austellungsansprüche wie für Rechnungen ab 150 €. Wie verhält es sich bei haushaltsnahen Dienstleistungen mit dem Hinweis:
Als Privatperson sind Sie gemäß § 14b Abs. 1 UStG verpflichtet, diese Rechnung mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.
Muss das gemäss Ausstellung von Rechnungen auch auf Quittungen unter 150 € stehen?