Steuersparbuch Umsatzsteuererklärung 2014

  • Hallo Zusammen,


    habe letztes Jahr meine Buchhaltung mit Buchhaltung 2014 erstellt, davor immer mit dem EÜR-Modul von Sparbuch.
    Leider kann ich die Daten nicht automatisch aus Buchhaltung übernehmen, deshalb bin gerade etwas am verzweifeln.


    Bei Rechnungen für die ich nach § 13 b UstG die Umsatzsteuer schulde muss ich ja die geschuldete Umsatzsteuer unter den Einnahmen (vereinnahmte USt) ausweisen und kann sie mir dann als Vorsteuer wieder gegenrechnen.


    Aber wo bitte gebe ich das in der Umsatzsteuererklärung über das Steuersparbuch ein? ?( ?(


    VG


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  • Danke miwe4,


    aber ich wollte nicht 2014 nochmal komplett nachbuchen, da ich 2014 in "Buchhaltung 2014" erfasst habe. :D


    Ich denke ich habe aber die Lösung gefunden:


    Den Ust-Betrag unter
    - Anlage UR ... Leistungsempfänger als Steuerschuldner
    - Abziehbare Vorsteuerbeträge ... Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b ABs 1 UStG