Hallo Zusammen,
habe letztes Jahr meine Buchhaltung mit Buchhaltung 2014 erstellt, davor immer mit dem EÜR-Modul von Sparbuch.
Leider kann ich die Daten nicht automatisch aus Buchhaltung übernehmen, deshalb bin gerade etwas am verzweifeln.
Bei Rechnungen für die ich nach § 13 b UstG die Umsatzsteuer schulde muss ich ja die geschuldete Umsatzsteuer unter den Einnahmen (vereinnahmte USt) ausweisen und kann sie mir dann als Vorsteuer wieder gegenrechnen.
Aber wo bitte gebe ich das in der Umsatzsteuererklärung über das Steuersparbuch ein?
VG
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