Muss FA alle nicht anerkannten Posten im Bescheid aufführen?

  • Hallo,


    habe folgende Fragestellung, bei der ich Hilfe brauche:


    Muss FA alle nicht anerkannten Posten im Bescheid aufführen?

    Klingt vielleicht blöd, wenn man schon so lange seine Steuern selbst macht. Aber ich bin 2011 umgezogen und daher ist jetzt ein neues FA für mich zuständig. Mein altes hat eigentlich mit einer Ausnahme immer ALLES anerkannt. Das heißt, die Bescheide stimmten meistens komplett mit WISO-Steuersparbuch überein.
    Nun wurde aus einer erwarteten Rückzahlung von ca. 600,- Euro schlappe 94,- Euro.


    Nun möchte ich Einspruch einlegen, aber ich weiß zum Teil gar nicht wegen welcher Posten. Die Werbungskosten wurden von 1600,- Euro auf die Pauschale gekürzt. Im Bescheid sind nur 2 Posten als nicht anerkannt aufgeführt, welche jedoch nur zusammen ca. 170,- Euro ausmachten - als Ansatz, nicht als Minderung. Diese können also nur ca. 60,- Euro der Kürzung ausmachen. Wie soll ich jetzt einen vernünftigen Einspruch einlegen, wenn ich nicht weiß, was genau nicht anerkannt wurde? Kann ich vom FA verlangen, mir zunächst mal detailliert die entsprechenden Posten aufzulisten?
    Die Kürzungen außerhalb der Werbungskosten wurden im Bescheid gar nicht erwähnt. Da waren z.B. Umzugskosten in Form von Haushaltsnahen Dienstleistungen dabei. Wusste schon, dass sie es wohl wegen Barzahlung nicht anerkennen werden, aber muss das dann nicht trotzdem als Erläuterung in den Bescheid?
    Die Rückübermittlung per Elster war übrigens ganz schlecht und gibt so gut wie keine verwertbaren Auskünfte - da ist der Papierbescheid wesentlich besser, aber eben immer noch lückenhaft.

    • Offizieller Beitrag

    Da waren z.B. Umzugskosten in Form von Haushaltsnahen Dienstleistungen dabei. Wusste schon, dass sie es wohl wegen Barzahlung nicht anerkennen werden, aber muss das dann nicht trotzdem als Erläuterung in den Bescheid

    Es muss grundsätzlich alles erläutert werden. Übriegns auch im Interesse des FAs, da ansonsten eine verlängerte Rechtsbehelfsfrist greift.


    Aber warum macht man Sachen geltend, von denen man genau weiß, dass diese nach Gesetz nicht abziehbar sind? Vielleicht deshalb:

    Mein altes hat eigentlich mit einer Ausnahme immer ALLES anerkannt.

    Frei nach dem Motto, "alles mal rein, man kannes ja mal probieren"? Dann bekommt man aber irgendwann die Quittung und es wird ohne großes TamTam der Rotstrich angewendet.


    Die Rückübermittlung per Elster war übrigens ganz schlecht und gibt so gut wie keine verwertbaren Auskünfte - da ist der Papierbescheid wesentlich besser, aber eben immer noch lückenhaft.

    Die Bescheiddatenrückübermittlung ist ein "Service" der Finanzverwaltung und befindet sich nach dem Text auf derselben nach wie vor im Beta-Stadium. Dort stehen übrigens sogar genau die falsch oder irreführend dargestellten Positionen aufgelistet.


    Vieles lässt sich diesbezüglich auch telefonisch klären. Also einfach mal beim FA anrufen.

    Sehe ich grundsätzlich ebenso.

  • Es muss grundsätzlich alles erläutert werden. Übriegns auch im Interesse des FAs, da ansonsten eine verlängerte Rechtsbehelfsfrist greift.


    Danke, das ist doch mal 'ne klare Aussage. Also die Erläuterung sieht so aus, dass eben die beiden erwähnten Posten als "gekürzt" bzw. nicht anerkannt aufgeführt werden und ansonsten nur dort steht, "anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere Werbungskosten-Pauschbetrag angesetzt worden."
    Es wird aber nicht aufgeführt, welche Postem, außer den 2 genannten, welche eben kaum ins Gewicht fallen, ebenfalls nicht anerkannt wurden. Ich meine, da waren ja noch zig andere - von Kilometerpausche, über Arbeitsmittel bis zu Abschreibungen, die schon Jahrelang laufen. Ich kann also selbst mit phantasievollster Spielerei im Planspielmodus nicht rekonstruieren, was tatsächlich anerkannt wurde und was nicht.


    Aber warum macht man Sachen geltend, von denen man genau weiß, dass diese nach Gesetz nicht abziehbar sind? Vielleicht deshalb:

    Frei nach dem Motto, "alles mal rein, man kannes ja mal probieren"? Dann bekommt man aber irgendwann die Quittung und es wird ohne großes TamTam der Rotstrich angewendet.


    Nö, da unterstellst Du mir jetzt einfach was. Auch mein altes FA hat sicher nicht prinzipiell entgegen gesetzlicher Richtlinien gehandelt - war vielleicht nur etwas lebensnäher in seinen Entscheidungen und hat bei ordentlichen Rechnungen auf weitere Prüfung verzichtet, ob auch ein Kontoauszug für die Umzugskosten vorhanden ist. Da selbst die seriösesten Unternehmen auf Barzahlung bestehen, ist die Gesetzgebung diesbezüglich einfach lebensfremd und wirkt sich nur günstig auf Leute aus, die eben tatsächlich mit dem Unternehmen "rumklüngeln", in dem sie z.B. bar zahlen und anschließend irgendwelche Hin- und Herüberbweisungen vollziehen. Die fahren nun mal ohne Zahlung vor Ort nicht weg. Aber davon abgesehen wusste ich es auch nicht sicher, da ja mein altes FA Umzugskosten anerkannte und ich daher noch von einer Ermessensregelung ausging. Dann sprach ich schon vorab mit meiner neuen Sachbearbeiterin, da durch den Umzug meine Elster-Erklärung erst mal ins Daten-Nirwana der Finanzbehörden verschwand. Und als die SB diese endlich im Computersystem entdeckte, checkte sie direkt die Posten, während ich noch am Telefon war. Da sagte sie mir, dass sie die Umzugskosten nicht anerkennen könne, wenn bar gezahlt wurde, ich die Rechnung aber trotzdem mal noch separat schicken soll, falls die Finanzsoftware widererwartend nicht meckern würde. Auch meiner Mutter wurden in der Nachbarstadt 2012 noch die Umzugskosten trotz Barzahlung anerkannt. Also solange man diese Unterschiede bei der Handhabung feststellt, ist es wohl auch legitim entsprechende Rechnungen einzureichen.


    Die Bescheiddatenrückübermittlung ist ein "Service" der Finanzverwaltung und befindet sich nach dem Text auf derselben nach wie vor im Beta-Stadium. Dort stehen übrigens sogar genau die falsch oder irreführend dargestellten Positionen aufgelistet.


    Oh ja, diese Liste habe ich gelesen und mir gedacht, dass sie dann die Rückübermittlung auch auf den Rückerstattungsbetrag beschränken könnten. Besser keine weiteren Zahlen als falsche, würde ich sagen. Allerdings war mein elektronischer Bescheid aus den Vorjahren wesentlich besser und übersichtlicher, weshalb ich mir nicht ganz sicher bin, ob es nicht doch auch etwas damit zutun hat, dass in "WISO Steuer" die übermittelten Daten dann schlechter aufgearbeitet werden als im Sparbuch.


    Vieles lässt sich diesbezüglich auch telefonisch klären. Also einfach mal beim FA anrufen.


    Werde ich der Einfachheit halber wohl dann am Montag auch mal machen.