Kurzzeitige Untervermietung (Airbnb) gemieteter Räume

  • Hallo,


    neben eines Installationsproblems (wofür ich einen anderen Post eröffnet habe) plagt mich noch das Problem mit der Untervermietung.


    Ich vermiete meine gesamte Wohnung in Urlaubszeiten für einzelne Tage und gelegentlich auch ein einzelnes Zimmer bei gleichzeitiger Anwesenheit von mir unter bei Airbnb. Da ich in Berlin wohne, muss ich deshalb die Citytax zahlen und habe das auch beim Finanzamt angemeldet und bezahlt (ist aber eine andere Zuständigkeit).


    Nun zur Frage. Wie gebe ich das beim Sparbuch 2015 ein. Wenn ich bei Untervermietung gemieteter Wohnungen die Einnahmen aus der Vermietung für das gesamte Jahr angebe, kann ich keine Zeiträume benennen. Dann hab ich das Problem, dass ich als Werbungskosten meine Gesamtmiete für das Jahr (kalt + Nebenkosten) angeben soll. Die werden dann komplett angerechnet, was sicherlich zu einer fehlerhaften Berechnung führt. Meine Einnahmen übersteigen in diesem Jahr das erste mal die Grenze von 550,- Euro.


    Meine Suche hier im Forum hat ergeben, dass das Problem wohl schon länger bekannt ist und gemeldet wurde. Gibt es dazu bereits eine Lösung? Ich hab nichts gefunden.


    Danke für Eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst einmal müsste man ja klären, ob hier wirklich Vermietung und verpachtung vorlieget oder nicht sogar Einkünfte aus Gewerbebetrieb gegeben sind. Über die Abgrenzung müsstest Du Dich ja eigentlich vorab schon informiert haben.


    Sofern V+V attsächlich zutrifft:
    Auch so eine Eingabemaske zur Untervermietung kann ein Programmhersteller m.E. nicht auf jeden Sachverhalt abstimmen. Erst Recht nicht auf so einen Sonderfall. Ggf. Angaben im Programm minimieren und nebenbei mit Exceltabellen arbeiten. Nachweise müssen ja eh gesondert an das FA gesendet werden.

  • Ja, die Abgrenzung ist mir bekannt. Die Grenze liegt mehr als ein Zehnfaches über meinen Einnahmen.
    Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen, die diese Art der Untervermietung überhaupt anmelden, deswegen der "Sonderfall". Aber, dass es wenige sind, die soetwas insbesondere in Berlin machen, kann man nun wirklich nicht behaupten. Das ist der Presse auch zu entnehmen.


    Ich verlange nicht, dass es der Programmhersteller auf mich zuschneidet. Ich frage nur nach einer Möglichkeit, wie ich es korrekt mache. Soll ich die Miete, die ich dort eingebe, beispielsweise auf die Anzahl der vermieteten Tage umrechnen? Das würde aus meiner Sicht Sinn ergeben..

    • Offizieller Beitrag

    Ja, die Abgrenzung ist mir bekannt. Die Grenze liegt mehr als ein Zehnfaches über meinen Einnahmen.

    Das hat nun mit Einnahmehöhe rein gar nichts zu tun. Da sind nach BFH-Rechtsprechung ganz andere Dinge maßgeblich, um die Einzelfälle der gewerblichen Vermietung dann tatsächlich zutreffend abzugrenzen.


    Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen, die diese Art der Untervermietung überhaupt anmelden, deswegen der "Sonderfall". Aber, dass es wenige sind, die soetwas insbesondere in Berlin machen, kann man nun wirklich nicht behaupten. Das ist der Presse auch zu entnehmen

    Alles andere ist eine klassische Steuerhinterziehung. Dann leben also nach Deiner Aussage eine erhebliche Anzahl "unerkannter" Steuerhinterzieher in Berlin. Na, warten wir mal ab, bis, wie bei Ebay, Listen als Kontrollmaterial an die Finanzbehörde geliefert werden und diese Fälle durch die Steuerfahndungsstellen abgearbeitet werden. Alles eine Frage der Zeit. ;)


    Ich frage nur nach einer Möglichkeit, wie ich es korrekt mache. Soll ich die Miete, die ich dort eingebe, beispielsweise auf die Anzahl der vermieteten Tage umrechnen? Das würde aus meiner Sicht Sinn ergeben..

    Habe ich oben doch schon beantwortet bzw. angedeutet.

    Ggf. Angaben im Programm minimieren und nebenbei mit Exceltabellen arbeiten. Nachweise müssen ja eh gesondert an das FA gesendet werden.