Auswärtiges Amt - Auslandsdienstbezüge angeben

  • Hallo zusammen,
    ich hab ein kleines Problem und hänge irgendwie fest...
    Meine Frau ist seit Dezember als Beamte des Auswärtigen Amtes im Ausland tätig. Im Dezember kam nun eine Bescheinigung über "für die Berechnung der abzugsfähigen Werbungskosten maßgeblichen steuerfreien Auslandsdienstbezüge".
    Wie arbeite ich diese nun im Steuer-Sparbuch ein?
    Ich dachte, dass dies die richtige Stelle ist:
    "Steuerfreie Auslandsverwendungszuschläge, .., Auslandszuschläge"


    Da hab ich aber das Problem, was muss ich alles gegenrechnen und welcher Betrag muss hier eingetragen werden?
    "Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn der Auslandstätigkeit"
    Das Gesamtbrutto der Bezügemitteilung (Inlands- und Auslandslohn)???


    Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.


    Vielen Dank schon mal!


    VG
    Robert

  • Hallo,
    danke aber das hab ich an sich schon gefunden. Die Frage aber ist, was ich bei "Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn, der auf die Auslandstätigkeit entfällt" eintragen muss.


    Ich habe auf der Gehaltsabrechnung folgende Aufstellung:
    Monat Jahr
    Stpfl. Brutto ..........€ ..........€
    Steuerfr. Brutto ..........€ ..........€
    Sonst. Bezug § 39b ..........€ ..........€
    Lohnsteuer ..........€ ..........€
    Kirchensteuer ..........€ ..........€
    Sol-Zuschlag ..........€ ..........€
    Steuertage 30
    Arbeitgeberbrutto ..........€ ..........€



    Was ist nun der "Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn, der auf die Auslandstätigkeit entfällt"?? Das Stpfl. Brutto oder Arbeitgeberbrutto??


    Ich hoffe das kann mir noch jemand sagen?!? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das musst Du doch wissen. ?(


    Wenn die Auslandsverwendung ganzjährig bestand, dann ist der in Bild 3 vorzunehmende Eintrag ausnahmsweise identisch mit dem Betrag laut Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung. Bestand die Auslandsverwendung nicht ganzjährig muss man eben rechnen und nachweisen bzw. durch den AG bescheinigen lassen.


    In Bild 2 ist der bescheinigte Auslandsverwendungszuschlag bzw. sind sonstige Zuschläge in Zusammenhang mit der Auslandsverwendung einzutragen.

  • Hallo,


    mein Problem ist doch, dass ich eben nicht weiß was ich eintragen soll. Deshalb hab ich ja hier ins Forum geschrieben in der Hoffnung, dass es jemand weiß.


    Die Auslandsverwendung war nur 1 Monat (Dezember).
    Vom Arbeitgeber hab ich eine Bescheinigung, dass ein bestimmter Betrag steuerfrei ist --> den hab ich auch eingetragen.


    Es geht also nur noch um den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn.... Aber was muss ich jetzt rechnen??

    • Offizieller Beitrag

    Es geht also nur noch um den steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn.... Aber was muss ich jetzt rechnen??

    Wer aus dem Forum meinst Du denn, sollte wissen, was Deine Ehefrau im Monat verdient? Wenn es "nur" der ganze Monat Dezember ist, dann sollte ja wohl die Verdienstbescheinigung Dezember diesbezüglich aussagekräftig sein. Ansonsten wird es der Dienstherr wissen.