Vorweggenommene Betriebsausgaben - wo buchen!

  • Hallo liebe Profis :-),


    zum 01.01.15 habe ich ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung angemeldet. Die Gewinnermittlung erfolgt über EÜR.
    Im Jahr 2014 sind mir bereits Kosten entstanden, welche ich gewinnmindernd geltend machen möchte. Im einzelnen geht es um:


    #1- ein Seminar zur Existenzgründung im Nov 2014
    #2- Anlagevermögen (PKW) im Sommer 2014


    Jetzt die Frage zu:
    #1 - wie wird hier gebucht? über Anlagevermögen und AfA kann ich hier ja nicht gehen
    #2 - Hier habe ich im Betriebsvermögen eine Position im Anlagevermögen erstellt. Der Kaufwert wird entsprechend der ND jährlich abgeschrieben, wobei das erste halbe Jahr wegfällt - scheint mir so korrekt zu sein?



    Gibt es vllt auch eine generalistische Antwort/Verfahrenstipp, wie/wo vorweggenommene Betriebsausgaben verbucht werden?



    Vielen Dank für Eure Hilfe!


    Marko

  • Möchte ich wie beschrieben buchen, erhalte ich die Fehlermeldung. Dass Buchungen vor 2015 nicht in die EÜR 2015 gehören. Ich müsste hier also zum 01.01.2015 buchen, was bestimmt nicht ganz sauber ist?


    Danke und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Betriebsausgaben 2014 gehören in die EÜR für 2014. Du solltest vielleicht ein bisschen Gesetzesstudium machen, bevor Du weitermachst. Vielleicht auch vorher einfach mal etwas im Forum surfen und lernen. Oder, noch besser, einen VHS-Kurs etc. besuchen. Ansonsten kann die Selbständigkeit schnell teuer werden.

  • Meines Wissens sind EÜR Salden aus Vorjahren nicht ins das nächste Jahr übertragbar sondern werden in der Einkommensteuererklärung verrechnet. Da ich das Gewerbe erst 2015 anmeldete, kann ich demnach keine wirksame EÜR 2014 anfertigen.


    Meine Forumrecherche ergab kein zufriedenstellendes Ergebnis zur Buchungsmethode der vorweggenommene Betriebsausgaben. Daher musste ich das Thema leider selbst eröffnen.

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens sind EÜR Salden aus Vorjahren nicht ins das nächste Jahr übertragbar sondern werden in der Einkommensteuererklärung verrechnet.

    Die Einkommensteuer kennt da ein ganz eigenes Instrumentarium, das der Gesetzgeber im § 10d EStG erstaunlicher Weise sogar gesetzlich geregelt hat.


    Du solltest Dich in Zusammenhang mit einer EÜR darüber hinaus auch einmal mit dem § 11 EStG beschäftigen.


    http://www.wiso-software.de/fo…enommene+Betriebsausgaben


    Wo trage ich vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben ein?