Arbeitsmittel über 487,90 EUR komplett abschreiben

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und habe ein bisschen an den Abschreibungsmöglichkeiten "herumgespielt". Standardmäßig verteilt WISO bei der linearen Abschreibung ja auf die Nutzungsdauer (im ersten Jahr sehr wenig, dann gleichmäßig der Rest). Es gibt aber die Möglichkeit, dort direkt selbst manuell einzutragen. Wäre es hier erlaubt, im ersten Jahr alles und in den restlichen Jahren der Nutzungsdauer den Rest abzuschreiben?


    Ich hoffe, es kann jemand helfen ;)


    Ciao The_Unknown

  • Hallo Unbekannte/r,


    eindeutig nein.
    Die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung) wird gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt, sofern die AHK 410 € netto (487,90€ brutto) übersteigen. Dabei wird die Nutzungsdauer in Monate aufgeteilt (also z. B. Computer 3 Jahre = 36 Monate). Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung/Inbetriebnahme, daher fällt im ersten und im letzten Jahr nicht die volle Jahresabschreibung an. Wenn du im Juli gekauft hast, gibt es nur die Abschreibung für 6 Monate. Daraus resultiert der geringere Betrag im ersten Jahr.


    Was du vorhast, würde auf eine Sofortabschreibung im ersten Jahr hinaus laufen, und diese ist ja gerade nicht mehr gegeben!


    nesciens

  • Hallo nesciens,


    danke für deine Antwort. OK, das ist nun klar. Nun kommt aber noch hinzu, dass ich die Arbeitsmittel (Anschaffungen) ausschließlich für mein Gewerbe brauche. Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich unter geringwertige Wirtschaftsgüter dort nur solche aufführen, die "für sich genommen" funktionieren, also bspw. einen Kopierer. Oder dürfte ich dort auch PC-Zubehör (Peripherie) in einem Jahr absetzen? Unter 487,90 EUR brutto ist es. Nur unterscheidet sich das ganze dann, wenn es um rein gewerbliche Arbeitsmittel geht?

  • Hallo Unbekannte/r,
    nicht selbständig nutzbares Zubehör muss beim "Hauptgegenstand" (also z. B. dem Computer) hinzu aktiviert werden. Andere Gegenstände unter 150 € können in die Aufwendungen genommen werden. Es ist aber erlaubt, auch diese in den Abschreibungspool aufzunehmen (die Sofortabschreibung ist eine Erleichterungsvorschrift).
    Gruß nesciens

  • Hallo Unbekannte/r,
    nicht selbständig nutzbares Zubehör muss beim "Hauptgegenstand" (also z. B. dem Computer) hinzu aktiviert werden. Andere Gegenstände unter 150 € können in die Aufwendungen genommen werden. Es ist aber erlaubt, auch diese in den Abschreibungspool aufzunehmen (die Sofortabschreibung ist eine Erleichterungsvorschrift).
    Gruß nesciens


    Erst einmal danke für deine Mühe!


    Mhm, so ganz weiß ich nicht, wo ich jetzt was eintragen soll. Wie "aktiviere" ich denn "hinzu"? Und was sind "die Aufwendungen"? Mit "Abschreibungspool" meinst du wohl die Sammelposten. Ich habe aktuell nur ein Multifunktionsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker) als geringwertiges Wirtschaftsgut zur Sofortabschreibung eingetragen. Den Rest habe ich, da ich es nicht "für sich genommen selbst" verwenden kann, leider unter "über die Nutzungsdauer verteilt" gesetzt. Ist das so richtig bzw. gibt es einen Weg, wie ich auch diese sofort abschreiben kann (obwohl es Zubehör und nicht eigenständig ist)? Es wäre nett, wenn du die Begriffe aus der Maske (siehe Anhang) nehmen könntest. Bin da ja noch Neuling ;)

  • Zitat


    Mhm, so ganz weiß ich nicht, wo ich jetzt was eintragen soll. Wie "aktiviere" ich denn "hinzu"? Und was sind "die Aufwendungen"? Mit "Abschreibungspool" meinst du wohl die Sammelposten. Ich habe aktuell nur ein Multifunktionsgerät (Scanner, Kopierer, Drucker) als geringwertiges Wirtschaftsgut zur Sofortabschreibung eingetragen. Den Rest habe ich, da ich es nicht "für sich genommen selbst" verwenden kann, leider unter "über die Nutzungsdauer verteilt" gesetzt. Ist das so richtig bzw. gibt es einen Weg, wie ich auch diese sofort abschreiben kann (obwohl es Zubehör und nicht eigenständig ist)? Es wäre nett, wenn du die Begriffe aus der Maske (siehe Anhang) nehmen könntest. Bin da ja noch Neuling ;)


    Ein MFG ist selbständig nutzbar, daher - wie du richtig vermutest - als Sammelposten. Dann hast du die fünf gewünschten Jahre. GWG = geringwertiges Wirtschaftsgut wäre auch möglich (Konto 480), aber dann ist eben der Aufwand in einem Jahr und nicht in fünf. Wenn du jetzt das Wahlrecht "Sammelposten" wählst, gilt dies aber für alle Anschaffungen des entsprechenden Jahres, die im Rahmen bis 1.000 EUR Anschaffungskosten liegen. Wobei die Untergrenze 150 EUR ebenfalls ein Wahlrecht ist, du kannst prinzipiell alle Anschaffungen bis 1.000EUR in den Sammelposten nehmen. Die Sofortabschreibung bis 150 EUR ist als Erleichterung gedacht (weniger Buchungsaufwand, da keine Anlagen geführt werden müssen).
    Zu beachten ist noch, dass ein Abgang eines Wirtschaftsgutes im Sammelposten nicht einzeln möglich ist, d.h. wenn du z. B. das MFG vor den fünf Jahren verschrottest, bleibt der Sammelposten in voller Höhe erhalten.


    Bei deinen Eingaben solltest du daher die mittlere Möglichkeit wählen, nicht die untere.


    nesciens