ohne EÜR Formular keine Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung?

  • Hallo Allerseits, die Ihr hier helft,


    ich bin grad ein wenig am verzweifeln und hab da ein paar Fragen. Bitte verzeiht, wenn diese Fragen schon beantwortet wurden und ich sie nur nicht im Forum gefunden habe *inDeckungvorsorglichgeh* (bin über jeden Link dankbar!)!


    Ich bin mir absolut unsicher, bzw. finde in der normalen Lohnsteuererklärung mit Gewerbeeinnahmen als Kleinunternehmer keine Maske für die Umsatzsteuererklärung (wonach ich lt. FA alle 3 Jahre verpflichtet bin sie abzugeben, auch wenn ich unter den Betrag von 17.500 falle). Ist es richtig, dass ich das Formular/die Erklärung nur über die EÜR Eingabe schaffe?
    Muss ich mich also entscheiden, ob ich die Ein- und Ausgaben per EÜR Maske erfasse und die Gewerbesteuererklärung sowie die Umsatzsteuererklärung darüber an das FA übermittle und dann die Daten importiere in die "normale" Lohnsteuer?


    Gerade bei Posten wie Handy, Telefon- und Internetkosten - die ich als Angestellter, Privatperson und als Gewerbetreibender nutze erscheint mir das sehr umständlich und fraglich, da ich die Werte nicht richtig angeben kann.


    Vielen Dank für Eure ausführliche Hilfe vorab!


    Grüße Eure Celli

    • Offizieller Beitrag

    Lohnsteuererklärung

    Gibt es nicht. Das Ding heißt Einkommensteuererklärung.


    Ist es richtig, dass ich das Formular/die Erklärung nur über die EÜR Eingabe schaffe

    Nein. Du kannst sie auch manuell programmunterstützt erstellen. Bei zwei einzutragenden Zahlen sollte das in Deinem Fall problemlos klappen. Einfach mal die Programmfunktionen etwas genauer anschauen oder die erweiterte Forumssuche nutzen.


    und die Gewerbesteuererklärung

    Was hat die Gewerbesteuer denn jetzt wieder damit zu tun? Sollte bei einem Kleinunternehmer i.S. § 19 UStG ja irrelevant sein.

  • zu 1: danke für die Aufklärung ;)
    zu 2: das habe ich gefunden, damit kann ich aber offesichtlich keine Umsatzsteuerklärung machen, vllt. könnten Sie mir die 2 Zeilen nennen?
    zu 3: ist sie nicht, alle 3 Jahre muss ich sie wohl trotzdem abgeben, lt. FA und dessen Aufforderung


    Vor allem: leider wurde meine Frage gar nicht beantwortet, sondern versucht mich nur eines besseren zu belehren.... schade

    • Offizieller Beitrag

    zu 2: das habe ich gefunden, damit kann ich aber offesichtlich keine Umsatzsteuerklärung machen

    Dann hast Du aber anscheinend nicht richtig geschaut. Man muss allerdings auch auf die Begriffe achten (s.u.).


    Im Steuer-Sparbuch sieht das z.B. so aus:


    Die Umsatzsteuererklärung sollte ähnlich in dem von Dir genutzten, leider nicht genannten, Programm ausgefüllt werden können.


    zu 3: ist sie nicht, alle 3 Jahre muss ich sie wohl trotzdem abgeben, lt. FA und dessen Aufforderung

    finde in der normalen Lohnsteuererklärung mit Gewerbeeinnahmen als Kleinunternehmer keine Maske für die Umsatzsteuererklärung (wonach ich lt. FA alle 3 Jahre verpflichtet bin sie abzugeben, auch wenn ich unter den Betrag von 17.500 falle).

    Scheint wohl, dass Du die Begriffe Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung etwas durcheinander bringst. Wenn man von Dir eine Gewerbesteuererklärung bräuchte, dann sowohl bei Überschuss jährlich als auch bei Verlustfeststellung jährlich.


    Und wenn es wirklich um eine Gewerbesteuererklärung gehen sollte, was ich mir nach dem geschilderten Sachverhalt beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann gibt die Vordrucke für 2014 wohl erst Ende März 2015. Das wurde hier im Forum aber auch schon oft erörtert.


    Vor allem: leider wurde meine Frage gar nicht beantwortet, sondern versucht mich nur eines besseren zu belehren.... schade

    Man sollte vielleicht etwas freundlicher mit Usern umgehen, die versuchen, anderen Usern in ihrer Freizeit bei der Lösung verschiedener Probleme behilflich zu sein. Zumal dann, wenn man selber offensichtlich schon mit den Begriffen überfordert ist und sich zu wenig eingelesen hat.

  • Hallo miwe4,


    gleich vorab: ich wollte in keinerster Weise unfreundlich sein!! Ich bin froh, dass mir geholfen wird und sehr dankbar dafür! Falls es dennoch so rüberkam: ein dickes Sorry!


    Das FA verlangt von mir, trotz Kleinunternehmer, eine Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Also meine ich das nicht falsch verstanden zu haben.


    Aber etwas habe ich absolut in nächtlicher Umnachtung falsch verstanden: wer wach ist, nicht überarbeitet ist und mal übern Tellerrand schaut, wird feststellen, dass man das mit der Umsatzsteuer gleich bei "neu starten" etwas weiter unten ausfüllen kann und das separat ausserhalb der eigentlichen Steuererklärung macht ^^. naja so isset halt... wer lesen kann ist klar im Vorteil!


    Vielen Dank für Deine Hilfe und ich hoffe Du nimmst mir mein Gefasel nicht gar so übel ;)


    Grüße Celli