Buchung Sonderumlage (nicht Rücklage)

  • Hallo hier im Forum!


    Auf Grund von Zahlungsausfällen musste die WEG einen Überbrückungskredit von einem anderen Eigentümer aufnehmen. Dieser wurde auch als Darlehen/Fremdgeld entsprechend verbucht. Zur Rückzahlung dieses Darlehens wurde von der WEG eine Sonderumlage beschlossen.


    In diesem Artikel ( http://www.wiso-software.de/forum/index.php/Thread/59675/?page=Thread&threadID=59675 ) wurde bereits über das Buchen der Sonderumlage geschrieben. Man soll ein Konto Sonderumlage > sonst. Einnahmen anlegen. Dies wurde von mir auch so erledigt.


    Jetzt hat sich ein Eigentümer bei mir gemeldet, der die Buchung der Sonderumlage als falsch bezeichnet. Sein Finanzamt will Ihm die ausgewiesene Einnahme der Sonderumlage also seine eigene Zahlung als Einnahme versteuern.
    In der Jahresabrechnung wird die SU unter sonst. Einnahmen aufgeführt. Auch auf der 2. Seite der Abrechnung (Gesamtkosten) wird ganz unten die SU als Einnahme aufgeführt und dort von den Ausgaben abgezogen. Würde jetzt hier dem Eigentümer recht geben, dass die SU nicht als Einnahme gebucht werden darf.


    Wie muss hier jetzt tatsächlich verfahren werden? Welche Buchung ist notwendig?


    Für Eure Hilfe im Voraus besten Dank.


    mfg
    Ralf

  • Da die Sonderumlage zur Darlehnstilgung dient, würde ich buchen :


    Verrechnungskonto Eigentümer X direkt getragen - anlegen


    Zahlung durch Eigentümer :
    Umbuchung > Bank an Verrechnungskonto vom Eigentümer X direkt getragen


    Darlehnstilgung
    Umbuchung > Darlehn an Bank


    Also kein Sonderumlagenkonto anlegen.


    Sonderumlagen aufgrund von Instandsetzungen / Reparaturen als Stammdatensatz anlegen :
    Kto. 8803 >Sonderumlage > Hausgeldvorauszahlung