Steuerbescheid abrufen

  • Hallo,


    ich suche in in der app aber auch in der Web Anwendung eine Möglichkeit den Steuerbescheid abzurufen. Ich kann immer nur "vergleichen" mit dem Papierbescheid. Den hab ich natürlich noch nicht. Bin aber neugierig was das Ergebnis des Finanzamtes ist.


    eine Funktion zum Abruf des Bescheides hab ich nicht gefunden....kann mir jemand helfen?


    danke!

  • Wurde überhaupt die elektronische Bescheiddatenrückübermittlung vor dem ELSTER-Versand aktiviert mit Angabe der Emailadresse für die Mitteilung der Abrufnachricht? Einfach mal in den Sendungsbericht schauen. Wurde zumindest im Unterforum Steuer-Sparbuch schon bebildert beschrieben. Das solltest Du mit Deinem Steuer-App, da ich nicht kenne bzw. nutze, mal abgleichen. Von daher weiß ich auch gar nicht, ob es damit überhaupt möglich ist. Sollte doch irgendwo eine Leistungsbeschreibung bzw. Bedieneranleitung geben.

  • Es klappt nur, wenn auch die Erklärung über die Webanwendung versandt wurde. Ich habe im letzten Jahr vom Computer aus mit dem Steuersparbuch mit Zertifikat abgesandt und wollte jetzt den Bescheid über Tablet abholen - ging nicht, da nicht von dort versandt. Hatte Zertifikat und Abrufnummern im Tablet eingepflegt - ging zumindest für die Version 2014 nicht, ob 2015 hier etwas geändert hat, konnte ich noch nicht prüfen, da die Erklärung noch nicht fertig (und die Finanzämter eh erst Anfang März mit der Bearbeitung beginnen, da bis Ende Februar noch Meldungen von KVen, Arbeitgebern, Versicherungen etc. kommen können).

  • Hallo, die Steuererklärung habe ich direkt über die App abgegeben. Habe auch einen Sendebereichs erhalten. Kann diesen auch unter "nach Abgabe" jederzeit abrufen. Wie gesagt, der weitere Menüpunkt ist nur, dass ich vergleichsrechnungen abrufen kann. Der Steuerbescheid kann nirgends abgerufen werden.


    ich dachte, wenn ich schon den in-App Kauf für 35 Euro tätige, dann kann ich auch die komplette Funktion von Elster nutzen. Zu komplett zählt für mich, dass ich nicht nur versenden kann - was super funktionierte - sondern auch den Steuerbescheid empfangen kann.


    schade eigentlich. Mit der App bin ich sonst super zufrieden.....


    grüsse

  • den Bescheid für 2014 kann man noch nicht abrufen - die liegen noch nicht vor. Die Finanzämter beginnen mit dem Jahr 2014 voraussichtlich erst Mitte März ...
    2013 müsste mit der steuer:App 2014 erfolgen, mit der steuer:App 2015 geht dies nicht, diese ist nur für das Jahr 2014.

  • den Bescheid für 2014 kann man noch nicht abrufen - die liegen noch nicht vor. Die Finanzämter beginnen mit dem Jahr 2014 voraussichtlich erst Mitte März ...


    Hallo,
    ich konnte vorhin den Steuerbescheid für meinen Sohn (sehr einfacher Fall) abholen, es geht also (zumindest in Sachsen) los ... :thumbsup:

  • das wäre ja dann sehr positiv - wobei ich davon ausgehe, dass die etwas komplizierteren Fälle noch nicht fertig sein werden (da etwas aufwendiger bei der Bearbeitung)

  • das wäre ja dann sehr positiv - wobei ich davon ausgehe, dass die etwas komplizierteren Fälle noch nicht fertig sein werden (da etwas aufwendiger bei der Bearbeitung)


    Jo, wobei ich wiederum davon ausgehe, daß die etwas komplizierteren Fälle noch gar nicht beim FA sind :P
    Bei mir z. B. fehlen noch einige Belege ... ;(

  • da kann ich nur beipflichten - auch bei mir fehlen noch Unterlagen. Versicherungen haben noch nicht gemeldet (Elster ist noch unvollständig, also geht VASt noch nicht), Banken senden teilweise erst im März die Ertragsaufstellungen (da teilweise aus dem Ausland sehr misslich) etc.
    Alles in allem: die erste Erklärung ist zwar fertig (einheitliche und gesonderte Feststellung; EÜR war schon im Januar fertig, Erklärung daher schon Anfang Februar über Elster abgesandt; Bescheid steht noch aus), Einkommensteuer wird wie immer später ... X( :thumbdown:

  • Also die vorausgefüllte Steuererklärung liegt bei uns schon vor. Allerdings gab es bei meinem AG ein kleines Problem (mit der Januarabrechnung gab es eine Korrektur für Dezember, die aber Unfug war, mir wurden plötzlich 3 Tage nicht mehr angerechnet). Dadurch war die Lohnsteuerbescheinung falsch, ich habe im Februar die Korrektur der Dezemberabrechnung angefordert und ebenso eine korrigierte elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Letztere habe ich heute mal versucht, erneut abzurufen - immer noch die falschen Zahlen drin ... :S
    Was mach ich eigentlich, wenn die Korrektur nicht mehr vorgenommen wurde, das FA also falsche Zahlen hat? Also wo müßte ich den Differenzbetrag des Bruttoeinkommens eintragen - in der ersten oder zweiten Zeile nach der Zwischensumme im Abschnitt "Weitere Angaben und Korrekturen"?

    (unter "Laufender Nummern der Lohnsteuerbescheinigung" stehen dann natürlich die übermittelten Beträge, die auch auf dem Ausdruck vorliegen)

  • Ach so, stimmt, Du hast ja auch noch keine Bescheinigung dafür.


    Nun ja, ich hätte ja die Korrekturabrechnung für Dezember mit den aufsummierten Werten (also Jahreswerten), die ich dem FA vorlegen könnte (die bekomme ich nächste Woche mit der Gehaltsabrechnung für Februar, bei mir erfolgt das immer mit einem Offset von einem halben Monat). Dann wäre das Eintragen wohl wirklich die einfachste Variante und ich müßte mich nicht durch den Abschnitt der Korrekturen kämpfen ... ^^
    Wenn mein AG die elektronische Lohnsteuerbescheinigung noch im Februar korrigiert haben sollte, müßte ich die doch als geändertes Dokument per ELSTER abrufen können, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, ich hätte ja die Korrekturabrechnung für Dezember mit den aufsummierten Werten (also Jahreswerten), die ich dem FA vorlegen könnte (die bekomme ich nächste Woche mit der Gehaltsabrechnung für Februar, bei mir erfolgt das immer mit einem Offset von einem halben Monat).

    Das würde ich auch so machen und das FA darauf hinweisen.


    Wenn mein AG die elektronische Lohnsteuerbescheinigung noch im Februar korrigiert haben sollte, müßte ich die doch als geändertes Dokument per ELSTER abrufen können, oder?

    Hatte den Fall noch nicht, aber so würde ich das erwarten.

  • Das würde ich auch so machen und das FA darauf hinweisen.


    Hatte den Fall noch nicht, aber so würde ich das erwarten.


    Ja, ich hatte es ja auch so erwartet, aber jetzt eben war noch der falsche Beleg im Abruf.
    Gibt es da auch übern Tag Aktualisierungen oder ist das ein Durchlauf (z. B. in der Nacht)?

  • Zitat

    Ja, ich hatte es ja auch so erwartet, aber jetzt eben war noch der falsche Beleg im Abruf.
    Gibt es da auch übern Tag Aktualisierungen oder ist das ein Durchlauf (z. B. in der Nacht)?


    Da solltest du deinen Arbeitgeber fragen - über das Portal findet man nur das, was auch von dritter Seite (wie AG, Versicherungen etc.) eingestellt wird.

    • Offizieller Beitrag

    Da solltest du deinen Arbeitgeber fragen - über das Portal findet man nur das, was auch von dritter Seite (wie AG, Versicherungen etc.) eingestellt wird.

    Ich glaube nicht, daß ein AG wissen kann, wann sein Daten, die er an die Finanzverwaltung übertragen hat, über den Belegabruf dann online verfügbar sind. Das ist doch eine Frage der technischen Umsetzung auf Seiten von Elster. Aber eine Antwort weiß ich dazu auch nicht. Konnte ich nirgendwo nachlesen.

  • zumindest kann der Arbeitgeber sagen, wann die korrigierte Bescheinigung in Elster eingestellt wurde ...