Wege zur Arbeit - Zeitarbeiter

  • Ich bin seit dem letzten halben Jahr als Zeitarbeiter tätig. Dabei arbeite ich immer beim selben Arbeitgeber. Nun ist es ja nach meinem Kenntnisstand (Zeitarbeit) so, das man in diesem Fall die Hin- und Rückfahrt bei den Fahrtkosten angeben kann.
    Wie trage ich das im Programm ein?

  • so pausc hal geht das leider nicht.
    Was ist im Arbeitsvertrag als erste Arbeitsstätte definiert?
    Da ständiger Arbeitsort beim gleichen Arbeitgeber ist, ist es wahrscheinlich, dass hier nur die pauschale Regelung gilt (einfache Fahrt).

  • Alles klar und danke. Habe mich gerade im Internet nochmal schlau gemacht. Die Regelung wurde zum 01.01.2014 wieder geändert und es gibt wohl doch nur die einfache Entfernungspauschale. Leider!

  • Stimmt so meines Erachtens nicht ganz. Wenn der Einsatz beim Kunden projektbezogen bis max. 48 Monate (geplant) dauert und Dein Arbeitsvertrag nicht nur für diesen Einsatz gilt (also dahingehend befristet ist), dann kannst Du 30 Cent bzw. die tatsächlichen Fahrzeugkosten (falls höher) für jeden gefahrenen km ansetzen - aber nicht unter "Fahrten zur Arbeitsstelle" eintragen sondern unter "Auswärtstätigkeit".
    siehe z. B. hier http://www.zeitarbeit-und-recht.de/archive/880