Kirchensteuer aus Vorjahr

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte mal Hilfe bei dem Reiter "Kirchensteuer aus dem Vorjahresbescheid". Ich komme leider nicht so ganz mit der Hilfe vom Steuerprogramm zurecht und bin mir unsicher.


    1.) Welcher Wert muss unter "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" eingetragen werden? 66 EUR oder 5,94 EUR? Oder weder - noch?
    Ich verstehe leider auch nicht so ganz, warum das Programm unter Manfed und Erika unterscheidet. Auf dem Steuerbescheid ist das soch alles zusammen und nicht nach Personen unterteilt?!


    2.) Welche(r) Wert(e) müssen unter dem Reiter "2014 geleistete Zahlungen für Vorjahre" eingetragen werden?
    ...und warum wird hier ebenfalls zwischen Manfred und Erika unterschieden?


    3.) Welche(r) Wert(e) müssen unter dem Reiter "2014 erhaltene Erstattungen für Vorjahre" eingetragen werden?
    ...und warum wird hier ebenfalls zwischen Manfred und Erika unterschieden?


    Es wäre sehr nett von Euch, wenn mir jemand dabei helfen könnte vielleicht die komplette Tabelle auszufüllen. Ich habe einen (für mich) interessanten Beitrag vom 23. Mai 2014 im Forum gefunden.
    Leider wurde dieser nie vollständig beantwortet. Wenn das hier gelingen würde, dann wäre das auch sicherlich für die Nachwelt von Interesse.


    Vielen Dank im Voraus!


    Anbei befinden sich Bilder vom Steuerbescheid 2013.

    • Offizieller Beitrag

    Bild 1 sollte doch die programmunterstützt berechneten Daten ohne manuelle Änderung wiedergeben, die auch zutreffen sollten, wenn der Einkommensteuerbescheid 2013 in 2014 ohne Abweichung seitens des FAs ergangen ist und auch kein Änderungsbescheid erlassen worden ist. Denen würde ich dann mal glauben schenken. Der Computer der finanzverwaltung passt das eh automatisch an die dort gespeicherten Werte an.

  • Was man in Bild 1 natürlich nicht sieht und was ich leider auch nciht erwähnt habe, ist das ich die Werte für


    Manfred: Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuer nach § 32d EStG)
    Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn


    UND


    Erika: Festgesetzte Kirchensteuer (ohne Kirchensteuer nach § 32d EStG)
    Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Arbeitslohn


    schon manuell eingetragen habe, da die Werte überhaupt nicht passten (grüne Umrahmung entspricht manuellem Eintrag vom Lohnsteuerbescheid 2013).


    Ich bitte nochmals um Durchsicht und Hilfe. Für euch Profis dauert das gewiß nur 10 Minuten. Ihr müsst das ja auch Jahr für Jahr ausfüllen.
    Mir ist klar, dass das Finanzamt die richtigen Daten hat und man sich eigentlich darüber keinen Kopf machen sollte. Dennoch würde ich mich darüber freuen, wenn ich hier die korrekten Werte eintragen könnte.


    Danke nochmal für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Also bei mir sind das als Summe aus der Steuerabrechnung des 2013er Bescheides "2014 erhaltene Erstattungen für Vorjahre i.H.v. 407,55€". Das ggf. auf die Eheleute entsprechend der Steuerabrechnung verteilt, was man aber nicht braucht, wenn man bei Zusammenveranlagung bleiben möchte.


    Wenn Du dann schon programmunterstützt rechnest, dann darfst Du ja nicht die festgesetzte ev-Kirchensteuer i.H.v. 1.549,26€ zweimal ansetzen. Die ist entsprechend der Einkommensanteile aufzuteilen, ggf. einfach auch mal 50:50.

  • Danke bis hierhin miwe4!


    Deswegen frage ich ja nach dem Sinn der Unterteilung zwischen Manfred und Erika, wenn man zusammen veranlagt ist...


    Ich habe mal folgendes gemacht:
    1.) "Soll die zu berücksichtigende Kirchensteuer des Vorjahresbescheides programmunterstützt ermittelt werden?" --> Nein ausgewählt
    2.) "...Möchten Sie die Werte löschen und fortfahren?" --> Ja ausgewählt
    3.) "Soll die zu berücksichtigende Kirchensteuer des Vorjahresbescheides programmunterstützt ermittelt werden?" --> Ja ausgewählt


    So, damit sollten sämtliche Daten aus der Datenübernahme von der Steuererklärung 2013 wieder gereseted sein...


    Hmm... woher kommen jetzt die 765,27 EUR?


    Und anders gefragt:
    Muss ich gar nichts bzgl. der Kirchensteuer aus dem Steuerbescheid des Vorjahres eintragen? Ich habe da nämlich im Hinterkopf, dass ich das letztes Jahr bei der Steuererklärung 2013 vergessen habe einzutragen. Soll ich die Daten einfach so übernehmen? Ich dachte man könnte die Werte aus dem Steuerbescheid des Jahres 2013 herausfinden... deswegen der ganze Aufwand.

    • Offizieller Beitrag

    Und Du bist sicher, dass der Einkommensteuerbescheid 2013 mit der Steuerberechnung laut Programm hinsichtlich der Steuerfestsetzung übereinstimmt?

  • Nein, der Steuerbescheid stimmt nicht mit der Steuerberechnung aus WISO überein. Ich denke das liegt u.a. daran, dass ich für 2013 eben keine Daten bezüglich der Kirchensteuer von 2012 eingetragen habe. Deswegen möchte ich das ja dieses Jahr korrigieren.


    Aueßerdem ist der Steuerbescheid besser ausgefallen, als WISO es berechnet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann programmunterstützt automatisch aber nur funktionieren, wenn Du die Werte in der Vorjahresdatei vor der Datenübernahme entsprechend den Daten des Steuerbescheids berichtigt hast. Da arbeitet man dann am besten mit Dateikopien weiter. Um das jetzt manuell hinzubekommen musst Du einfach richtig rechnen. Du kannst doch Bescheid und Programmberechnung ganz einfach vergleichen und die Zahlen anpassen.

  • Sorry für mein Missverständnis miwe4,


    aber sieh mal.... ich gehe einfach Maske für Maske im Steuer-Sparbuch durch. Dann fällt mir auf, dass der Reiter "Kirchensteuern und Kirchgeld" noch gelb markiert ist. Also gehe ich in die Maske rein (Ich möchte jetzt nur einmal meine Vorgehensweise darlegen, die, so denke ich, nicht falsch ist).


    Dort schaue ich mir dann die Felder und die Eintragungen an. Wenn ich nicht weiter weiß, dann lese ich mir die Hinweise von Wiso durch.


    Ja und da stehen dann z.B. für die Zeile "Festgesetzte Kirchensteuer auf Steuern nach § 32d EStG" so Sachen wie:


    "Diese Daten werden im Rahmen der Datenübernahme automatisch aus der Vorjahresberechnung übernommen und müssen angepasst werden, wenn das Finanzamt von der Vorjahresberechnung abweicht oder der Vorjahresbescheid erst in 2015 erstellt worden ist.
    Ansonsten können diese Daten, wenn sie vorhanden sind, direkt aus dem Steuerbescheid abgelesen werden. In der Regel sind diese Daten auf der 2. oder 3. Seite unter "Berechnung der Kirchensteuer für Kapitalerträge, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden" zu finden. Je nach Bundesland ist das die Zeile in der das Religionskürzel und der Kirchensteuer-Prozentsatz des jeweiligen Bundeslandes steht, z.B.: "ev Kirchensteuer 9 %" oder "rk Kirchensteuer 8 %". Einzutragen ist der dort ausgewiesene Betrag für Manfred."


    Also schaue ich in meinem Steuerbescheid von 2013 nach. Dort finde ich allerdings keinen Betrag in Höhe von 21,42 EUR. Demnach bin ich der Meinung, dass hier ein falscher Wert drin steht und ich diesen anpassen muss. Also könnte es auch sein, dass alle Werte, die in dieser Maske stehen eventuell nicht stimmen.


    Und dann kommt der Punkt, wo ich sage, ich muss mich mal ans Forum wenden.


    Doch leider bin ich der Meinung (und das soll jetzt bitte keiner persönlich nehmen), dass den Leuten hier manchmal nicht so geholfen wird, wie ihnen geholfen werden könnte. Viele Menschen haben eben nur einmal im Jahr damit zu tun, vielleicht noch nciht einmal weil sie es wollen, sondern weil sie es müssen. Da ist man froh, wenn man schnell mit dem Thema wieder durch ist und man den Rest des Jahres Ruhe hat.


    Ich habe euch alle Daten gegeben, die, so denke ich, für die Beantwortung meiner Frage reichen. Das heißt, ich habe mir mühe gegeben, es so einfach wie möglich zu machen. Warum kann mir denn nicht einfach jemand sagen:


    In Zeile 1 muss der Wert rein
    In Zeile 2 muss der Wert rein... u.s.w.


    Versteht mich bitte nicht falsch, aber man muss es doch nicht wirklich komplizierter machen, als es schon ist.


    Sorry, das musste mal sein.

    • Offizieller Beitrag

    Doch leider bin ich der Meinung (und das soll jetzt bitte keiner persönlich nehmen), dass den Leuten hier manchmal nicht so geholfen wird, wie ihnen geholfen werden könnte.

    ?(


    Warum kann mir denn nicht einfach jemand sagen:


    In Zeile 1 muss der Wert rein
    In Zeile 2 muss der Wert rein... u.s.w.

    Also bei mir sind das als Summe aus der Steuerabrechnung des 2013er Bescheides "2014 erhaltene Erstattungen für Vorjahre i.H.v. 407,55€". Das ggf. auf die Eheleute entsprechend der Steuerabrechnung verteilt, was man aber nicht braucht, wenn man bei Zusammenveranlagung bleiben möchte.


  • miwe4, du hast mir 1. Frage von insgesamt drei (fünf) beantwortet und selbst da bist du noch der Meninung, dass das eigentlich nicht sein kann, weil zusammenveranlagt.


    Es muss aber doch möglich sein, die entsprechenden Werte auf dem Steuerbescheid 2013 zu finden und hier, wie es das Steuer-Sparbuch wünscht, an der korrekten Stelle einzutragen.


    Schreib mir doch bitte einfach mal, wie du Schritt-für-Schritt vorgehen würdest, wenn du die erforderlichen Daten per Hand eintragen müsstest. Dafür wäre ich dir sehr dankbar! Du hast ja alle benötigten Daten. Mehr kann ich leider auch nicht herzaubern.

  • Ich habe ganz genau das selbe Anliegen ! Besten Dank für die Frage an WisoUser2014.


    Wäre schön wenn jemand einfach die gestellten Fragen beantworten könnte.


    Anmerkung zum Wiso Steuerprogram: Dieses Thema wurde seit es das Wiso Programm gibt noch nie richtig erklärt.


    Gruß
    Manne

  • Komme auch nicht klar mit dem Kirchensteuermist. Die automatisch errechneten Daten stimmen nicht mit dem Steuerbescheid für 2013 überein.
    Und die Hilfe im Programm hilft nicht wirklich.
    Kann ich trotzdem einfach die automatisch eingefügten Daten stehen lassen im Vertrauen daruaf, dass das Finanzamt selbständig korrigiert?

    • Offizieller Beitrag

    Die automatisch errechneten Daten stimmen nicht mit dem Steuerbescheid für 2013 überein.

    Wie sollen sie auch, wenn Du die Vorjahresdatei nicht entsprechend den ergebnissen des Bescheides angepasst hast.


    Kann ich trotzdem einfach die automatisch eingefügten Daten stehen lassen im Vertrauen daruaf, dass das Finanzamt selbständig korrigiert?

    Würde ich nicht machen. Wenn dann ganz weglassen. Aber welchen Sinn macht dann noch die Steuerberechnung des Steuerprogramms bzw. auch die programmunterstützte Bescheidprüfung? Dann brauchst Du kein kostenpflichtiges Steuerprogramm, sondern kannst gleich das kostenlose ELSTER-Programm der Finanzverwaltung nehmen.

  • Auch von mir nochmal Danke an WisoUser2014, mein Problem deckt sich identisch mit seinem, nur dass bei mir der VorjahresBescheid auf den Cent genau mit dem Wiso Programm uebereinstimmte.
    Leider waren die bisherigen Antworten hier im Forum auch fuer mich nicht wirklich zufriedenstellend, i.e. ich weiss die Zahlen die ich eintragen soll noch immer nicht.


    Aber von Vorne : Einzutragen sind meinem Verstaendnis nach die in 2016 geleisteten Kirchensteuerzahlungen (siehe Lohnsteuerkarten beider Ehepartner), abzueglich der in 2016 aus dem Steuerbescheid fuer 2015 erhaltenen Erstattungen. Denn die gezahlte Kirchensteuer ist abzugsfaehig, natuerlich abzueglich der geleisteten Erstattungen... Soweit richtig?


    Im Formular wird allerdings irgendwie etwas ganz anderes berechnet, naemlich die im Vorjahresbescheid "festgesetzte Kirchensteuer" ! Frage : Was sucht die hier? die ist doch bezahlt und verrechnet worden, und fuehrte bereits zu einer erstattung oder nachzahlung laut dem Steuerbescheid fuer 2015 ?!?


    Und wieso zieht das Programm dann die in 2016 bezahlten Betraege hiervon ab ? Was sucht die Differenz zwischen den Kirchensteuerzahlungen 2016 und 2015 hier ?!?


    Sorry, das ist jetzt sicher nicht so gut erklaert wie von WisoUser2014 ... aber liege ich den grundsaetzlich falsch ?


    Die bei mir gelb hinterlegten Betraege stimmen UEBERHAUPT nicht mit denen aus dem Vorjahresbescheid ueberein, und genausowenig mit der Wiso Berechnung (im Vorjahr waren die bei mir identisch)


    Vielen Dank im Voraus fuer erhellende Worte!!!

    • Offizieller Beitrag

    Im Formular wird allerdings irgendwie etwas ganz anderes berechnet, naemlich die im Vorjahresbescheid "festgesetzte Kirchensteuer" ! Frage : Was sucht die hier? die ist doch bezahlt und verrechnet worden, und fuehrte bereits zu einer erstattung oder nachzahlung laut dem Steuerbescheid fuer 2015 ?!?

    Zufällig an nachstehender Stelle einen Klick getätigt?

  • Ja, exakt, und ich glaube ich habs nun auch verstanden ... Durch den Klick wird die komplette Vorjahresberechnung erfragt, und nicht nur die 'tatsaechliche Erstattung'
    Das sollte ja beides zum selben Ergebnis fuehren und mit der zugehorigen Eintragung fuer 2016 im Endergebnis auch zum korrekten Ergebnis.


    Bei mir waren nur unsinnige, nicht ableitbare Werte vorbesetzt. Nach dem 'programmunterstuetzt ausfuehren' ab- und wieder anschalten war's dann machbar.


    Vielen Dank !