Winterdienst taggenau oder pauschal?

  • Guten Tag,


    ich überlege, ob der Winterdienst taggenau abgerechnet werden soll und damit nur den Mietern zur Last fällt, die an diesen Tagen im Haus gewohnt haben oder pauschal übers Jahr und somit auf alle (auch auf die, die nur im Sommer im Haus gewohnt haben)?


    Hat jemand ne Idee?


    Grüße, Tom

  • Wir bekommen 2 Rechnungen vom Hausmeisterdienst.
    1. Ganzjahresrechnung für Hausmeister- und Gartendienst und
    2. Wnterdienst von Oktober bis März.
    Damit läßt es sich gut aufteilen.

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  • ... die Rechnungen sind schon da und sind tagweise aufgeschlüsselt. Die Frage ist nur, ob ich bei der Eingabe genau die Tage angebe oder ob ich Gültigkeitszeitraum "das ganze Jahr" angebe. Dies hat ja Auswirkung auf Mieter, die eben nicht das ganze Jahr drin gewohnt haben. Im ersteren Fall würden diese dann überhaupt nicht beteiligt werden, wenn sie nicht an siesem Tagen Mieter waren, im zweiten Fall würden sie auch an den Kosten anteilig beteiligt werden, wenn sie zu den Winterdienst-Einsätzen nicht Mieter waren. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt!

  • Wir bekommen 2 Rechnungen vom Hausmeisterdienst.
    1. Ganzjahresrechnung für Hausmeister- und Gartendienst und
    2. Wnterdienst von Oktober bis März.
    Damit läßt es sich gut aufteilen.


    Damit ist 1. anteilig auf die Mieter zu verteilen, da für das ganze Jahr und 2. anteilig auf die Mieter zu verteilen, die in den Monaten Oktober bis März (auch nur zeitweise) im Hause waren, da es sich um Pauschalen zu handeln scheint unabhängig von der Anzahl der Einsätze. Anders sähe es aus, wenn nur die tatsächlichen Einsätze bezahlt werden.

  • ... danke für die Antworten!


    Die Hausreinigung wird extra berechnet. Es gibt daneben eine Rechnung für Winterdienst am (z.B.) 2. Dez. und 4. Dez. und 30. Dez. (keine Pauschalen, sondern tatsächliche Einsätze)


    Diese Rechnung für Winterdienste könnte man bei der Buchung nun auf Gültigkeitszeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 setzen - dann würden alle die im Haus auch nur zweitweise wohnten (auch die die nicht im Dezember dort wohnten) an den Kosten beteiligt werden / oder man setzt diese Winterdienstrechnung gesplittet auf jeden einzelnen Gültigkeitstag (hier 2., 4., und 30. Dez.) und würde damit nur diejenigen belasten, welche im Dezember im Haus gewohnt haben.


    @ Kuddel: gib bitte mal eine vernünftige Antwort - ich frage ja auch vernüftig!
    @ babuschka: danke, Du würdest demnach also taggenau den Winterdienst abrechnen und nur die Mieter belasten, die zum Zeitpunkt des Winterdienstes im Haus wohnen. Ich tendiere auch zu dieser Ansicht!
    @ blumenmeer1: ja, extra Rechnung für Winterdienst


    Grüße, Tom


  • Etwas differenzierter muss man das schon sehen.
    Es kommt darauf an, wie berechnet wurde - Winterdienst auf alle Fälle getrennt von Hausmeister- und Gartendiensten.
    Wenn der Winterdienst pauschal z. B. pro Monat berechnet wurde (auch wenn die einzelnen Einsätze als Arbeitsnachweis aufgeführt werden), dann muss die Pauschale für die entsprechenden Monate allen Mietern im entsprechenden Monat belastet werden. Werden aber pro Einsatz ein Betrag berechnet, dann ist auf die Monate evtl. auch Tage des Einsatzes abzustellen.
    Ausserdem kommt es natürlich auch auf die Vereinbarung mit den Mietern an - wenn dort spezielle Regelungen stehen, gehen die immer vor.