Hi zusammen,
vor fünf Jahren hatte ich noch ziemlich wenig Ahnung von der Buchhaltung. Inzwischen weiß ich mehr, aber als Profi würde ich mich nun nicht bezeichnen.
Jetzt ist mir im Nachhinein etwas aufgefallen, das etwas knifflig ist. Vielleicht kann jemand helfen:
Im Jahr 2010 habe ich zwei Software-Produkte gekauft (online, zum Herunterladen, im Grunde habe ich also die Software-Lizenzen gekauft), beide vom selben Hersteller:
Software A | 350 € |
+ 19 % "EU-MwSt" |
Software B | 550 € |
+ 19 % "EU-MwSt" |
auf einer Rechnung | 900 € |
+ 19 % "EU-MwSt" |
Der Bezahlweg gingüber einen Freund, da ich zu dem Zeitpunkt keine Kreditkarte hatte, also überwies ich ihm den Betrag, die Bestellung wurde von seiner Kreditkarte abgebucht.
Damals habe ich den Gesamtbetrag einfach auf das Konto 0027 EDV-Software (Anlagevermögen) gebucht ohne ein Anlagegut anzulegen. Faktisch ist es dadurch nirgends in der EÜR aufgetaucht. Ich habe die Software also quasi privat bezahlt. (Es kann sein, dass ich das sogar damals absichtlich gemacht habe, weil ich mir wegen dem Bezahlweg usw. unsicher war.)
Jetzt frage ich mich:
Ist es sinnvoll und richtig, wenn ich die Software entweder irgendwie rückwirkend noch als Anlagegut anlege, das dann ja abgeschrieben werden müsste (bei Software wohl 3 Jahre)?
Oder ist es noch sinnvoller, die Software JETZT vom Privat- ins Betriebsvermögen zu überführen und ab jetzt drei Jahre abzuschreiben? Welchen Wert setze ich dann an?
Oder geht das alles nicht, und ich habe damals einfach die Chance verpasst, es als Betriebsausgabe/Abschreibung zu erfassen?
Ich frage auch deshalb, weil ich möglicherweise demnächst ein Software-Upgrade zu A und/oder B erwerben werde. Updates/Upgrades sind doch aber buchhalterisch anders zu verbuchen als Vollversionen … Macht es da einen Unterschied, ob ich die Vollversion zuvor abgeschrieben hatte?
Im Jahr 2011 habe ich zu Software B ein Upgrade in Höhe von ca. 145 € gekauft und als GWG bis 410 € sofort abgeschrieben über 4855. War das eigentlich korrekt?
Kann jemand von Euch helfen?
Schonmal lieben Dank
stefan817