Für mich wieder etwas was mir Kopfzerbrechen bereitet, und möglicherweise habe ich nur wieder etwas übersehen, aber ich frage trotzdem nochmal nach zur Sicherheit.
Meine Frau hat in 2014 im Januar und Februar noch Elterngeld im Rahmen der Elternzeit bekommen. Von Februar bis Mai hat sie dann eine geringfügige Beschäftigung ausgeführt. Ab Juni ging sie dann wieder nach der Elternzeit in ihre reguläre Beschäftigung zurück.
1.) Wo muß ich im Steuersparbuch Zeit und Höhe des erhaltenen Elterngeldes eintragen?
2.) Wo die geringfügige Beschäftigung?
Irgendwie scheine ich das mit der Interviewfunktion dauernd zu überblättern.
Danke schonmal.