Übernahme der Daten nur von meiner Frau, arbeite seit letztem Jahr im europäischen Ausland

  • Seit letztem April arbeite ich in Österreich, meine Frau arbeitet weiter hier in Deutschland. Wie trenne ich die bisherige Zusammenveranlagung auf? Wie verhält es sich mit dem Ehegatten-Splitting?

  • Hallo,


    ich möchte gern für meine Frau die Einkommensteurerserklärung 2014 durchführen. Das Problem dabei: ich möchte gern die Daten von unserer gemeinsamen Erklärung 2013 übernehmen, allerdings muss ich dann meine Daten herauslöschen, da ich ab April 2014 in Österreich arbeite. Ist solch eine Lösung möglich oder muss ich für meine Frau für 2014 eine komplett neue Erklärung anlegen?

    • Offizieller Beitrag

    ich möchte gern die Daten von unserer gemeinsamen Erklärung 2013 übernehmen, allerdings muss ich dann meine Daten herauslöschen

    Warum? So oder so für 2014 Ehegattenveranlagung mit Wahl der Veranlagungsart im Rahmen der Softwareunterstützung.


    da ich ab April 2014 in Österreich arbeite.

    Bis März 2014 dann doch wohl arbeiten in D, oder? Und wo ist der Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt? Wahrscheinlich doch auch noch bei Ehefrau in D. Hinsichtlich Einkünfte Ehemann ab April käme ggf. Progressionsvorbehalt Einkünfte Ehemann in Betracht.


    Da die Fragen eigentlich ineinander greifen, habe ich sie mal zusammengeführt, damit ich nicht an zwei Punkten antwroten muss.

  • An wiwe4: gehört schon zusammen, nur das eine war mehr als allgemeine Frage gedacht, das andere speziell in Bezug auf die Software. Ja - Lebensmittelpunkt ist weiterhin D, da Frau und Familie hier wohnen. Pendle von A nach D und zurück.
    Bin aber seit April in A, daher falle ich (183 Tage-Regelung) unter die dortige Steuer. Daher gehe ich davon aus, dass ich zwei Steuererklärungen durchführen muss - eine für meine Frau hier in D und für mich in A. Es geht mir um das WIE - Übernahme der alten Daten aus 2013, dann muss ich doch meine Daten rauslöschen, da ich für 2014 hauptsächlich in A tätig und steuerpflichtig war oder komplett neu für meine Frau aufsetzen.

    • Offizieller Beitrag

    ann muss ich doch meine Daten rauslöschen, da ich für 2014 hauptsächlich in A tätig und steuerpflichtig war

    Du hast aber gelesen:

    ... Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt? Wahrscheinlich doch auch noch bei Ehefrau in D. Hinsichtlich Einkünfte Ehemann ab April käme ggf. Progressionsvorbehalt Einkünfte Ehemann in Betracht.

    Du bist auch ab April 2014 weiterhin in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, hier eben mit Einkünften i.S. § 32b EStG. Und mit den Einkünften bis März bist Du sowieso hier voll einkommensteuerpflichtig.