Korrekt- und eben das ist nicht mehr möglich bis auf die Erläuterungen.
Ich hätte gerne wie bisher den Papier-Bescheid und eine abspeicherbare/druckbare Version gehabt, welche auch keine Rechtskraft besitzen muß.
Korrekt- und eben das ist nicht mehr möglich bis auf die Erläuterungen.
Ich hätte gerne wie bisher den Papier-Bescheid und eine abspeicherbare/druckbare Version gehabt, welche auch keine Rechtskraft besitzen muß.
Korrekt- und eben das ist nicht mehr möglich bis auf die Erläuterungen.
Laut Musterfall des Sparbuchs 2021 ist das nach wie vor problemlos und wie in den Vorjahren möglich:
Nein, ist es nicht.
Das druckt nur die Gegenüberstellung aus zwischen Programm, Finanzamt und die Differenz.
Ich schrieb ja, ich kann den Vergleich zum Vorjahr ausdrucken und abspeichern.
Ich schrieb ja, ich kann den Vergleich zum Vorjahr ausdrucken und abspeichern.
Und was hat das mit dem Thema des Threads (ELSTER-Bescheiddaten bzw. auch Steuerbescheid als PDF) zu tun?
Aber auch der Vergleich der Vorjahre geht problemlos:
@Mara Cash möchte den Bescheid vom Finanzamt, so wie das Original dann als Papier kommt, aus dem Steuersparbuch ausdrucken. Das geht nur noch, wenn man den elektronischen Bescheid auch als den verbindlichen Bescheid abholt. Wenn man wie bisher nur die Bescheiddaten abholt, kann man auch nur den Vergleich ausdrucken und muss wie bisher auch den Papierbescheid einscannen (der Papierbescheid ist der rechtsgültige Bescheid und muss im Zweifel dann auch als Papier beim Finanzgericht etc. vorgelegt werden, ein Scan dürfte im Zweifelsfall nicht ausreichen.
Nur wenn man den Bescheid auf elektronischem Wege bekommt (Zustimmung - wie miwe4 hervorhebt - notwendig) ist dieser Bescheid als Pdf dann auch rechtsgültig.
Ich hätte gerne wie bisher den Papier-Bescheid und eine abspeicherbare/druckbare Version gehabt, welche auch keine Rechtskraft besitzen muß.
Es gab auch in den Vorjahren keine abspeicherbare/druckbare Version, die über ELSTER kam. Aber Du kannst nach wie vor die Berechnung des Programmes ausdrucken:
Meinst Du das vielleicht?
Hallo zusammen!
Ich kann die leichte Unzufriedenheit hier schon verstehen. Wieso muss man erst irgendwelche Optionen bei der Abgabe aktivieren, von denen man erstmal gar nichts weiß, um einfach nur konfortabel arbeiten zu können? Wer sollte diesen Bescheid denn nicht elektronisch haben wollen?
Ich würde so gerne irgendeinen Bescheid sehen!
Seit 29.10. stehen diese vermaledeiten Daten zum Abruf bereit und Wiso ermahnt mich auch, dass meine Zeit zum Einspruch knapper wird.
Toll, dabei habe ich immer noch keinen Bescheid gesehen mit dem ich meine Argumentation für den Einspruch vernünftig aufbauen könnte.
Wieso geht das Finanzamt eigentlich davon aus, dass man den Bescheid mit der Post auch wirklich bekommen hat?
Man kann nicht davon ausgehen, daß alle, die elektronisch abgeben, den Bescheid auch elektronisch haben wollen. Dieser stellt ja in der Praxis nur eine Vorinformation dar, ist rechtlich nicht wirksam und oft im Detail auch unvollständig.
Wenn der Bescheid noch nicht bei Dir angekommen ist, dann würde ich mal beim FA "anklopfen".
Wieso geht das Finanzamt eigentlich davon aus, dass man den Bescheid mit der Post auch wirklich bekommen hat?
DU gehst doch auch davon aus, daß Dein Brief, den Du eingeworfen hast, beim FA ankommt, oder? 😉
Man kann nicht davon ausgehen, daß alle, die elektronisch abgeben, den Bescheid auch elektronisch haben wollen.
Dem kann man zustimmen.
Dieser stellt ja in der Praxis nur eine Vorinformation dar, ist rechtlich nicht wirksam und oft im Detail auch unvollständig.
Das stimmt so nicht mehr, da kommt es eben darauf an. Es gibt eben mittlerweile auch den digitalen ESt-Bescheid und der ist eben auch rechtsverbindlich. Auf diese Rechtsverbindlichkeit wird man bei entsprechender Aktivierung bei Erklärungsabgabe auch hingewiesen, da es in soweit einer ausdrücklichen aktiven Bestätigung seitens des Steuerbürgers bedarf. Und wegen dieser Rechtsverbindlichkeit wird der digitale ESt-Bescheid, neben der Abrufmöglichkeit in der Software, immer auch im Account des Steuerbürgers im ELSTER-Portal hinterlegt.
Wieso muss man erst irgendwelche Optionen bei der Abgabe aktivieren, von denen man erstmal gar nichts weiß, um einfach nur konfortabel arbeiten zu können?
Aus den vorstehend genannten Gründen.
Seit 29.10. stehen diese vermaledeiten Daten zum Abruf bereit und Wiso ermahnt mich auch, dass meine Zeit zum Einspruch knapper wird.
Toll, dabei habe ich immer noch keinen Bescheid gesehen mit dem ich meine Argumentation für den Einspruch vernünftig aufbauen könnte.
Wenn Deine Software die Rechtsbehelfsfrist kennt, dann hast Du auch entweder die Bescheiddaten abgerufen oder aber den digitalen ESt-Bescheid. Was in Frage kommt, hängt von der Aktivierung bei Erklärungsabgabe ab. Diese Info aber hast Du uns bisher vorenthalten.
Ich würde so gerne irgendeinen Bescheid sehen!
Der digitale ESt-Bescheid kommt als PDF und sieht aus wie der Papierbescheid schon immer aussah.
Das stimmt so nicht mehr, da kommt es eben darauf an. Es gibt eben mittlerweile auch den digitalen ESt-Bescheid und der ist eben auch rechtsverbindlich
Danke für den Hinweis. Meine Unkenntnis dazu liegt vielleicht daran, daß das in Sachsen bisher noch nicht der Fall war, wie eine schnelle Recherche ergab
Das stimmt so nicht mehr, da kommt es eben darauf an. Es gibt eben mittlerweile auch den digitalen ESt-Bescheid und der ist eben auch rechtsverbindlich
Danke für den Hinweis. Meine Unkenntnis dazu liegt vielleicht daran, daß das in Sachsen bisher noch nicht der Fall war, wie eine schnelle Recherche ergab
Das mit Sachsen könnte möglich sein, denn bei mir im Sparbuch heißt es nach Abholung und Prüfung des elektronischen Steuerbescheides:
Ich weiß allerdings nicht, ob das generell da steht oder tatsächlich bundeslandbezogen ist.
Ich weiß allerdings nicht, ob das generell da steht oder tatsächlich bundeslandbezogen ist.
Dann hast Du "nur" den alten Bescheiddatenabruf und nicht den neuen "digitalen ESt-Bescheid" als PDF. Müsste ja beim ELSTER-Versand auch entsprechend beauftragt und dokumentiert sein. Letzterer dann auch im ELSTER-Account einsehbar.
Ich weiß allerdings nicht, ob das generell da steht oder tatsächlich bundeslandbezogen ist.
Dann hast Du "nur" den alten Bescheiddatenabruf und nicht den neuen "digitalen ESt-Bescheid" als PDF. Müsste ja beim ELSTER-Versand auch entsprechend beauftragt und dokumentiert sein. Letzterer dann auch im ELSTER-Account einsehbar.
Hm, das war mir wohl gar nicht aufgefallen. Vermutlich bin ich mental darüber gestolpert, daß in dem Fall der Steuerbescheid nur als pdf und nicht mit der Post kommt. Muß ich mir wohl fürs kommende Jahr überlegen, ob ich das mache so wie bisher mache (Post) oder auf diese Art (pdf).
Danke für den Hinweis.
miwe4 Ihr (also einer von euch Moderatoren) hattet vor längerer Zeit meine Signatur kritisiert und diese gesperrt. Nur wie soll man diese dann ändern? Kannst Du sie bitte wieder entsperren, damit ich sie ändern kann? Leider kann ich nur so fragen, da man euch ja nicht per PN erreichen kann ...
Danke, Billy. Das ging ja der Sperre wegen nicht, darauf bezog sich meine Frage. 😉