Werbungskosten (nebenberufliches) Studium - Diverse Fragen

  • Hallo alle Miteinander,


    ich benötige einmal eure Hilfe, denn ich habe ein paar Fragen zum oben genannten Thema. Kurz zur Erklärung: Ich habe eine Bankausbildung im Jahre 2010 abgeschlossen und mich 2014 entschlossen ein nebenberufliches Studium (Business Administration/BWL) zu beginnen. Dies mache ich unabhängig vom Arbeitgeber (dieser zahlt mir nichts, aber er ist darüber im Bilde und gestattet mir flexible Arbeitszeiten, trotz eigentlich fester Öffnungszeiten). Ich muss zwei mal unter der Woche nach der Arbeit zur FH und alle zwei Wochen Samstags. Nun zu meinen Fragen:


    1. Handelt es sich um eine "Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" oder "...ohne Bezug..."!? -> Grundsätzlich weiß der AG bescheid und gewährt mir flexible Arbeitszeiten, aber es wurde nicht angeordnet oder empfohlen, ich habe es auf freiwilliger Basis begonnen. Es wird auch nicht finanziell unterstützt.
    2. Gebe ich an, dass die Fortbildungsstätte an mehr als zwei Tagen die Woche aufgesucht wird? Hier bin ich mir unsicher, da ich ja zwei mal unter der Woche Abends nach der Arbeit in der FH bin und alle zwei Wochen Samstag. Habe somit einen Schnitt gebildet und der liegt bei >2 !?
    3. Kann ich dann an den Tagen wo ich von morgens 8 Uhr (auf der Arbeit) und im direkten Anschluss bis Abends 21.15 Uhr in der FH sitze die Verpflegungspauschale ansetzen?
    4. Wenn ich unter der Woche direkt von der Arbeitsstätte zur FH fahre gebe ich die KM von Arbeitsstätte zur FH (einfache Strecke) oder gesamte Strecke von Arbeitsstätte bis zur FH und anschließend von FH nach Hause an!?


    Ich hoffe Ihr könnt mit meiner Beschreibung etwas anfangen und mir weiter helfen.


    Vielen lieben Dank !


    Mfg Tim

    • Offizieller Beitrag

    Bitte beachte die Forenregeln und poste hier keine Sammelthreads. Auch sollte man laut Forenregln vor dem post einer Frage mal die erweiterte Forumssuche nutzen. In vieln Fällen, z.B. auch bei den meisten von Dir angesprochenen Punkten, lassen sich dadurch schon die meisten Punkte klären.


    Du kannst bei Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten bzw. nach Reisekostengrundsätzen keine "Schnittmenge" bilden. Jede Fahrt bzw. jeder Tag ist für sich zu betrachten.


    Auch Reisen/Fortbildungen/Schulungen/Studium nach Ende der normalen Arbeitszeit sind im Forum hinsichtlich der steuerlichen Folgerungen besprochen.