Unterhaltsleistung durch zur Verfügungstellung von Wohnraum

  • Einen wunderschönen Guten Tag,
    ich habe hier ein kleineres Problem.


    Meine Frau und ich leben getrennt... haben 2 Kinder (3 und 5). Sie lebt mit den Kindern in dem Haus das wir gemeinsam gekauft haben weiter. Die monatliche Abzahlung (€ 753) trage ich. Da das etwas mehr ist als der Unterhalt den ich zu zahlen hätte, zahle ich weiterhin das Haus weiter und keinen Barunterhalt. im Fachjargon (unterhaltsleitung durch zur Verfügungstellung von Wohnraum).


    Kann ich da irgendwie irgendwas in meiner Einkommenssteuererklärung geltend machen? wenn ja wo und wie? ich komm da nicht mehr weiter... VERZWEIFELT....

    • Offizieller Beitrag

    Sollte ja zahlenmäßig alles belegbar sein. Dann ist der Fall ganz normal nach § 33a EStG unter Anrechnung der eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Personen und ggf. etwaiger Abgeltung durch Kinderlastenausgleich (Kindergeld/Kinderfreibeträge) abzuwickeln. Der "Mietaufwand" m.E. ist anteilig auf die im Hauhalt lebenden Personen pro Kopf aufzuteilen. Und sicherlich sind dann ja auch die Unterhaltszahlungen für die Kinder entsprechend verrechnet im Rahmen eines vereinfachten Zahlungswegs.