Fahrtkosten für Beschäftigte bei einem Dienstleister

  • Hallo zusammen,


    ich bin über einen Dienstleister als Ingeniuer bei einer Werft angestellt. Der Weg zum Büro meines Dienstleisters ist nur 2-3 km entfernt. Da ich aber jeden Tag ca. 30km (pro Strecke) zur Arbeit fahre, kann ich diese Fahrtkosten ja geltend machen. Nun habe ich gehört und auch in der Hilfe der Software gelesen, dass man in meinem Fall die doppelte Strecke bei den Fahrtkosten eintragen kann - also 60km (stimmt das, oder liege ich da komplett falsch?). Leider finde ich in der Software nicht wirklich, wo ich diese Kostenstelle eintragen kann. Hat jemand Erfahrung damit und könnte mir vielleicht einen Tipp geben? Würde mich sehr freuen.


    Gruß


    ps. Mein Vertrag sieht nicht explizit vor, dass ich ständig bei diesem Arbeitgeber eingesetzt werde, sondern in erster Linie beim Dienstleister angestellt bin, der mir dann entsprechende Tätigkeiten in unterschiedlichen Unternehmen vermitteln kann. Ich glaube das macht nochmal einen Unterschied zu Einsatzgebundenen Verträgen bzgl. der Fahrtkosten.

  • Hi derhausen,
    es wird nicht die "doppelte Strecke" eingetragen sondern die "zurückgelegte Strecke" (was ja nicht zwangsläufig die doppelte Entfernung sein muß, z. B. wegen Baustellen, Einbahnstraßen o. ä.) - wobei Deine Schlußfolgerung wieder richtig ist, es sind dann 60 km.
    Deinen Angaben zufolge übst Du wohl eine Einsatzwechseltätigkeit aus, die beim jeweiligen Einsatzunternehmen/Entleiher nicht länger als 48 Monate dauert (geplante Einsatzdauer zu Beginn des Einsatzes). Dann kannst Du das ganze unter "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" eintragen.



    Dabei ist es sinnvoll, an folgendes zu denken:

    • Pauschale für Verpflegung (inkl. evtl. erhaltener Erstattungen vom AG), bei längerem durchgehendem Einsatz in der Werft für die ersten 3 Monate, ansonsten für jeden Einsatztag dort
    • Ermittlung der tatsächlichen Kfz-Kosten (unter "Verwaltung - Fahrzeuge"), sollten diese höher als 0,30 € (gesetzlicher Mindestsatz) sein, werden die zum Ansatz gebracht. Wenn beim FA aus den Vorjahren schon ein höherer Kilometersatz anerkannt ist (beim Fahrzeug an der entsprechenden Stelle eintragen), trotzdem die tatsächlichen Kosten ermitteln - sind die höher, dann wird der neue Betrag genommen, sind die niedriger, wird der anerkannte Betrag verwendet.