Dienstfahrrad als Betriebsausgabe

  • Hallo,
    bin selbständig tätig und habe mir ein Dienstfahrrad zugelegt, welches ich nun als Betriebsausgabe buchen möchte.
    Ich nutze es ausschließlich für Fahrten zu den jeweiligen Einsätzen (für Privatnutzung nehme ich mein altes Fahrrad).


    Frage: Welches Konto (Nummer!) muss ich für diese Verbindlichkeit nehmen?


    Wenn ich die Ausgabe gebucht habe, muss ich am Ende des Jahres (2015) dann die AfA buchen, ist das soweit richtig?


    Wie mache ich diese?


    Wie viel Jahre schreibe ich das Dienstfahrrad ab?


    Ich danke schon mal im Voraus für Antworten :)

  • Moin giggle,
    sorry, dass ich mich erst jetzt melde ..urplötzlich war Wochenende :D
    Also, die Sofortabschreibung als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) entfällt, da Anschaffungskosten > 410,00 Euronen. Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Erfassung als GWG Sammelposten größer 150,00 bis 1.000,00 € (SKR03 Konto 0485/SKR04 Konto 0675) . Dabei erfolgt die Abschreibung über 5 Jahre in gleichen Beträgen. Achtung: diese Abschreibung läuft auch dann weiter, wenn Du das Rad verkaufst oder es Dir auch sonstigen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht.
    Die zweite Möglichkeit ist die Erfassung als "normales" Anlagegut ( auch hier Kontenklasse 0xxx). Hier beträgt die Abschreibungsdauer m. W. 7 Jahre. Allerdings hast Du hier die Möglichkeit, die Abschreibung im Falle eines Verkaufs/Diebstahls zu beenden.


    Viele Grüße
    Maulwurf


  • Achtung: Nachweise für das Finanzamt nicht vergessen, dass ausschließlich betriebliche Nutzung. Sonst droht Versteuerung eines Eigenanteils.

  • Vielen Dank Maulwurf und Babuschka,


    denke ich werde die zweite von Maulwurf vorgeschlagene Variante wählen.
    Einen Nachweis einreichen, stelle ich mir schwierig vor - denke ich werde eine Erklärung (hoffe, ich muss diese nicht an Eides statt erklären) abgeben, dass ich das Fahrrad nur für meine Einsätze nutze.


    Viele dankende Grüße
    giggle