Steuererklärung: ein Ehepartner berufstätig, einer arbeitssuchend mit Kleingewerbe

  • Hallo liebe "Steuerinteressierte",


    im Rahmen der Erstellung unserer Steuererklärung habe ich bzgl. der Erfassung eine Frage und hoffe Sie/Ihr können/könnt mit weiterhelfen.


    Selbst bin ich als Angestellter berufstätig und meine Ehefrau ist seit Juli 2014 arbeitssuchend und hat im Oktober ein Kleingewerbe angemeldet (Näharbeiten). Sie hat diesbzgl. eine separate Steuer-Nr. zugeteilt bekommen und in diesem Schreiben ist "EÜR" markiert. Meine Frage ist, wie und wo ich dies korrekt erfasse und was genau unser Finanzamt benötigt. Das Gewerbe meiner Ehefrau resultiert mehr oder weniger aus einem Hobby und soll zukünftig auch nicht als Haupteinkommen dienen, sondern sie gedenkt hiermit einen kleinen Nebenverdienst zu haben, um mit ihrem Hobby etwas hinzuzuverdienen (Liebhaberei). D.h. die Umsätze/Gewinne belaufen sich aktuell weit unter 500,- und werden (wahrscheinlich) auch zukünftig sicherlich keine "großen" Gewinne oder Umsätze aufweisen.


    Über Ihre/Eure Hilfe bin ich Ihnen sehr dankbar.




    Beste Grüße


    Olli8

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Olli8!
    Am besten beim Finanzamt erfragen welche Anlagen benötigt werden. Ich schätze mal es ist die Anlage S, welche über den Bereich "Betriebe, Praxen, andere Unternehmen > Einkünfte aus selbständiger Arbeit" erstellt wird.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christoph Krieger
    (Support Steuer-Software)

  • Hallo Herr Krieger,
    hallo Community,


    herzlichen Dank für Ihre Antwort!


    Die Anlage S ist die korrekte...nun eine weitere Frage. Wie beschrieben hat meine Ehefrau erst am 22.10. ihre Selbständigkeit aufgenommen (und ist weiterhin arbeitssuchend). Da sie gegenüber dem Arbeitsamt erklärt hat keine Einnahmen in ihrem Gewerbe im abgelaufenem Jahr erzielt zu haben (was auch wirklich so war), frage ich Sie, ob das Finanzamt anerkennt, dass bis zum 31.12.2014 nur Ausgaben zu verzeichnen waren? Verzeihen Sie die vielleicht etwas seltsame Frage, aber eine Steuererklärung mit einer Selbständigkeit habe ich bisher (noch) nicht abgegeben und möchte hier nichts falsch machen.
    Sie hatte im abgelaufenen Jahr 2014 neben Ausgaben in Form von Kontoführungsgebühren (Eintrag hierzu in der Maske 'Gebühren'?) und ihrer Privateinlage Ausgaben zu div. Stoffbestellungen. Ihre 'Produktion' läuft derzeit, um diese ab sofort (ab 2015) zum Kauf anzubieten.


    Wiederum herzlichen Dank für Ihre Antwort oder der der Community.




    Mit freundlichen Grüßen


    Olli8