Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen - Übungsleiterpauschale

  • Hallo zusammen,


    ich bin nebenberuflich für einen Sportverein als Übungsleiter tätig.
    Mit diesem Verein habe ich einen Vertrag geschlossen, das mir die Geldzuwendung nicht ausgezahlt wird.
    Sondern ich diese dem Verein wieder spende.
    Damit fließt ja kein direktes Geld.


    Nun stehe ich vor der Frage wie ich das ganze in der Steuererklärung angebe?


    Ich kann ja unter "Sonstige Angaben zum Arbeitslohn / Gesamteinnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit" die Tätigkeit angeben. Und hier wegen mir den Betrag X als Einnahme angeben.


    Oder muss ich es hier gar nicht angeben? Da ich dafür ja eine Spendenbescheinigung über den Betrag X erhalte, welche ich dann im Prinzip unter "Allgemeine Ausgaben / Spenden und Mitgliedsbescheinigungen" angeben kann.


    Denn Ausgaben wie Fahrtkosten oder so, kann ich ja steuerlich eh nicht geltend machen.


    Danke Euch

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich musst Du in voller Höhe eine Betriebseinnahme erklären. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und das Ganze ist auch nur zulässig, wenn das satzungsgemäß schon so vorgesehen ist.