Sehr geehrte Damen und Herren,
Hallo miteinander, kann vielleicht jemand herbei weiterhelfen:
Die Fahrtkosten für die Suche nach einem Vermietungsobjekt oder zu
Treffen mit einem Makler sind im Zusammenhang mit nicht erworbenen
Vermietungsobjekten offenbar sofort abziehbare Werbungskosten (BFH-Urteil vom
10.3.1981, VIII R 195/77, BStBl. 1981 II S. 470). Die
Höhe der absetzbaren Kosten soll sich nach Google-Recherche wie bei beruflicher
Auswärtstätigkeit errechnen.
Leider finde ich aber im Programm nirgends eine Möglichkeit, solche Werbungskosten einzutragen und geltend zu machen.
Kann mir vielleicht jemand sagen, wo sich das versteckt?
Vielen Dank!