Bonusnachzahlung alter Arbeitgeber führt zu hoher Steuernachzahlung?

  • Meines Erachtens nach kannst du die Warnung getrost wegklicken, denn die sozialversicherungsrechtliche Behandlung durch den Arbeitgeber ist richtig. Du solltest allerdings das Finanzamt im Begleitschreiben darauf hinweisen und gegebenenfalls um Korrektur des Bescheides für 2013 bitten, da für dieses Jahr ja jetzt höherer gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen sind (neue Tatsachen).

  • Hallo,
    auch wenn zwischenzeitlich vieles dazugepostet wurde - hier das Ergebnis meiner ursprünglichen Frage:
    Sie muss nachzahlen.
    Die Einkommenssteuer sowie den Solizuschlag.
    Beste Grüße und trotzdem vielen Dank für die Hilfe!
    Thorsten

  • Hallo,


    ich grabe dieses alte Thema aus, da ich einen sehr ähnlichen, aber im Detail unterschiedlichen Fall habe:


    Ich war bis Mai 2019 bei meinem alten Arbeitgeber angestellt. Seit Juni 2019 bei meinem aktuellen Arbeitgeber.


    Ich habe im Dezember 2020 noch eine Einmalbonuszahlung vom alten Arbeitgeber ausgezahlt bekommen.


    Die Einmalbonuszahlung ist im Prinzip, etwas vereinfacht ausgedrückt, ein Bonus für Unternehmenszugehörigkeit gewesen.


    Für die Bonuszahlung wurde ich im Dezember für einen Monat vom alten Arbeitgeber als Steuerklasse 6 gemeldet.


    Berücksichtigt in der Lohnsteuerbescheinigung sind:

    4.) Lohnsteuer

    5.) Soli

    28.) Beiträge zur privaten Krankenversicherung


    Nicht entrichtet wurden:

    22.) Arbeitgeberanteil/-zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung

    27. Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung


    Bei diesen Punkten meckert WISO auch.


    Meine Fragen jetzt

    a) Hätten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden müssen (wie WISO es sagt)?

    b) Als Berufsgruppe würde ich im WISO "Angestellter" (das war das damalige Arbeitsverhältnis) angeben, korrekt?

    c) Wieso wurde ein Beitrag zur PKV geleistet? Der PKV-Beitrag ist ja unabhängig vom Jahresgehalt und der Arbeitgeberanteil wird ja bereits von meinem aktuellen Arbeitgeber geleistet.


    Der Bonusbetrag ist nicht sonderlich hoch (<2.000€), ich stelle mir nur die Frage, ob das so seine Richtigkeit hat und um Problemen bei der Bearbeitung durch das Finanzamt vorzubeugen.


    Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    niemand, der zu dem Thema eine Hilfestellung geben kann?

    Ist doch alles aus den früheren Posts abzuleiten, deshalb vielleicht.



    a) Hätten Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden müssen (wie WISO es sagt)?

    Das sagt "WISO" nicht.


    b) Als Berufsgruppe würde ich im WISO "Angestellter" (das war das damalige Arbeitsverhältnis) angeben, korrekt?

    Ja, steht aber auch schon weiter oben zu den früheren Posts so beschrieben.


    c) Wieso wurde ein Beitrag zur PKV geleistet?

    Es wurde kein Beitrag zur PKV geleistet. Die Zeile ist ja etwas umfangreicher bezeichnet, also einmal vollständig lesen.

  • Hallo miwe4,


    vielen Dank für deine Antwort. Das mit dem Ableiten aus früheren Posts - naja, wenn man tagtäglich damit zu tun hat, mag das so sein. Ich bin - wie wahrscheinlich die meisten Nutzer - einer derjenigen, die sich mit der Thematik 1x im Jahr beschäftigen (müssen). WISO hilft mir dabei tatsächlich sehr weiter und ich nutze es mit Ausnahme des ersten Jahres seit ich im Arbeitsleben stehe. Aber bei so Spezialfällen, wo dann vielleicht auch noch jemand in der Firma einen Fehler gemacht hat, obwohl der es ja eigentlich wissen sollte, tue bestimmt nicht nur ich mich etwas schwer.


    Das interpretiere ich jetzt so, dass b) so richtig ist und bzgl. c) der einbehaltene Betrag nach der Mindestvorsorgepauschale errechnet wird. Ob das so seine Richtigkeit hat, kann ich nicht beurteilen, aber da bin ich wieder an dem Punkt, wo ich der zuständigen Person in meiner alten Firma einfach vertrauen würde. ;)


    Bzgl. a) sehen die 2 Warnungen, welche WISO mir ausgibt, so aus:

    So wie ich das sehe, ist das nicht geschehen. Die Frage, die sich mir nun stellt: Muss ich jetzt anfangen mit "Sozialversicherungsträger" (wer ist das? Deutsche Rentenversicherung? Noch eine andere Institution?) und altem Arbeitgeber hin und her zu telefonieren und es muss eine Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung vorgenommen werden? Oder wird das in der Steuererklärung in irgendeiner Form berücksichtigt, sodass ich bis auf das wahrheitsgemäße Abgeben der Steuererklärung nicht weiter tätig werden?


    Vielen Dank nochmal.

    • Offizieller Beitrag

    c) der einbehaltene Betrag nach der Mindestvorsorgepauschale errechnet wird.

    Bei der Mindestvorsorgepauschale wird nichts "einbehalten" und es wird auch im Rahmen der ESt-Veranlagung insoweit nichts angerechnet.



    Bzgl. a) sehen die 2 Warnungen, welche WISO mir ausgibt, so aus:

    So sieht der bestimmt nicht aus. Dann bitte doch komplett den Screenshot machen. Da wird Dir mit Sicherheit auch eine Option zur Reaktion angeboten ("ignorieren" - als gelesen markieren).


    So wie ich das sehe, ist das nicht geschehen. Die Frage, die sich mir nun stellt: Muss ich jetzt anfangen mit "Sozialversicherungsträger" (wer ist das? Deutsche Rentenversicherung? Noch eine andere Institution?)

    Bitte einfach vorne noch einmal lesen. Zudem hatte ich doch schon geschrieben, dass es so richtig ist.

  • So sehen die Warnungen komplett aus und ja, man hat die Möglichkeit dem Programm einfach zu sagen, dass man sie ignorieren möchte. Ich hatte es auf den - aus meiner Sicht - relevanten Teil reduziert.




    So wie ich das sehe, ist das nicht geschehen. Die Frage, die sich mir nun stellt: Muss ich jetzt anfangen mit "Sozialversicherungsträger" (wer ist das? Deutsche Rentenversicherung? Noch eine andere Institution?)

    Bitte einfach vorne noch einmal lesen. Zudem hatte ich doch schon geschrieben, dass es so richtig ist.

    Sorry, da muss ich nochmal nachfragen, da es für mich missverständlich ist:


    Richtig, dass die Hinweise ignoriert werden können und mein Ex-Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigung korrekt ausgestellt?


    Oder: Richtig, dass ich mich mit dem Sozialversicherungsträger in Verbindung setzen muss und die Lohnsteuerbescheinigung ist nicht korrekt?


    Danke.


    Ich habe auch von so Späßen wie einer Märzklausel gelesen, was beispielsweise beim Themenersteller ggf. angewandt sein könnte, bei mir aber sicher nicht, da die Auszahlung für 2019 erst im Dezember 2020 erfolgte.

  • Ich habe noch etwas gegooglet und bin dabei auf folgende 2 Quellen gestoßen, nach denen aus meiner Sicht in meinem Fall (Einmal-/Bonuszahlung fällt nicht unter die Märzklausel) die Lohnsteuerbescheinigung tatsächlich richtig (keine Beitragspflicht für Sozialversicherungen) ausgefüllt wurde:


    Quelle: https://www.ikk-gesundplus.de/…herungen/einmalzahlungen/


    Quelle: https://www.big-direkt.de/de/u…eber/einmalzahlungen.html


    Vielleicht hilft das jemandem in vergleichbarer Situation.


    Daher werde ich die Ignorieren-Funktion im WISO nutzen und die Daten 1:1 wie in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben in der Steuererklärung verwenden, ohne um eine irgendwie geartete Korrektur zu bitten.